Die Kommissionsmehrheit beantragt, der Einführung des automatischen Informationsaustauschs (AIA) in Steuersachen mit 19 weiteren Staaten zuzustimmen. Die Kommission hat sich ferner befasst mit dem Bericht des Bundesrates über den Prüfmechanismus zum Datenaustausch mit Staaten, mit welchen der AIA seit 2018 praktiziert wird.

​Die Kommission ist mit 15 zu 8 Stimmen auf die 19 Bundesbeschlüsse zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen mit 19 weiteren Staaten (19.033) eingetreten. Sie hat in diesem Zusammenhang mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen einen Antrag abgelehnt, der die Beratung des Geschäfts sistieren wollte, bis der Datenschutzbeauftragte angehört worden ist. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission den 19 Bundesbeschlüssen zugestimmt. Eine Minderheit beantragt Nichteintreten.
Ferner ist die Kommission gemäss dem vom Parlament im Dezember 2017 verabschiedeten Bundesbeschluss über den Prüfmechanismus (17.040) vom Bundesrat konsultiert worden, bevor es zum beabsichtigten Datenaustausch mit jenen Staaten kommt, mit welchen die Schweiz den automatischen Informationsaustausch vereinbart hat. Die Kommission hat vom Bericht des Bundesrates Kenntnis genommen. Im Rahmen der Beratungen hat sie mit 13 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung einen Antrag abgelehnt, der dem Bundesrat empfehlen wollte, keine Daten mit den betroffenen Staaten auszutauschen. Laut den Befürwortern dieses Antrags legt der Bundesrat in seinem Bericht nicht ausreichend dar, inwiefern die betreffenden Staaten das Spezialitätenprinzip einhalten. Obschon die Kommissionsmehrheit bei gewissen Ländern Fragezeichen hat, erachtet sie die im Bericht aufgeführten Garantien als ausreichend. Die Mehrheit führt ausserdem an, dass sich bisher keine betroffene Person gegen den Datenaustausch gewehrt hat. Die Kommission wird dem Bundesrat das Protokoll ihrer Sitzung zukommen lassen, um ihn über die geäusserten Ansichten und aufgeworfenen Fragen zu informieren.

2. Anhörungen zur Fair-Preis-Initiative

Mit Anhörungen hat die Kommission ihre Beratungen zur Fair-Preis-Initiative und dem indirekten Gegenvorschlags (19.037) begonnen. Neben dem Initiativkomitee waren der Schweizerische Gewerbeverband (sgv), der Schweizerische Markenartikelverband (ProMarca), die Wettbewerbskommission (WEKO), der Preisüberwacher sowie zwei Experten eingeladen, ihre Positionen darzulegen. Die Volksinitiative möchte die «Hochpreisinsel Schweiz» durch Massnahmen gegen marktmächtige Unternehmen im Kartellgesetz und ein Verbot von sogenanntem Geoblocking im Onlinehandel bekämpfen. Der indirekte Gegenvorschlag des Bundes beschränkt sich auf eine Anpassung des Kartellgesetzes zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen im grenzüberschreitenden Handel. Die materielle Beratung der Initiative und des Gegenvorschlags ist für die nächste Sitzung vom 19./20. August geplant.

3. Diskussionen zur Governance der Arbeitslosenversicherung

Die Kommission ist oppositionslos auf eine Vorlage des Bundesrates (19.035) zur Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) eingetreten. Mit den in der Vernehmlassung weitgehend unbestrittenen Änderungen soll die Regelung der Kurzarbeit vereinfacht und das AVIG auf die Digitalisierung vorbereitet werden. Die Kommission möchte die Beratungen zu einer vertieften Auseinandersetzung mit Governancethemen rund um die Arbeitslosenversicherung nutzen und hat dazu weitere Informationen aus der Verwaltung verlangt. Das Geschäft wird im August erneut traktandiert.

4. Unabhängige Stelle soll Regulierungsfolgenabschätzungen der Verwaltung prüfen

Die WAK-N hat der parlamentarischen Initiative ihrer Schwesterkommission 19.402 für eine unabhängige Regulierungsfolgenabschätzung mit 15 zu 7 Stimmen zugestimmt. Die Kommissionsinitiative sieht vor, dass im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz eine unabhängige Stelle verankert wird, welche die Regulierungsfolgeabschätzung (RFA) der Verwaltung bei wichtigen Regulierungsprojekten auf ihre Richtigkeit und Qualität unabhängig überprüft. Mit diesem Entscheid erhält die ständerätliche Kommission nun den Auftrag, innerhalb von zwei Jahren einen entsprechenden Gesetzesentwurf auszuarbeiten.

5. WAK-N will keine höheren Eigenmittelanforderungen für systemrelevante Banken

Die Kommission hat der parlamentarischen Initiative 18.452 von Nationalrat Benoît Genecand, die für systemrelevante Banken einen Eigenmittelanteil von mindestens 10 Prozent verlangt, mit 17 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung keine Folge gegeben. Die Mehrheit ist der Ansicht, in den letzten Jahren seien zahlreiche Massnahmen ergriffen worden und man habe die Regulierung für die Grossbanken ausgebaut. Diese hielten heute viel mehr Eigenkapital als zur Zeit der Finanzkrise von 2008. Würde man jetzt im Sinn der parlamentarischen Initiative tätig werden, würde dies das seither eingeführte System wie auch die Wettbewerbsfähigkeit der Banken gefährden. Die Minderheit ist hingegen der Meinung, das aktuelle System sei trotz der vorgenommenen Anpassungen nicht krisenfest. Die Banken müssten eine allfällige Krise jedoch aus eigener Kraft bewältigen können. Sie beantragt deshalb, der Initiative Folge zu geben.

6. Stärkung des Schweizerischen Nationalgestüts

Um das Schweizerische Nationalgestüt und seine Aufgaben zu stärken, verlangt die von Nationalrat Olivier Feller eingereicht parlamentarische Initiative 17.461, diese im Gesetz zu verankern. Dasselbe Ziel, allerdings auf Verordnungsstufe, verfolgt eine vom Ständerat angenommene Motion 19.3415. Die WAK-N beantragt ihrem Rat oppositionslos, diese Motion ebenfalls anzunehmen. Die pa.Iv. 17.461 hat sie vorderhand sistiert, um weiterhin ein Mittel in der Hand zu behalten, sollte die Umsetzung der Motion nicht im gewünschten Sinn voranschreiten.

Die Kommission hat am 4./5. Juli 2019 unter dem Vorsitz von Nationalrat Jean-François Rime (SVP/FR) in Bern getagt.