Die Kommission ist aufgrund von Anhörungen zum Schluss gekommen, dass die Initiative (16.074) einen zu risikoreichen Systemwechsel einleiten würde und beantragt mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

​Die Kommission hat bereits am 21. März 2017 Vertreter der Schweizerischen Nationalbank (SNB) und des Initiativkomitees angehört. Zu einer zweiten Anhörung wurden nun die Professoren Mathias Binswanger, Hans Geiger und Philippe Bacchetta sowie der Präsident des Direktoriums der SNB, Thomas Jordan, eingeladen. Grundsätzlich teilt die Kommission die Bedenken des Bundesrats, möchte aber einige Risiken hervorheben: Erstens würde die Schweiz zu einer Insel in der Finanzwelt, da kein anderes Land ein solches Geldsystem kennt. Zu befürchten wäre nicht nur eine grosse Wechselkursvolatilität, sondern auch, dass die Kreditschöpfung der Geschäftsbanken nicht mehr in Schweizer Franken, sondern – viel riskanter, weil unkontrolliert – in Dollar oder Euro geschehen würde. Zweitens würde die Initiative künftige Finanzmarktkrisen kaum verhindern können, weil die Ursache für die letzten grossen Krisen nicht die Sichteinlagen, sondern andere Sicherheiten wie beispielsweise die Subprime-Hypotheken waren. Aus diesen Gründen fand die Vollgeld-Initiative in der Kommission keine Unterstützung.
Eine Minderheit beantragt, die Volksinitiative an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, einen indirekten Gegenentwurf auszuarbeiten, der das schweizerische Finanzsystem sicherer machen soll, indem den Banken höhere Eigenkapitalquoten von 10% (Leverage-Ratio) vorgeschrieben werden. Ein entsprechender Antrag wurde mit 10 zu 3 Stimmen abgelehnt. Die Kommission wird sich aber an einer der kommenden Sitzungen über mögliche Nachfolgeszenarien zur Too-Big-To-Fail-Gesetzgebung, die 2019 ausläuft, informieren lassen und falls nötig gesetzgeberisch tätig werden.

2. Ablösung des Schoggigesetzes

Die Kommission hat die Botschaft zur Aufhebung der Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte (17.034) beraten. Sie ist oppositionslos auf die Vorlage eingetreten und hat in der Gesamtabstimmung den beiden Bundesbeschlüssen einstimmig zugestimmt. In der Detailberatung hat sie den Zahlungsrahmen für die Förderung von Produktion und Absatz für die Jahre 2018-2021 von 1951 auf maximal 2031 Millionen Franken erhöht, zudem hat sie im Landwirtschaftsgesetz eine Präzisierung vorgenommen, um klarzustellen, dass es sich bei der Zulage für Getreide um eine Zulage für Getreide zur menschlichen Ernährung handelt.
Die Kommission legt grossen Wert darauf, dass nicht nur ein WTO-konformer gesetzlicher Rahmen gegeben ist, sondern dass der Verordnungsgeber auch eine funktionsfähige, kontrollierbare Lösung zur Umsetzung der neuen Bestimmungen vorlegt.

3. Aufnahme der Arbeiten zur Arbeitszeitliberalisierung

Die Kommission hat Anträge zur Umsetzung der beiden parlamentarischen Initiativen (pa.Iv.) Graber (16.414) und Keller-Sutter (16.423) gutgeheissen. Sie hat das Sekretariat zusammen mit dem SECO mit der Klärung offener Fragen und daraufhin der Ausarbeitung von zwei Entwürfen beauftragt, um eine konkrete Grundlage für die materielle Diskussion zu haben.
Die Kommission hat weiter den Entscheid zur pa.Iv. Dobler (16.442) sistiert. Sie möchte zuerst konkrete Entscheide zu den anderen beiden Initiativen treffen und das Anliegen der Initiative Dobler allenfalls dort aufnehmen. Hätte sie dem Folgegeben zugestimmt, würde die WAK-N parallel zur WAK-S einen Entwurf zur genau gleichen Thematik erarbeiten. Diese Doppelspurigkeit will die Kommission vermeiden.
Schliesslich hat sie die Motion 14.3677, die ebenfalls die Arbeitszeiterfassung betrifft, aus formellen Gründen abgelehnt: Sie ist der Ansicht, diese Motion sei durch die Anpassung der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz, den neuen Artikel 73a, umgesetzt, weitergehende Fragen seien in den pa.Iv. Graber und Keller-Sutter zu lösen.

4. Weitere Geschäfte

Die Kommission hat zu den Berichten, die der Bundesrat in Erfüllung der Postulate Graber (15.3017) und Bischof (15.3091) erstellt hat, den Präsidenten der Expertengruppe des Bundesrates zur Schuldenbremse, Prof. Jan-Egbert Sturm, sowie den Westschweizer Vertreter des Pensionskassenverbandes ASIP, Yves-Marie Hostettler, angehört. Sie wird die Thematik an einer späteren Sitzung vertiefen und sich dazu auch mit dem Präsidenten des Direktoriums der SNB, Thomas Jordan, austauschen.

Die Kommission hat am 31. August 2017 unter dem Vorsitz von Ständerat Martin Schmid (FDP, GR) sowie in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.