Die Wirtschaftskommission nimmt mit Erleichterung davon Kenntnis, dass der Bundesrat die Umsetzung der geplanten Härtefallregelung für Unternehmen, die von den Folgen von Covid-19 besonders betroffen sind, beschleunigen will. Sie unterstützt den Bundesrat ebenfalls darin, dass er intensiv weitere mögliche Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Krise und zugunsten notleidender Unternehmen prüft.

Die Kommission verfolgt die aktuelle Entwicklung der Covid-19-Epidemie und ihre voraussichtlich gravierenden Folgen für die Schweizer Wirtschaft mit grosser Sorge. Sie begrüsst ausdrücklich, dass der Bundesrat die geplante Härtefallregelung nach Artikel 12 des Covid-19-Gesetzes bereits auf den 1. Dezember 2020 in Kraft setzen will, wie Bundesrat Ueli Maurer anlässlich einer Aussprache mit der Kommission versicherte. Die WAK-N wird eine zusätzliche Sitzung im Lauf des Monats November einberufen, um sich zu dieser Verordnung konsultieren zu lassen. Auch wenn gezielte Lösungen zugunsten der besonders notleidenden Unternehmen derzeit zu Recht im Zentrum der Anstrengungen des Bundes stehen, gilt es aus Sicht der Kommission, zusätzliche Optionen zu prüfen. Genannt wurden beispielsweise eine Verlängerung des Solidarbürgschaftsprogramms des Bundes, Massnahmen im Bereich der Kurzarbeit oder eine allfällige Anpassung des Covid-19-Gesetzes. Die WAK-N verzichtet derzeit darauf, konkrete Forderungen an den Bundesrat zu richten, unterstützt ihn jedoch darin, dass er weiterhin intensiv an verschiedenen Lösungen arbeitet. Sie wird diese Arbeiten eng begleiten und sich zum gegebenen Zeitpunkt einbringen.

2. Rahmenkredit für Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung

Mit 16 zu 7 Stimmen beantragt die Kommission, auf die Vorlage des Bundesrats zu einem Rahmenkredit für Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung für die Jahre 2021–2027 (20.074) einzutreten. Aus Sicht der Mehrheit ist die Solidarbürgschaft des Bundes für die Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger ein zielgerichtetes Instrument, das den vom Bund alimentierten «Fonds de Roulement» sinnvoll ergänzt. Eine Minderheit beantragt Nichteintreten auf die Vorlage. Bezüglich der Höhe des Rahmenkredites beantragt die Kommission mehrheitlich, dem Entwurf des Bundesrats (1‘700 Millionen) zu folgen und lehnte sowohl eine Erhöhung auf 1‘900 Millionen (mit 15 zu 8 Stimmen) wie eine Senkung auf 1‘400 Millionen (mit 16 zu 7 Stimmen) ab. Auch der Antrag des Bundesrates, das Bürgschaftsvolumen ab 2028 durch eine Koppelung an das Wachstum der Zahl der Haushalte zu stabilisieren, fand mit 13 zu 10 Stimmen eine Mehrheit. In der Gesamtabstimmung stimmte die WAK-N der Vorlage mit 16 zu 7 Stimmen zu.

3. Einstimmige Verabschiedung der Vorlage zur Änderung des Bankengesetzes

Nachdem die WAK-N an ihrer letzten Sitzung sowohl Vertretungen der Kantone als auch der Schweizerischen Bankiervereinigung sowie der Inlandbanken angehört hatte, hat sie nun die eigentliche Beratung des Bankengesetzes (BankG; 20.059) durchgeführt. Mit dieser Vorlage setzt der Bundesrat einen Auftrag des Parlamentes aus der Beratung des Finanzdienstleistungs- und des Finanzinstitutsgesetzes (15.073) um: Damals wurde der Teil, der die Bestimmungen zur Bankeninsolvenz betrifft, an den Bundesrat zurückgewiesen, damit dieser eine Vernehmlassung dazu durchführe. Dies ist seither erfolgt. Die Kommission ist oppositionslos auf das Gesetz eingetreten und in der Detailberatung weitgehend dem Bundesrat gefolgt. Anpassungen beantragt sie einzig in folgenden Punkten: Es soll ein neuer Artikel betreffend die Sanierung von Kantonalbanken in das Gesetz aufgenommen werden, weil nach Ansicht der Kommission für Banken mit Staatsgarantie eine besondere Regelung nötig ist (einstimmig), weiter soll in einem neuen Absatz 6 zu Artikel 37h festgeschrieben werden, dass die Finanzierungsformen (Hinterlegung von Wertschriften, Barleinlagen und Bardarlehen) möglichst gleichwertig zu behandeln seien (16 zu 8 Stimmen). In Artikel 11a Absatz 6 des Bucheffektengesetzes schliesslich, der im Anhang zum Bankengesetz ebenfalls angepasst wird, soll die Formulierung an diejenige des Finanzdienstleistungsgesetzes angepasst werden, d.h. eine Verwahrungsstelle muss «Informationen zur Verfügung stellen», nicht aber «informieren». Eine Minderheit beantragt hier, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben (17 zu 8 Stimmen). Die Kommission hat im Übrigen einen Antrag auf Erhöhung der vorgesehenen Einlagensicherung von 1,6 auf 2,5 Prozent in Artikel 37h Absatz 3 BankG mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt; ebenso die beantragte Verkürzung der Übergangsfrist von fünf auf drei bzw. zwei Jahre (14 zu 10 bzw. 15 zu 9 Stimmen). Zu diesen Punkten liegen Minderheitsanträge vor. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission das Gesetz einstimmig angenommen. Es wird voraussichtlich in der Frühjahrssession 2021 vom Nationalrat behandelt werden.

