Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates lehnt die Klimafonds-Initiative ohne Gegenvorschlag ab. Ein schuldenfinanzierter Fonds sei nicht der richtige Weg, um eine breit abgestützte und mehrheitsfähige Klimapolitik zu entwickeln.

Mit 8 zu 3 Stimmen beantragt die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S), die Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative, 25.022)» zur Ablehnung zu empfehlen. Sie folgt damit dem Bundesrat wie auch dem Nationalrat. Aus Sicht der Kommission ist der geforderte Bundes-Klimafonds nicht das richtige Instrument, um das Netto-Null-Ziel 2050 umzusetzen. Ein solcher Fonds, der jährlich mit 0,5 bis 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts gespiesen würde, wäre überdimensioniert und zu zentralistisch. Zudem setzt die Volksinitiative nach Auffassung der Kommission zu stark auf Bundessubventionen. Schliesslich hält die Kommission die geforderte Aushebelung der Schuldenbremse weder für angemessen noch für verantwortungsvoll.

Eine Minderheit möchte die Volksinitiative zur Annahme empfehlen. Ihrer Ansicht nach sollten bedeutend mehr öffentliche Gelder für den Klimaschutz und die Biodiversitätsförderung bereitgestellt werden. Gerade angesichts dessen, dass Klimarisiken zunehmen, sei es wichtig und auch dringlich, verstärkt in die Emissionsreduktion und in Anpassungsmassnahmen zu investieren.

Stärkung des Verursac​herprinzips prüfen

Die Kommission unterstreicht ihre Bereitschaft, im Rahmen der nächsten Revision des CO2-Gesetzes, deren parlamentarische Beratung spätestens im Herbst 2027 beginnen soll, verschiedene klimapolitische Ansätze zu prüfen. In Hinblick darauf reicht sie mit 6 zu 4 Stimmen das Kommissionspostulat 25.3951 ein, das vom Bundesrat verlangt, einen Bericht über die Chancen und Risiken einer konsequenten Umsetzung des Verursacherprinzips zu verfassen. Zugleich beantragt sie, der parlamentarischen Initiative 22.451 keine Folge zu geben, die diesen Ansatz nicht geprüft, sondern gesetzgeberisch umgesetzt hätte.

Förderung von nachhaltig pro​duziertem Schweizer Holz

Mit 10 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung stimmt die Kommission dem Entscheid der UREK-N zu, zur parlamentarischen Initiative 24.421 («Schweizer Holz verwerten und in den Gebäuden des Bundes verwenden») einen Erlassentwurf auszuarbeiten. Konkret soll der Bund den Absatz und die Verwertung von nachhaltig produziertem inländischem Holz fördern und dieses bei eigenen Bauten gegenüber anderen Holzerzeugnissen bevorzugen.

Weitere Ges​chäfte

Mit 6 zu 4 Stimmen beantragt die Kommission, die Motion 24.3540 («Schaffung einer Wertschöpfungskette für rezykliertes Glas in der Schweiz») abzulehnen, da sie in diesem Bereich keinen politischen Handlungsbedarf sieht. Aus Sicht der Kommission funktioniert das Schweizer System des Glasrecyclings bereits heute sehr gut. Zudem weist sie darauf hin, dass die Revision der Getränkeverpackungsverordnung Massnahmen vorsieht, welche die Wiederverwendung von Glasflaschen begünstigen sollen. Die Minderheit sieht im aktuellen System hingegen Verbesserungspotenzial, weshalb sie beantragt, die Motion anzunehmen.

Einstimmig stimmt die Kommission dem Vorhaben der UREK-N zu, im Rahmen der parlamentarischen Initiative 25.440 einen Erlassentwurf auszuarbeiten. Wie bereits bei anderen Verunreinigungen möglich, sollen für die Untersuchung, Überwachung und Sanierung von Standorten, die durch PFAS-haltigen Löschschäume belastet wurden, Abgeltungen aus dem VASA-Fonds auch rückwirkend möglich sein.

Schliesslich hat die Kommission mit 5 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Motion 22.3953 («Beschleunigtes Bewilligungsverfahren für Fotovoltaikanlagen auf Infrastrukturanlagen») angenommen. Sie unterstreicht damit, dass sie auch auf Infrastrukturanlagen ein erhebliches Potenzial für den Photovoltaik-Ausbau erkennt.

Die Kommission hat am 3. und 4. Juli 2025 unter dem Vorsitz von Ständerat Beat Rieder (M-E, VS) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Albert Rösti in Bern getagt.