Die Kommission schlägt ihrem Rat mit  8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung einen direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit» vor, den sie aus dem vom Bundesrat ursprünglich ins Spiel gebrachten Vorschlag weiterentwickelt hat. Die Volksinitiative empfiehlt die Kommission zur Ablehnung.

Nach einer intensiven Diskussion (vgl. Medienmitteilungen vom 29. Juni 2016, vom 30. August 2016 und vom 14.Oktober 2016) hat die Kommission die Beratung eines Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit» (15.050) abgeschlossen. Mit ihrem Vorschlag für einen neuen Verfassungsartikel (Art. 104a BV, vgl. Fahnepdf) will die Mehrheit der Kommission das global und national wichtige Thema der Ernährungssicherheit aufnehmen, jedoch in einer Formulierung, die präziser und eindeutiger ist als jene der Volksinitiative und möglichst wenig Raum für unterschiedliche Interpretationen lässt. Der Gegenentwurf der Kommission unterstützt die Ausrichtung der aktuellen Landwirtschaftspolitik des Bundes und verfolgt den mit der Agrarpolitik 2014-2017 eingeschlagenen Weg weiter. Er enthält weder rückwärtsgewandte noch protektionistische Elemente und vermeidet eine Bevormundung der Konsumentinnen und Konsumenten. Die Sicherung der Grundlagen für die landwirtschaftliche Produktion und ein ressourcenschonender Umgang mit Lebensmitteln – beides Punkte, die in den Gegenentwurf Eingang fanden – sind Elemente, die auch von den weiteren im Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft hängigen Volksinitiativen («Fair-Food-Initiative» (16.073) und Volksinitiative «Für Ernährungssouveränität») angesprochen werden.

Die Kommission beantragt, dem Gegenentwurf zuzustimmen und die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Zudem beantragt sie dem Ständerat, die Behandlungsfrist für die Volksinitiative bis zum 8. Januar 2018 zu verlängern, damit der Nationalrat Zeit erhält, den Gegenentwurf zu beraten. Eine Minderheit lehnt sowohl die Initiative wie den Gegenentwurf ab. Sie verweist darauf, dass die Anliegen der Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit» bereits heute in der Bundesverfassung verankert sind und es deshalb auch überflüssig ist, einen Gegenentwurf dazu auszuarbeiten, der ebenso wie die Initiative keine neuen Kompetenzen für Bund und Kantone vorsieht.
Der Ständerat wird die Volksinitiative und den Gegenentwurf in der Wintersession 2016 beraten.

2. FIDLEG und FINIG durchberaten

Die WAK-S hat am Finanzdienstleistungs- und am Finanzinstitutsgesetz (15.073) noch einige kleinere Anpassungen vorwiegend redaktioneller Natur vorgenommen und die beiden Gesetzesentwürfe in der Gesamtabstimmung schliesslich mit je 10 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen gutgeheissen. Die detaillierten Anträge, die die Kommission ihrem Rat stellt, wie auch die Minderheitsanträge finden sich auf der Fahne.

3. Informationsaustausch in Steuersachen mit Brasilien

Nachdem die Kommission die an ihrer Sitzung vom 13. Oktober von der Verwaltung verlangten zusätzlichen verbindlichen Erläuterungen zur Kenntnis genommen hat, beantragt sie mit 13 zu 0 Stimmen, den Bundesbeschluss zur Genehmigung des Abkommens mit Brasilien über den Informationsaustausch in Steuersachen (16.032) anzunehmen. Die Kommission ist der Ansicht, dass dieses Abkommen für die Schweizer Wirtschaft wichtig ist, auch wenn an der Sitzung insbesondere hinsichtlich der Datenschutzschutzgarantien, welche Brasilien für die dort lebenden Schweizerinnen und Schweizer bietet, Bedenken geäussert wurden. Sie hat zur Kenntnis genommen, dass die Schweiz dank dieses Abkommens schon mit der Unterzeichnung Vorteile in Bezug auf die Dividendenbesteuerung erhalten hat und mit der Annahme der Unternehmenssteuerreform ganz von einer schwarzen Liste gestrichen wird, womit die Schweizer Unternehmen nicht mehr benachteiligt werden. Für die Kommission ist klar, dass langfristig ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen werden muss, doch würde sich eine Ablehnung des vorliegenden Abkommens negativ auf die Erreichung dieses Ziels auswirken.
Im Rat wird dieses Geschäft in der Wintersession 2016 behandelt.

4. Vereinfachung des Direktbesteuerungssystems

Die Kommission hat ausserdem die Standesinitiative des Kantons Baselland (15.316) geprüft, die eine Vereinfachung des Steuersystems verlangt. Nach der Anhörung einer Delegation des Kantons beantragt die Kommission ihrem Rat mit 11 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Die Kommissionsmehrheit hat zwar ebenfalls Verständnis für den Wunsch nach einer effektiven Vereinfachung des Steuersystems, sie ist jedoch der Ansicht, dass die Initiative nicht zum Ziel führt und zudem den Kriterien der Effizienz und der steuerlichen Gleichbehandlung zu wenig Rechnung trägt. Auch dieses Geschäft wird der Ständerat in der kommenden Wintersession behandeln.

Schliesslich hat die Kommission sich mit einer Standesinitiative des Kantons Neuenburg für eine Anpassung der Gesetzgebung an die neuen Familienformen befasst (15.317). Diese Initiative hätte einen Systemwechsel in der Familienbesteuerung zur Folge; das will die Kommission nicht. Sie beantragt deshalb mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben.

Die Kommission hat am 3. November 2016 unter dem Vorsitz von Ständerat Martin Schmid (FDP, GR) sowie in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.