Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) hat die Botschaft des Bundesrates zur Aufhebung der Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte (17.034) beraten. Aufgrund von WTO-Beschlüssen darf die Schweiz künftig keine Exportsubventionen für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte mehr gewähren, stattdessen sollen Branchenlösungen zum Zug kommen. Die Vorlage soll sicherstellen, dass die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Branchen erhalten bleibt.

​Der Kommission liegt daran, stabile und WTO-konforme Rahmenbedingungen für die betroffenen Branchen herzustellen und deren Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Allerdings stellt sich einem Teil der Kommission die Frage, ob der vorgeschlagene Weg der richtige ist. Man befürchtet eine Zementierung und sogar Förderung der Überschüsse statt einer Stärkung der Marktmacht der Landwirte.
Die Mehrheit der WAK-N beantragt Eintreten auf die Vorlage. Sodann will die Mehrheit den Zahlungsrahmen für die Förderung von Produktion und Absatz für die Jahre 2018-2021 wie der Ständerat auf maximal 2031 Millionen Franken erhöhen, die Minderheit will bei den vom Bundesrat beantragten 1951 Millionen Franken bleiben (15 zu 9 Stimmen). Die Mehrheit lehnt auch eine Befristung der Beiträge bis 2027 ab (16 zu 7 Stimmen, 1 Enthaltung). Schliesslich möchte eine klare Kommissionsmehrheit im Landwirtschaftsgesetz eine Anpassung vornehmen, wonach für die Berechnung der Beiträge für das Getreide auch die Anbaufläche hinzugezogen werden könnte.
In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die beiden Bundesbeschlüsse mit 21 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung (Entwurf 1) bzw. mit 15 zu 2 Stimmen bei 6 Enthaltungen (Entwurf 2) angenommen.
Das Geschäft kommt in der Wintersession 2017 in den Nationalrat.

2. Vorbehalte der WAK-N zum WTO-Verhandlungsmandat
Die WAK-N hat sich zum Verhandlungsmandat des Bundesrates für die 11. WTO-Ministerkonferenz konsultieren lassen, die vom 10.-13. Dezember 2017 in Buenos Aires stattfinden wird. Die Kommission ist sich einig darin, dass die Schweiz als exportorientiertes Land auf einen funktionierenden Welthandel angewiesen ist und unterstützt das Engagement der Schweiz in der WTO grundsätzlich.
Eine Kommissionsmehrheit möchte, dass sich die Schweiz vermehrt für Nachhaltigkeit in den Bereichen Ökologie, Arbeits- und Menschenrechte einsetzt und hat in einer Eventualabstimmung einem Antrag zugestimmt, der eine Überarbeitung des Mandats in diesem Sinn verlangt. Ein Grossteil der Kommission hegt weiter die Befürchtung, im Bereich Landwirtschaft erlaube das Mandat zu viele Zugeständnisse der Unterhändler, dadurch könnte die Landwirtschaft zu stark unter Druck geraten. Deshalb lehnt sie das Mandat in der vorliegenden Form ab und verlangt vom Bundesrat für den Bereich Landwirtschaft eine Konkretisierung.

3. Revision des Verrechnungssteuergesetzes
Die Kommission hat mit 15 zu 8 Stimmen beschlossen, eine Kommissionsinitiative (17.494) einzureichen, welche verlangt, die Zinsen für von Schweizer Schuldnern (Bund, Kantone, Gemeinden und Wirtschaft) emittierte Obligationen und Geldmarktpapiere von der Verrechnungssteuer zu befreien und diese Steuer durch eine Sicherungssteuer zu ersetzen, die geringen administrativen und finanziellen Aufwand verursacht. Die auf dem Zahlstellenprinzip beruhende neue Sicherungssteuer soll sämtliche Obligationen- und Geldmarktpapierzinsen erfassen, die an in der Schweiz steuerpflichtige natürliche Personen ausgerichtet werden. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass diese Änderung des Rechtsrahmens unter anderem die Weiterentwicklung des Schweizer Kapitalmarktes ermöglichen wird. In den Augen der Minderheit könnten die von der Initiative behandelten Punkte in Kürze im Rahmen der Revision des Verrechnungssteuergesetzes, welche die Einführung des Zahlstellenprinzips vorsehe, behandelt werden. Diese Revision wurde vom Bundesrat bis zur Erledigung der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» (15.057) provisorisch sistiert.

Zudem hat die Kommission die Pa.Iv. (16.474) beraten, die eine Gesetzesanpassung im Hinblick auf die Rückerstattung der Verrechnungssteuer fordert. Der Anspruch auf die Rückerstattung soll gemäss dem gemischten Verfahren auch bei einer Nachdeklarierung nicht verfallen; eine nicht ordnungsgemässe Deklaration der Einkünfte soll stattdessen mit einer Verfahrensbusse geahndet werden. Die Kommission hat mit 15 zu 6 Stimmen entschieden, der Pa.Iv. Folge zu geben. Sie nimmt zur Kenntnis, dass angesichts der vom Bundesrat für das 1. Quartal 2018 angekündigten Botschaft zum gleichen Thema (vgl. Medienmitteilung des Bundesrats vom 28. Juni 2017) die Ausarbeitung einer weiteren Vorlage hinfällig werden könnte. Als nächstes muss die WAK-S zu diesem Entscheid Stellung nehmen.

4. Eintreten auf Revision des öffentlichen Beschaffungswesens
Die Kommission hat ihre Hearings mit der Anhörung des Bundesamts für Strassen (ASTRA) abgeschlossen und ist anschliessend oppositionslos sowohl auf den Entwurf des Bundesrats zum Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (17.019) als auch auf den Bundesbeschluss über die Genehmigung des Protokolls zur Änderung des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (17.020) eingetreten. Sie hat daraufhin die Detailberatung aufgenommen und insbesondere den Geltungsbereich des Gesetzes diskutiert. Wesentliche Entscheide wurden noch keine gefällt. Die Detailberatung wird an der Sitzung vom 13. und 14. November fortgesetzt.

5. Entscheid zur Volksinitiative «Für Ernährungssouveränität» auf November verschoben
Die Kommission hat ferner ihre Beratung zur Volksinitiative «Für Ernährungssouveränität. Die Landwirtschaft betrifft uns alle» (17.023) fortgesetzt (vgl. Medienmitteilung vom 17. Mai 2017). Ihren Antrag zur Abstimmungsempfehlung will sie erst an der nächsten Sitzung vom 13. /14. November 2017 verabschieden, damit die Verwaltung vorher noch Gelegenheit hat, schriftlich zu einem vorliegenden Antrag für einen direkten Gegenentwurf Stellung zu nehmen. Der Nationalrat behandelt die Volksinitiative voraussichtlich in der Wintersession 2017.

6. Vollgeld – Initiativkomitee angehört
Die Kommission hat das Initiativkomitee der Vollgeldinitiative (16.074) zu einer Anhörung eingeladen und mit ihm eine ausführliche Diskussion geführt. An der Sitzung vom 13. und 14. November wird die Kommission auch noch Thomas Jordan, Präsident des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank (SNB), anhören und anschliessend ihre Beschlüsse fällen. Die Vollgeld-Initiative wird voraussichtlich in der Wintersession 2017 im Nationalrat behandelt.

 

Die Kommission hat am 23. und 24. Oktober 2017 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (SP, BL) sowie in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer in Bern und Bundesrat Johann Schneider-Ammann getagt.