Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat die gesetzlichen Grundlagen für die Verlängerung des Fonds Landschaft Schweiz (FLS) bis 2031 ausgearbeitet. Die Kommission würdigt die Arbeit des Fonds, der seit 1991 die Eigenart und Vielfalt der Schweizer Landschaften fördert. 

​Die Kommission hat einstimmig einen Erlassentwurf verabschiedet, mit dem die Finanzierung des Fonds Landschaft Schweiz (FLS) um weitere zehn Jahre ermöglicht wird. Die Verlängerung des Fonds ist der Kommission ein wichtiges Anliegen. Sie hat deshalb Anfang Jahr eine Kommissionsinitiative (18.401) eingereicht, um das verwaltungsunabhängige Förderinstrument um ein weiteres Jahrzehnt (2021-2031) fortzuführen. Für die neue Laufzeit soll der Fonds mit einem Bundesbeitrag von 50 Millionen Franken ausgestattet werden. Der Fonds wurde 1991 anlässlich des 700-jährigen Bestehens der Eidgenossenschaft vom Parlament geschaffen. Nachdem der Fonds zunächst auf zehn Jahre angelegt war, wurde er zweimal fortgeführt, bis 2011, beziehungsweise bis 2021. Die Kommission beurteilt die bisherige Tätigkeit des Fonds sehr positiv: Er leistet wertvolle Unterstützung für Projekte zur Pflege und Erhaltung von naturnahen Kulturlandschaften in der ganzen Schweiz. Diese Projekte werden von Kantonen, Gemeinden und Dritten mitfinanziert. Damit haben die Finanzhilfen des Fonds einen Multiplikationseffekt und schaffen ökologischen und wirtschaftlichen Mehrwert. Der Ständerat wird voraussichtlich in der Wintersession über die Verlängerung des Fonds entscheiden.

VOC-Lenkungsabgabe beibehalten, aber vereinfachen

Im Weiteren hat sich die Kommission mit einer Motion des Nationalrates befasst, die eine Streichung der Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen (Volatile Organic Compounds, VOC) verlangt (15.3733). Einstimmig beantragt die Kommission, den Motionstext zu ändern: Die VOC-Abgabe soll beibehalten werden, aber der administrative Aufwand im Vollzug soweit als möglich reduziert werden. Der Motionstext in der Version der Kommission hält fest, dass einerseits das aktuelle Schutzniveau gewahrt bleiben muss und andererseits die Anliegen der betroffenen Branchen angemessen berücksichtigen werden müssen. Verbesserungspotenzial sieht die Kommission insbesondere bei der VOC-Bilanzierung. In Zukunft sollen Betriebe, die eine Abgabebefreiung beanspruchen, ihre ökologische Leistung in einem schlankeren Verfahren nachweisen können. Die Kommission ist überzeugt, dass es eine Streichung der Abgabe erschweren würde, das aktuelle Schutzniveau aufrechtzuerhalten. Ohne Lenkungsabgabe wären strengere Grenzwerte nötig, was für die Betriebe einen Kostenanstieg zur Folge hätte.

Schliesslich hat die Kommission einstimmig entschieden, der parlamentarischen Initiative 16.448 «Sicherung der Selbstversorgung mit Strom aus Wasserkraft zur Überbrückung der aktuellen Preisbaisse» Folge zu geben. Sie geht in Anbetracht der bevorstehenden Revision des Stromversorgungsgesetzes davon aus, dass die Schwesterkommission die laufenden Arbeiten des Bundesrates beim weiteren Vorgehen berücksichtigt.

Hingegen hat die Kommission mit 8 zu 4 Stimmen beschlossen, der Standesinitiative 15.313 «Schweizer Stauanlagen und Wasserenergie retten» keine Folge zu geben. Die Forderung des Kantons Genf, eine Energiesteuer einzuführen, erachtet die Kommission als nicht vereinbar mit internationalem Recht. Eine Minderheit unterstützt die Standesinitiative.

Die Kommission hat am 13. August 2018 unter dem Vorsitz von Ständerat Roland Eberle (V/TG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern getagt.