Mit klarer Mehrheit spricht sich die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) dafür aus, bei der Erneuerung und dem Ausbau des Übertragungsnetzes für Elektrizität auf Freileitungen zu setzen. Mit einer klaren Regelung will sie verhindern, dass dringend nötige Projekte durch jahrelange Rechtsstreitigkeiten verzögert werden.

Die UREK-N hat ihre Arbeiten an der Änderung des Elektrizitätsgesetzes zur Beschleunigung des Um- und Ausbaus der Stromnetze (25.057) aufgenommen. Sie spricht sich mit 14 zu 2 Stimmen bei 8 Enthaltungen für den Grundsatz aus, dass Stromleitungen des Übertragungsnetzes in Form von Freileitungen zu erstellen sind. Nur wenn es technische Vorteile bringt, kostengünstiger ist oder der verfassungsmässige Moorschutz dies gebietet, soll es weiterhin möglich sein, eine Höchstspannungsleitung als Erdkabel auszuführen. Die Kommission unterstreicht, dass Freileitungen über ihren gesamten Lebenszyklus wesentlich geringere Kosten verursachen und technische Vorteile für den Netzbetrieb aufweisen. Erdkabel hingegen sind im Bau sehr ressourcenintensiv, und Reparaturen können sehr lange dauern. Vor diesem Hintergrund ist es für die Kommission gerechtfertigt, auf Ebene des Gesetzes eine Priorisierung zugunsten der Freileitungen vorzunehmen. Dieser Ansatz soll jahrelangen Rechtsstreitigkeiten vorbeugen und den Ausbau und die Erneuerung der Stromnetze beschleunigen, was dringend nötig ist.

Zudem stimmt die Kommission in zwei wichtigen Punkten der Vorlage dem Entwurf des Bundesrates zu: Bei der Erneuerung von bestehenden Leitungen des Übertragungsnetzes sollen keine alternativen Trassen geprüft werden müssen, und der Bau von Transformatoren-Stationen soll auch ausserhalb der Bauzonen zulässig sein, wenn dies beim Erschliessen von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen wesentliche Vorteile bietet. Die Kommission wird die Beratung der Vorlage an ihren nächsten Sitzungen fortsetzen.

Rückwirkende Abgeltungen für PFAS-Sanierungen

Einstimmig hat die Kommission einem Ent​wurf zur Änderung des Umweltschutzgesetzes zugestimmt (25.440). Bei der Sanierung von Standorten, die durch PFAS-Löschschäume verunreinigt sind, wird während einer Übergangsfrist von zwei Jahren die finanzielle Unterstützung aus dem VASA-Altlasten-Fonds auch rückwirkend ermöglicht. Damit profitieren Kantone und Gemeinden, die bereits Massnahmen für die Sanierung ergriffen oder abgeschlossen haben, von Abgeltungen an Ausfallkosten.

Schliesslich hat die Kommission mit 15 zu 7 Stimmen einen Vorentwurf für einen CO2-Grenzausgleich bei der Einfuhr von Zementwaren verabschiedet. Sie hat diese Gesetzesvorlage im Rahmen der parlamentarischen Initiative 21.432 ausgearbeitet. Die Vernehmlassung wird Anfang November eröffnet.

Die Kommission hat am 20. und 21. Oktober 2025 unter dem Vorsitz von Nationalrat Christian Imark (V, SO) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Albert Rösti in Arlesheim getagt. Sie hat das Energiedienstleistungsunternehmen Helion Energy AG in Zuchwil und die Recyclinganlage für E-Auto-Akkus der Librec AG in Biberist im Rahmen dieser Auswärtssitzung im Kanton des Kommissionspräsidenten besucht.