Die Bekämpfung ungerechtfertigt hoher inländischer Preise ist der Kommission nach wie vor ein grosses Anliegen. Sie möchte deshalb zwei Wege zugleich weiterverfolgen, einerseits den kartellrechtlichen, andererseits denjenigen über den Abbau technischer Handelshemmnisse.

Für die kartellrechtliche Schiene will die Kommission die parlamentarische Initiative Altherr (14.449) weiter bearbeiten. Sie beantragt ihrem Rat eine Fristverlängerung, damit sie eine entsprechende Vorlage ausarbeiten und die inhaltliche Diskussion weiterführen kann (12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung).

Gleichzeitig hat sie jeweils einstimmig mehrere Kommissionsmotionen sowie ein Postulat beschlossen, die auf die Beseitigung technischer Handelshemmnisse abzielen, die für hohe inländische Preise verantwortlich sind: Vereinfacht werden soll der Parallelimport für Arzneimittel der Abgabekategorie E (17.3622), weiter sollen optische Darstellungen von Produktdeklarationen, wie sie in der EU möglich sind, auch in der Schweiz zulässig sein (17.3623) und schliesslich soll der Parallelimport zulassungspflichtiger Produkte soll vereinfacht werden (17.3624). Zudem wird der Bundesrat beauftragt zu prüfen, wie die Liste mit Ausnahmen vom Cassis-de-Dijon-Prinzip deutlich reduziert werden kann (17.3625). Alle diese Vorstösse werden in der Herbstsession vom Ständerat behandelt.

2. Keine Unterstützung der Hornkuh-Initiative

Nachdem die Kommission im März das Initiativkomitee und den Bauernverband angehört hatte (vgl. Medienmitteilung vom 21. März 2017), nahm sie nun die materielle Beratung der Volksinitiative «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere» (Hornkuh-Initiative, 17.024) vor. Nach der Prüfung verschiedener Varianten für einen indirekten Gegenentwurf beschloss die Kommission mit 10 zu 3 Stimmen, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen, ohne ihr einen Gegenentwurf gegenüberzustellen. Einem wichtigen Anliegen der Initiativen, nämlich der Förderung von horntragenden Kühen, bringt die Kommission durchaus Sympathien entgegen. Wie der Bundesrat hält sie den von der Initiative gewählten Weg zum Erreichen dieses Ziels mittels neuer Direktzahlungen aber für falsch. Im Rahmen eines gleichbleibenden Landwirtschaftsbudgets müssten die neuen Direktzahlungen für das Belassen der Hörner zudem anderswo ausgeglichen werden, was langwierige Diskussionen nach sich ziehen würde. Ausserdem befürchtet die Mehrheit, dass eine Annahme der Initiative zu einer vermehrten Anbindestallhaltung führen würde, was einem anderen, mindestens so wichtigen Aspekt des Tierwohls zuwiderlaufe. Eine Minderheit beantragt, die Volksinitiative zur Annahme zu empfehlen. Würden in der Schweiz aufgrund der Initiative letztlich weniger Tiere mit mehr Auslauf gehalten, so sei dies im Interesse einer naturnaheren und tierfreundlicheren Landwirtschaft nur zu begrüssen.

3. Ablösung des «Schoggigesetzes»

Die Kommission hat zum Auftakt ihrer Beratungen zum Geschäft «WTO-Ministerbeschluss über Ausfuhrwettbewerb. Aufhebung der Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte» (17.034) Vertreterinnen und Vertreter der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz, des KMU-Forums, des Schweizer Bauernverbands und von Chocosuisse angehört. Im Hinblick auf die weitere Beratung hat sie bei der Verwaltung zusätzliche Auskünfte zur Entwicklung der Beiträge gemäss Schoggigesetz in den letzten Jahren sowie zu anderen denkbaren Umsetzungsvarianten angefordert, ausserdem möchte sie konkreter wissen, in welche Bereiche die Beiträge fliessen sollen. Am 31. August wird die Kommission die Eintretensdebatte führen und die Detailberatung aufnehmen.

