Auch die WAK-N beschliesst im Zusammenhang mit dem institutionellen Abkommen eine Kommissionsmotion einzureichen, die den Bundesrat beauftragt, mit der EU Zusatzverhandlungen zu führen oder andere geeignete Massnahmen zu ergreifen, um das Abkommen zu verbessern.

​Nachdem die Kommission am 26. Februar 2019 Experten und Expertinnen zum institutionellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU angehört hatte (vgl. Medienmitteilung vom 27. Februar 2019), führte sie nun eine Aussprache mit den Vorstehern des EDA und des WBF durch und verabschiedete anschliessend mit 8 zu 7 Stimmen bei 9 Enthaltungen eine Stellungnahme zuhanden des Bundesrats. Punkt 7 der Stellungnahme wurde mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen verabschiedet. Einen Antrag, der Bundesrat solle mit der EU offene Fragen klären und so die Einleitung des ordentlichen Verfahrens zur Genehmigung von Staatsverträgen ermöglichen, lehnte die Kommission mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.
Zudem hat die WAK-N beschlossen, eine Kommissionsmotion (19.3420) einzureichen, die verschiedene Punkte der Kommissionsmotion ihrer Schwesterkommission (19.3416) wörtlich aufnimmt. Sollten die Kommissionsmotionen der WAK-S und der WAK-N von ihren Räten in der Sommersession angenommen werden, so ist der Auftrag an den Bundesrat, zu den gemeinsamen Punkten mit der EU Zusatzverhandlungen zu führen, definitiv erteilt. Einen Antrag für eine Kommissionsmotion, mit welcher der Bundesrat beauftragt werden sollte, das Abkommen nicht zu unterzeichnen, verwarf die WAK-N mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Die Kommission hat sich ferner explizit dagegen ausgesprochen, Unterlagen, welche die Verwaltung auf ihren Wunsch erstellt hat, der Öffentlichkeit oder der von ihr angehörten Experten zugänglich zu machen.

2. Beginn der Arbeiten an der Trinkwasser- und der Pestizid-Initiative

Die Kommission hat sich erstmals mit den beiden Volksinitiativen «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung» (18.096) und «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» (19.025) beschäftigt und dazu Anhörungen durchgeführt. Sowohl die beiden Initiativkomitees als auch Vertreterinnen und Vertreter der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz (LDK), der Eawag (Wasserforschungsinstitut der ETH), des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfachs (SVGW), des Bauernverbands (SBV), der Agrarallianz, des Gewerbeverbands (sgv) sowie der Föderation der Schweizerischen Nahrungsmittel-Industrien (fial) haben ihre Positionen dargelegt. An ihrer Mai-Sitzung wird die Kommission die materielle Beratung der Volksinitiativen aufnehmen.

3. Anhörungen zur Standortförderung 2020-2023

Zum Auftakt der Beratungen der Vorlage 19.016, Standortförderung 2020-2023, hat die Kommission interessierte Kreise angehört. Eingeladen waren eine Vertretung der Kantone, konkret der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz, der Schweizer Tourismus-Verband, Switzerland Global Enterprise sowie ein Experte der HES-SO Wallis. Eintretensdebatte und Detailberatung sind für die nächste Kommissionssitzung am 16. und 17. Mai traktandiert.

4. Weitere Beschlüsse

Mit 17 zu 7 Stimmen hat die Kommission dem Beschluss ihrer Schwesterkommission zugestimmt, der parlamentarischen Initiative 17.409 von Ständerat Josef Dittli Folge zu geben, wonach der Missbrauchsbegriff im Versicherungsaufsichtsgesetz präzisiert werden soll. Damit hat die WAK-S grundsätzlich den Auftrag, einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzubereiten. Sie kann das Anliegen allerdings auch in die Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes aufnehmen, die der Bundesrat dem Parlament voraussichtlich Anfang 2020 unterbreiten wird.

Die Kommission beantragt mit 19 zu 5 Stimmen, der parlamentarischen Initiative 18.414 von Nationalrätin Kiener Nellen keine Folge zu geben. Diese verlangt die Abschaffung der straflosen Selbstanzeige in der Steuergesetzgebung. Die Kommissionsmehrheit will im Steuerrecht diese Möglichkeit weiterhin vorsehen. Durch den automatischen Informationsaustausch könnten jene Steuerpflichtigen, die im Ausland Konti haben, zwar immer weniger auf diese Möglichkeit zurückgreifen, für Steuerpflichtige, die nur in der Schweiz Konti haben, bleibe sie aber durchaus zweckdienlich.

Die Kommission hat am 15./16. April 2019 unter dem Vorsitz von Nationalrat Jean-François Rime (SVP/FR) und teilweise in Anwesenheit der Bundesräte Guy Parmelin und Ignazio Cassis in Bern getagt.