Die Umweltkommission des Ständerates hat einen Entwurf für die Teilrevision des Jagdgesetzes verabschiedet. Sie fokussiert auf die proaktive Regulierung von Wolfsbeständen, um Schäden oder eine Gefährdung von Menschen zu verhindern. Im Übrigen hat die Kommission einen indirekten Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative angenommen.

Die Ausarbeitung der Vorlage (21.502) geht zurück auf eine Initiative der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates. Nach der Ablehnung der Teilrevision des Jagdgesetzes an der Urne im Jahr 2020 wurden aufgrund von Vorstössen des Parlaments verschiedene, dringliche Massnahmen umgesetzt, um die Sömmerungsbetriebe bei zunehmender Grossraubtierpräsenz zu unterstützen. Um jedoch die Wolfspopulation wirkungsvoll zu begrenzen, hat die Kommission einen erneuten Anlauf genommen zur Änderung des Jagdgesetzes. Sie schafft in einem neuen Artikel 7a die rechtlichen Voraussetzungen für proaktive Eingriffe. Wölfe sollen in Zukunft nicht mehr aufgrund von Schäden oder Gefährdungen reguliert werden, die sie in der Vergangenheit verursacht haben, sondern zur Verhütung zukünftiger Schäden oder Gefährdungen. An der Zuständigkeit ändert die Kommission nichts, für die Bestandesregulierung ist auch in Zukunft die Zustimmung des Bundesamtes für Umwelt notwendig. Die proaktive Regulierung mittels eines neuen Artikels 7a stand bereits bei der vorangegangenen, gescheiterten Revision im Vordergrund und war im Kern unbestritten. Um der raschen Zunahme von Wölfen in der Schweiz – eine Verdoppelung des Bestandes innerhalb von drei Jahren – entgegenzuwirken, müsse zügig die nötige Handlungsfähigkeit hergestellt werden, betont die Kommission. Sie unterstreicht die Notwendigkeit und erweitert auch den Handlungsspielraum beim Abschuss von einzelnen Tieren: Neu sollen Wölfe, die ihre natürliche Scheu verlieren, zunehmend in Siedlungen auftauchen und so zum Risiko werden, erlegt werden können (Art. 12). Schliesslich übernimmt die Kommission in der Vorlage ein Anliegen der Kantone, dass Infrastrukturschäden, die der Biber verursacht, entschädigt werden (Standesinitiative 15.300). Die Kommission hat der Vorlage mit 9 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt.

Ja zu einem indirekten Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative

Mit 10 zu 2 Stimmen hat die Umweltkommission des Ständerates den indirekten Gegenvorschlag (21.501) zur Gletscher-Initiative angenommen. Die Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» (21.055) verlangt, dass die Schweiz ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 auf netto-null reduziert. Der indirekte Gegenvorschlag sieht vor, dieses Netto-null-Ziel auf Gesetzesstufe zu verankern und mit einzelnen zielgerichteten Klimaschutzmassnahmen zu ergänzen.

Eine Mehrheit der Kommission ist der Überzeugung, dass der indirekte Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative ein zielführender Ansatz für die langfristige Schweizer Klimapolitik ist. Die Verankerung des Netto-null-Zieles in einem Bundesgesetz erlaubt es, dieses Kernanliegen der Initiative anhand von Zwischenzielen und sektoriellen Richtwerten zu konkretisieren und gleichzeitig ausgewählte Klimaschutzmassnahmen mit langfristiger Wirkung zeitnah in Kraft zu setzen.

Die Kommission unterstützt in weiten Teilen den indirekten Gegenvorschlag, wie er vom Nationalrat beschlossen wurde. Änderungen beantragt sie insbesondere bei den Massnahmen im Gebäudesektor. Diese sollen nicht nur den Ersatz von fossil betriebenen Heizungsanlagen beschleunigen, sondern auch die Energieeffizienz im Gebäudebereich fördern. Insbesondere da der Markt heute Schwierigkeiten hat, die grosse Nachfrage zu bedienen, erachtet die Kommission mit 7 zu 6 Stimmen einen Beitrag in der Höhe von 100 Mio. Franken jährlich über einen Zeitraum von 10 Jahren als angemessen. Zudem soll sich das Programm verstärkt auf die bestehenden Förderungsstrukturen abstützen, insbesondere das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen. Eine Minderheit beantragt, für diese Massnahme jährlich 200 Mio. Franken zur Verfügung zu stellen, wie dies auch der Nationalrat beschlossen hatte. Im Gegensatz dazu beantragt eine andere Minderheit, komplett auf die Massnahmen im Gebäudebereich zu verzichten. Weitere Minderheiten fordern, auf die finanzielle Förderung von neuartigen Technologien und Prozessen zu verzichten, sowie das Ziel zur klimaverträglichen Ausrichtung der Finanzflüsse nicht in das Gesetz aufzunehmen. In einem nächsten Schritt werden die Kantone eingeladen, im Rahmen einer Anhörung Stellung zur Vorlage zu nehmen. Danach wird sie voraussichtlich in der Herbstsession im Ständerat beraten.

Die Kommission hat am 23./24. Juni 2022 unter dem Vorsitz von Ständerätin Elisabeth Baume-Schneider (S, JU) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Simonetta Sommaruga in Bern getagt.