4. Ja zur vorläufigen Anwendung der bilateralen AIA-Abkommen mit Singapur und Hong Kong

Wie bereits ihre Schwesterkommission (vgl. Medienmitteilung WAK-N vom 21. Juni 2017) stimmt die WAK-S gestützt auf Artikel 152 Absatz 3bis des Parlamentsgesetzes der vorläufigen Anwendung der Abkommen mit Singapur und Hong Kong zum automatischen Informationsaustausch (AIA) zu (mit je 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen). Der Bundesrat kann die beiden Abkommen somit vorläufig anwenden.

5. Unbestrittene Abschaffung der Umsatzabgabe für italienische «Fiduciaire statiche»

DieBotschaft 17.018, mit der ausländische statische Treuhandgesellschaften, konkret die italienischen «Fiduciarie statiche», die einer staatlichen Aufsichtsbehörde unterstellt sind, von der Umsatzabgabe befreit werden sollen, wird von der Kommission ausdrücklich als Massnahme zur Beseitigung eines Wettbewerbsnachteils des Tessiner Finanzplatzes begrüsst. Eintreten war unbestritten, in der Gesamtabstimmung stimmt die Kommission der Vorlage einstimmig zu.

6. Milchmengensteuerung

Die beiden Standesinitiativen der Kantone Jura (16.309) und Freiburg (17.301) verlangen, dass der Bund allgemeinverbindliche Regeln für die Mengensteuerung der Milchproduktion vorgibt. Für die Vorprüfung der Standesinitiative Jura wird der Kommission durch das Parlamentsgesetz (Art. 116 Abs. 3bis) eine Frist bis zur Herbstsession 2017 vorgegeben, ihr Anliegen wird jedoch von der später eingereichten Freiburger Standesinitiative vollständig abgedeckt. Die Kommission beantragt aus formellen Gründen, der Initiative 16.301 keine Folge zu geben. Materiell wird sie sich mit dem Anliegen der Initiative weiter befassen und es im Rahmen der Freiburger Initiative im 4. Quartal 2017 prüfen. Die Kommission hofft, dass bis dahin auch die Auswirkung des angekündigten Austritts der Migros aus der Branchenorganisation Milch genauer eingeschätzt werden kann.

7. Verbesserungen für KMU in Wettbewerbsverfahren

Die Kommission stimmt der Motion Fournier 16.4094 zur Verbesserung der Situation der KMU in Wettbewerbsverfahren mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Sie ist insbesondere der Ansicht, die wettbewerbsrechtlichen Gerichtsverfahren sollten beschleunigt werden. Es scheint ihr auch wichtig, dass Unternehmen, die freigesprochen werden, für diese komplexe Verfahren eine Entschädigung erhalten.
Die Minderheit ist der Meinung, die Motion würde die verfügbaren Instrumente schwächen, eine Beschleunigung wäre vielmehr über organisatorische Massnahmen zu bewerkstelligen.

8. Weitere Geschäfte

Einstimmig beantragt die WAK-S die Annahme einer Motion des Nationalrats zur Anpassung der Eichfristen bei Messmitteln (16.3670).

Noch nicht entschieden hat die Kommission über die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen (16.076), der sie sich bereits an zwei früheren Sitzungen gewidmet hat (vgl. Medienmitteilung vom 25. April 2017). Neben den steuerrechtlichen Aspekten hat das Thema Berührungspunkte zum Strafrecht und zum internationalen Privatrecht und ist deshalb komplex. Die Kommission hat die Verwaltung mit weiteren Abklärungen beauftragt und will die Beratung im 4. Quartal 2017 fortsetzen.

Auch die Diskussion der Motion von Werner Hösli (17.3131) hat die WAK-S auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Zur Frage, inwiefern zur Bekämpfung des Einkaufstourismus eine Anpassung des Mehrwertsteuerregimes sinnvoll ist, liegen weitere Vorstösse vor: Zum einen eine Motion der Finanzkommission des Nationalrats vom 18. Mai 2017 (17.3360), zum anderen eine in der Sommersession 2017 von Ständerat Peter Hegglin neu eingereichte Motion (17.3428). Die WAK-S möchte die Diskussion zum Vorstoss von Ständerat Hösli im Zusammenhang mit diesen Vorstössen führen.

Die Kommission hat am 26. und 27. Juni 2017 unter dem Vorsitz von Ständerat Martin Schmid (FDP, GR) sowie in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.