Die Weinernte schwankt aufgrund der unterschiedlichen Wetterbedingungen von Jahr zu Jahr sehr stark. Die Einführung einer freiwilligen AOC-Wein-Reserve soll es den Produzentinnen und Produzenten ermöglichen, Ernteschwankungen besser auszugleichen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass Schweizer Wein in ernteschwachen Jahren seinen Marktanteil halten kann.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates legt ihren Vorschlag zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 22.405 «Klimareserve für Schweizer Wein» vor und eröffnet die Vernehmlassung dazu. Durch eine Ergänzung des Landwirtschafsgesetzes sollen die Kantone die Möglichkeit erhalten, Regelungen zur Bildung und Freigabe von AOC-Wein-Reserven erlassen zu können. Die Einkellerinnen und Einkellerer sollen Trauben, die über den kantonalen Höchsterträgen, aber unter den vom Bundesrat vorgegebenen Höchstlimiten liegen, in Form von Weinreserven einlagern können. Diese Reserven dürfen erst dann auf den Markt gebracht werden, wenn es die Marktlage erfordert. Die Teilnahme an diesem System ist freiwillig, sowohl für die Kantone als auch für die Produzentinnen und Produzenten. Die neue Regelung soll insbesondere dazu beitragen, Schwankungen bei der Traubenernte infolge unvorhersehbarer Wetterereignisse auszugleichen, Verlusten der Marktanteile von AOC-Weinen in ernteschwachen Jahren entgegenzuwirken und einen Preisverfall in erntestarken Jahren zu verhindern.

Die Unterlagen zur Vernehmlassung können auf folgenden Seiten abgerufen werden:

https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-wak/berichte-vernehmlassungen-wak

https://www.fedlex.admin.ch/de/consultation-procedures/ongoing#Parl.

Die Stellungnahmen sind elektronisch (bitte nebst einer allfälligen PDF-Version auch als Word-Datei) bis zum 15. August 2025 an folgende Email-Adresse zu senden: gever@blw.admin.ch