Zur Regulierung des Wolfbestandes möchte die Umweltkommission des Ständerates den Handlungsspielraum im Rahmen der Berner Konvention möglichst weitgehend ausnutzen. Für die umfassende Beurteilung will sie deshalb die Botschaft des Bundesrates zur Änderung des Jagdgesetzes abwarten.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat beschlossen, den Entscheid zur Standesinitiative des Kantons Wallis 14.320 «Wolf. Fertig lustig!», die die Jagd auf den Wolf ermöglichen möchte, erst in Kenntnis der Vorlage zur Umsetzung der Motion Engler 14.3151 zu fällen. Voraussichtlich wird der Bundesrat die Botschaft und den Entwurf dazu bis zum Sommer 2017 dem Parlament vorlegen. In der Diskussion rund um die Bestandesregulierung beim Wolf strich die Kommission hervor, der Spielraum im Rahmen der Berner Konvention müsse weitestgehend ausgeschöpft werden. Zudem regt sie an anzustreben, den Schutzstatus des Wolfes bei der Berner Konvention zurückzustufen (Wechsel von der Liste der streng geschützten zur Liste der geschützten Tierarten). Damit könnte der Wolf gleich behandelt werden wie z. B. der Luchs oder der Steinbock, und weitergehende Massnahmen für die Bestandesregulierung wären möglich. Die Kommission erwartet vom Bundesrat ein entsprechendes, internationales Engagement.

Umwandlung ehemaliger Hotels in Zweitwohnungen

Das Zweitwohnungsgesetz wurde im März 2015 vom Parlament verabschiedet und trat am 1. Januar 2016 in Kraft. Dessen Artikel 8 Absatz 4 sieht vor, dass Hotels, die mindestens 25 Jahre bewirtschaftet wurden und nicht mehr wirtschaftlich weitergeführt werden können, zu maximal 50 Prozent der Hauptnutzfläche zu Wohnungen ohne Nutzungsbeschränkung umgenutzt werden können, und zwar auch zu Zweitwohnungen. Diese Bestimmung war Teil eines Kompromisses mit dem Komitee der Zweitwohnungsinitiative. Die Motion 16.3458 von Ständerat Rieder («Umwandlung strukturierter Beherbergungsbetriebe. Keine halben Sachen!») möchte nun die vollständige Umnutzung ehemaliger Hotels erlauben.

Die Kommission stellt fest, dass die Initiative und das Zweitwohnungsgesetz die erwünschte Wirkung erzielt haben, nämlich den Stopp des Baus neuer Zweitwohnungen. Das Problem der nicht wirtschaftlichen Hotelbetriebe kann jedoch durch eine Teilumwandlung nicht gelöst werden. In den Augen der Kommission ist es wichtig, den Betreibern dieser Hotels einen Ausweg zu lassen, umso mehr, als diese Gebäude anderenfalls verfallen und so dem Dorfbild schaden, vor allem in den Randregionen. Die Minderheit zeigt Verständnis für das Motionsanliegen, lehnt es aber mit Verweis auf die Rechtssicherheit und den vereinbarten Kompromiss ab, das Gesetz bereits ein Jahr nach seinem Inkrafttreten zu ändern. Letztlich beschloss die Kommission mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Annahme der Motion.

Entschädigung von Biberschäden an Infrastrukturen

Die Kommission hat die Standesinitiative des Kantons Thurgau zur «Änderung des Jagdgesetzes für die Entschädigung von Schäden, welche Biber an Infrastrukturen anrichten» (15.300) erneut behandelt, nachdem der Nationalrat der Initiative Folge gegeben hatte. Sie schliesst sich nach der zweiten Lesung mit 6 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung dem Nationalrat an. Biberschäden an Infrastrukturen sollen von Bund und Kantonen gedeckt werden, wie das heute bereits der Fall ist, wenn Kulturen und Bäume betroffen sind. Die Präventionsmassnahmen seien wichtig, jedoch müsste die öffentliche Hand für die Kosten aufkommen, die durch den Biber als geschütztes Tier entstehen. Eine Minderheit lehnt die Standesinitiative ab.

Feldschiessen und historische Schiessen

Die parlamentarische Initiative 15.486 von Nationalrat Amstutz («Feldschiessen und historische Schiessen auch nach 2020 ermöglichen») verlangt, das Umweltschutzgesetz so zu ändern, dass der Bund Sanierungen von belasteten Standorten auch nach dem 31. Dezember 2020 finanziell unterstützt, sofern es sich um Orte handelt, an denen jährlich höchstens ein Schiessanlass stattfindet. Die Kommission hat der Initiative mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge gegeben.

Des Weiteren wurde die Motion Regazzi (14.4045), die die Verwendung von Widerhaken beim Angeln in Fliessgewässern zulassen wollte, von der Kommission mit 10 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. Die aktuelle Regelung habe sich bewährt und sei ein guter Kompromiss, hinter dem sowohl der Schweizerische Fischereiverband als auch die Tierschutzverbände stehen könnten.

Angenommen hat die Kommission dafür mit 8 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen die Motion Müller Leo (14.3976), die sich gegen zu viele Auflagen bei der Nutzung von Alternativenergien wehrt.
Zudem wurde der Motion 14.3837 über die Anrechnung von synthetischen, CO2-neutralen Treibstoffen bei der CO2-Flottenemissionsregelung einstimmig zugestimmt. Damit sollen die Rahmenbedingungen geschaffen werden, um den Ausbau der Produktion solcher Treibstoffe zu beschleunigen.

Schliesslich hat die Kommission die Änderungen von 2012 des Protokolls zum Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (16.072) einstimmig angenommen, mit welchen eine Verringerung der Schwermetall-Emissionen – insbesondere von Blei, Cadmium und Quecksilber – angestrebt wird.