Die nationalrätliche Umweltkommission hat beschlossen, eine Motion zur Förderung des Anteils an rezykliertem Kunststoff in Verpackungen für Getränke und Reinigungsmittel einzureichen. Mittels einer Steuer auf Produkten, deren Verpackung weniger als 25 Prozent Kunststoff-Rezyklat enthält, soll eine Lenkungswirkung erzielt werden. Damit will die Kommission einen weiteren Beitrag zur Entwicklung der Kreislaufwirtschaft leisten.

​Die Kommission hat sich an ihrer Sitzung ausführlich mit Massnahmen zur Verwertung von Abfällen aus Getränkeverpackungen befasst. Anlässlich der parlamentarischen Initiative 19.470 von Nationalrat Alois Gmür hat sie namentlich die Einführung eines obligatorischen Pfands auf allen Getränkeflaschen und -dosen diskutiert. Grundsätzlich stimmt die Kommission mit dem Initianten überein, dass die Verwendung von Mehrweg-, anstatt Einwegverpackungen gefördert werden soll. Dies wäre eine Massnahme zur Bekämpfung von Littering – das achtlose Wegwerfen oder Liegenlassen von Abfall. Die Kommission betonte jedoch, dass der Bundesrat bereits heute ein Pfand einführen könnte, sollte die Verwertungsquote von Getränkeverpackungen aus Aluminium, PET oder Glas unter 75 Prozent liegen. Dieser subsidiäre Ansatz habe sich bewährt und die Wirksamkeit eines Pflichtpfandes sei unklar. Insgesamt zeigte sich in der Diskussion, dass die Problematik des Litterings wie auch die Förderung von Mehrwegverpackungen und Recycling über die Frage des Pfandes hinausgeht. Entsprechend wird die Kommission diese Diskussion im Rahmen der Arbeiten zur Kommissionsinitiative der Kreislaufwirtschaft (20.433) weiterführen und vertiefen. Die parlamentarische Initiative 19.470 wurde zurückgezogen.

Im Sinne der Kreislaufwirtschaft will die Kommission zusätzlich bei der Wiederverwertung von Kunststoff ansetzen (20.3940). Sie hat mit 12 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen, die Motion «Mehr rezyklierten Kunststoff in Kunststoffverpackungen für Getränke und Reinigungsmittel» einzureichen. Damit soll der Bundesrat beauftragt werden, bis 2025 eine Steuer auf Einweg-Kunststoffprodukten einzuführen, deren Verpackung aus weniger als 25 Prozent rezykliertem Kunststoff besteht. Mit einer Steuer sollen Anreize geschaffen werden, dass vermehrt rezyklierter Kunststoff in Verpackungen eingesetzt und Produkte mit solchen Verpackungen eher gekauft werden. Die Mehrheit der Kommission argumentiert, dass die Kunststoffe Polyethylen (PE) und namentlich PET bereits heute gesammelt werden und ohne Qualitätseinbussen wiederverwertbar sind. Allerdings seien die Rezyklate heute nicht konkurrenzfähig mit neuem Kunststoff. Eine Minderheit lehnt die Motion ab.

Zulassung der pferdegestützten Therapie in der Landwirtschaftszone prüfen

Die Kommission hat sich weiter mit den raumplanerischen Regelungen für die pferdegestützte Therapie befasst. Heute ist die pferdegestützte Therapie als gewerbliches Angebot grundsätzlich nicht zonenkonform mit der Landwirtschaftszone. Während ein Teil der Kommission weitere Eingriffe in die Landwirtschaftszone befürchtet, erachtet die Mehrheit der Kommission die Landwirtschaftszone als besonders geeignet für die pferdegestützte Therapie. Damit könne ein Ausweichen auf Gewerbe- und Industriezonen vermieden und eine artgerechte Haltung der Therapiepferde gewährleistet werden. Um die Auswirkungen einer Zulassung der pferde- und weiteren tiergestützten Therapien in der Landwirtschaftszone zu prüfen, hat die Kommission mit 20 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, ein Postulat einzureichen (20.3938). Damit gibt die Kommission dem Anliegen einer Petition (18.2022) Folge.

ISOS und Verdichtung der Siedlungsfläche nach innen

Die Kommission hat mit jeweils 14 zu 11 Stimmen beschlossen, die beiden parlamentarischen Initiativen 17.525 «Verdichtung ermöglichen. Widersprüche und Zielkonflikte aufgrund des Isos ausschliessen» und 17.526 «Verdichtung ermöglichen. Beim Isos Schwerpunkte setzen» abzuschreiben. Die Initiativen verlangen Ausnahmen vorzusehen, damit von der ungeschmälerten Erhaltung im Sinne des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder (ISOS) abgewichen werden kann, wenn ihr öffentliche Interessen entgegenstehen. Dabei steht die Verdichtung der Siedlungsfläche nach innen im Vordergrund.

Die beiden UREK-Kommissionen haben den Initiativen im letzten Jahr Folge gegeben. Sie haben den Interessenkonflikt zwischen ISOS und Verdichtung nach innen bestätigt, uneinig war man sich in den Kommissionen hingegen beim angemessenen Handlungsbedarf. Die Kommission stellt fest, dass mittlerweile die revidierte Verordnung (VISOS) in Kraft getreten ist. Neu werden nun u. a. die Grundsätze, nach welchen Objekte in das Inventar aufgenommen werden, auf Verordnungsstufe geregelt. Dadurch wird die Rechtssicherheit für Kantone und Gemeinden erhöht, und die Abwägung für das Vorgehen beim Vorliegen öffentlicher Interessen, insbesondere auch der Verdichtung nach innen, ist gewährleistet. Die Kommissionsmehrheit sieht gegenwärtig keinen weiteren Handlungsbedarf. Dieser soll erneut beurteilt werden, sobald der Bericht des Bundesrates zum Postulat 16.4028 «Schweizer Ortsbilder erhalten» vorliegen wird. Für eine Minderheit der Kommission besteht nach wie vor Handlungsbedarf auf Gesetzesebene; sie beantragt, dass die Initiativen nicht abgeschrieben werden.

Die Kommission hat am 31. August und 1. September 2020 unter dem Vorsitz von Nationalrat Bastien Girod (G/ZH) getagt.