Die WAK-N beantragt ihrem Rat einstimmig, einen Entwurf des Bundesrats zur Anpassung des Bundesgesetzes über die Allgemeingültigkeit von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG) anzunehmen. Ziel der Vorlage ist eine erhöhte Transparenz über die finanziellen Mittel paritätischer Kommissionen (PK).

Mit der Vorlage 24.097 schlägt der Bundesrat in Erfüllung eines Auftrags des Parlaments (Mo. WAK-N 21.3599) eine Anpassung des AVEG vor, mit der allen Arbeitgebern und allen Arbeitnehmenden, die einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterstellt sind, auf Verlangen kostenlos Einsicht in die Jahresrechnung der PK betreffend die Beiträge für die Vollzugskosten des GAV gewährt wird. Dieses Anliegen war in der Kommission unbestritten. Ein Antrag, die Vorlage mit der Pflicht zur elektronischen Einsichtsgewährung in die Jahresrechnungen zu ergänzen, wurde mit 14 zu 8 Stimmen (3 Enthaltungen) ebenso abgelehnt wie ein Antrag, die Jahresrechnung einer Genehmigung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu unterstellen (11 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen). Viel zu diskutieren gaben in der Kommission Fragen rund um die Rückerstattungen von Vollzugskostenbeiträgen, die nicht Gegenstand der bundesrätlichen Vorlage sind. Zur Verwendung dieser Beiträge durch die paritätischen Kommissionen hat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) im September 2023 eine Prüfung durchgeführt. Aktuell überarbeitet das SECO seine entsprechenden Weisungen und setzt dabei die Empfehlungen der EFK um. Die Kommission verzichtet deshalb darauf, diesbezügliche Anträge in den vorliegenden Entwurf aufzunehmen, und wird die Thematik später weiterverfolgen.

WAK-N will einmalige straflose Selbstanzeige beibehalten

Mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, der parlamentarischen Initiative Zryd 24.467, die verlangt, die Möglichkeit zur einmaligen straflosen Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung aufzuheben, keine Folge zu geben. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass die Aufhebung der straflosen Selbstanzeige die Hürde für eine freiwillige Offenlegung erhöhen würde. Dies hätte geringere Steuereinnahmen für Bund und Kantone zur Folge. Zudem weist die Mehrheit darauf hin, dass die straflose Selbstanzeige kein Freipass sei: Betroffene müssten für die letzten zehn Jahre Nachsteuern und Verzugszinsen entrichten. Eine Minderheit beantragt hingegen, der Initiative Folge zu geben. Sie erhofft sich von einer Aufhebung zusätzliche Mehreinnahmen und betont, dass Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt sei, da sie das Vertrauen in das Steuersystem und die Solidarität untergrabe.

Pflanzenschutzmittel: umfassende Prüfung der Ausgangslage

Im Rahmen der Umsetzung der parlamentarischen Initiative «Modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen» (22.441) hat die Kommission die von der Initiative betroffenen Kreise eingeladen, ihr ihre Position zum Vorentwurf der Kommission (vgl. Medienmitteilung vom 9. September 2024​) darzulegen. An diesen Anhörungen teilgenommen haben Vertretungen des Kantons Bern, der Agrarallianz, der Andermatt Group AG, der Eawag, der Eidgenössischen Fachkommission für biologische Sicherheit, des Fachverbands für Wasser, Gas und Wärme SVWG, des Schweizer Bauernverbands, des Schweizer Obstverbands, des Schweizerischen Weinbauernverbands, des Verbands Schweizer Gemüseproduzenten und von Scienceindustries sowie Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft.
In den Verhandlungen über das Gesamtpaket Schweiz-EU wurde festgelegt, dass die Schweiz künftig wie ein Mitgliedstaat am Genehmigungs- und Zulassungsprozess von Pflanzenschutzmitteln teilnehmen können solle. Da die Eröffnung der entsprechenden Vernehmlassung für Sommer 2025 geplant ist, hat die Kommission beschlossen, die Arbeiten an ihrer eigenen Vorlage erst im nächsten Quartal in Kenntnis der Vernehmlassungsvorlage zum EU-Gesamtpaket fortzusetzen.

Mehr Transparenz bei Gebühren für bargeldlose Zahlungsmittel

Die Kommission beantragt mit 19 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die von der WAK-S eingereichte Motion 25.3020 anzunehmen. Diese beauftragt den Bundesrat, bei den Gebührenkomponenten bargeldloser Zahlungen für mehr Transparenz zu sorgen. Die Mehrheit der Kommission anerkennt die teils hohen und intransparenten Gebührenstrukturen, die insbesondere KMUs belasten. Eine verbesserte Transparenz könnte den KMU mehr Klarheit bei Preisverhandlungen und der Wahl von Zahlungsdienstleistern verschaffen und den Wettbewerb stärken. Die Minderheit der Kommission lehnt die Motion ab.

Weitere Beschlüsse

Die Kommission hat die Beratung der Motion Stark 23.3452 («Limitierung der Vergütungen im Bankenwesen») auf ihre Sitzung vom 18./19. August verschoben. Bis dahin sollten die vom Bundesrat angekündigten Eckwerte zur Anpassung des TBTF-Regimes vorliegen, auf deren Basis die Kommission die Motion diskutieren will. Gemäss Geschäftsreglement wird der Nationalrat in der Herbstsession 2025 über die Motion entscheiden müssen.

Weiter hat die Kommission auch die Vorberatung der Motion der FDP-Liberalen Fraktion, wonach die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung gemeinnützig tätiger Organisationen konkretisiert werden sollen (24.4514), sistiert. Zur Klärung der Ausgangslage hat sie die Steuerverwaltung damit beauftragt, ihr etwa zur heutigen Praxis der kantonalen Steuerbehörden, zur Anzahl potenziell betroffener Organisationen, zur Abgrenzung zwischen politischem und gemeinnützigem Engagement oder auch zum administrativen und personellen Aufwand, der bei einer Annahme der Motion zu erwarten wäre, zusätzliche Informationen zu liefern.

Die Kommission hat am 14./15. April 2025 unter dem Vorsitz von Nationalrat Thomas Aeschi (SVP/ZG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Guy Parmelin in Bern getagt.