4. Neuer Anlauf zur Erhöhung der Abzüge für die Kinderdrittbetreuung

Die Kommission hat der parlamentarischen Initiative 20.455 von Nationalrätin Christa Markwalder zur Erhöhung der Abzüge für die familienexterne Kinderbetreuung mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge gegeben. Die Initiative verlangt das Gleiche wie die ursprüngliche Vorlage des Bundesrates zu den Kinderbetreuungsabzügen, die im vergangenen September an der Urne scheiterte, nämlich eine Erhöhung der Abzüge für die Drittbetreuung auf bis zu 25'000 Franken, jedoch keine Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs. Ein Teil der Kommission ist der Meinung, man müsse zuerst das Abstimmungsergebnis analysieren und klären, ob sich die deutliche Ablehnung eher gegen die starke Erhöhung der Drittbetreuungskosten oder gegen die Erhöhung der allgemeinen Kinderabzüge gerichtet habe. Der Kommissionsmehrheit ist es jedoch wichtig, die im Abstimmungskampf gemachten Zusagen nun auch einzulösen und rasch eine Vorlage zu erarbeiten, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördert und die Gleichstellung von Mann und Frau verbessert. Die Kommission hat die Verwaltung deshalb im Hinblick auf die weitere Bearbeitung des Geschäfts damit beauftragt, ihr zusätzliche Berechnungen zur Verfügung zu stellen, lehnt es jedoch ab, die Beratung der parlamentarischen Initiative bis dahin auszusetzen. Als nächstes muss die WAK des Ständerates ihre Zustimmung zum Folgegeben erteilen.

5. Kein Verbot des Glyphosateinsatzes

Die Kommission hat Standesinitiativen der Kantone Genf (18.319) und Jura (18.308) behandelt, die einen geordneten Ausstieg aus der Glyphosatnutzung beziehungsweise ein Verbot des Einsatzes glyphosathaltiger Produkte fordern, und beiden Initiativen wie bereits der Ständerat mit je 14 zu 9 Stimmen keine Folge gegeben. Die Mehrheit ist der Ansicht, Glyphosat sei bezüglich Toxizität ungefährlich, aus gesundheitlicher Sicht seien somit keine Massnahmen nötig. Zudem gälten für den Einsatz von Glyphosat in der Schweiz strenge Auflagen: Es dürfe, anders als in anderen Ländern, nur auf Pflanzen eingesetzt werden, die nicht geerntet würden. Die Minderheit hingegen beantragt, beiden Initiativen Folge zu geben. Sie hält einen geordneten Ausstieg aus dem Glyphosateinsatz, der den Anwendern und ein Umsteigen auf andere Massnahmen ermöglicht, für sinnvoll.

Gleichzeitig hat die Kommission einer Motion (20.3919) ihrer ständerätlichen Schwesterkommission einstimmig zugestimmt, die vom Bundesrat die Schaffung zusätzlicher Ressourcen für Forschung und Züchtung resistenter Sorten als Alternative zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln fordert.

6. Ablehnung einer negativen Steuer in der Schweiz (20.427)

Die Kommission beantragt mit 17 zu 7 Stimmen, der parlamentarischen Initiative 20.427 keine Folge zu geben, welche verlangt, eine negative Steuer einzuführen. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass die Einführung eines solchen Mechanismus eine umfangreiche Reform des aktuellen Steuer- und Sozialhilfesystems erfordern würde und eher in die Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden fällt als in diejenige des Bundes. Die Kommissionsminderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben, da in ihren Augen mit dem neuen System rascher auf Situationen reagiert werden könnte, die von den geltenden Bestimmungen nicht abgedeckt werden, wie die derzeitigen coronabedingten Einkommenseinbussen.

7. Weitere Geschäfte

Ohne bzw. mit einer Gegenstimme beantragt die Kommission ihrem Rat, die Doppelbesteuerungsabkommen mit Bahrein (20.066) und Kuweit (20.065) zu genehmigen bzw. zu aktualisieren.

Die parlamentarischen Initiativen von Nationalrätin Daniela Schneeberger (20.415) und Nationalrat Marco Romano (20.428) werden an einer späteren Sitzung behandelt.

Die Kommission hat am 02./03. November 2020 unter dem Vorsitz von Nationalrat Christian Lüscher (FDP/GE) und und teilweise in Anwesenheit der Bundesräte Ueli Maurer und Guy Parmelin in Bern getagt.