Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats hat die Steuervorlage 17 in einigen zentralen Punkten gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf angepasst und die Detailberatung abgeschlossen. Sie nimmt die Vorlage mit 11 zu 1 Stimmen ohne Enthaltungen in der Gesamtabstimmung an.

​Nach der Sitzung vom 15. Mai 2018 hat die Kommission über ihre vier einstimmig beschlossenen Eckpunkte informiert (vgl. Presserohstoff zur Medienkonferenz vom 16. Mai 2018). Damals blieben aber insbesondere zur Anpassung beim Kapitaleinlageprinzip und zum Abzug für Eigenfinanzierung noch einige Details offen. Diese hat sie nun geklärt und auch die restliche Detailberatung abgeschlossen. Die wichtigsten Änderungen betreffen:

1. Anpassung am Kapitaleinlageprinzip (KEP)

Bereits an der Sitzung vom 15. Mai beschloss die Kommission das Kapitaleinlageprinzip mit einer Rückzahlungsregel einzuschränken. Sie definierte nun diese Regel im Detail:
Die Kommission beantragt mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, dass börsenkotierte Unternehmen nur Kapitaleinlagereserven (KER) steuerfrei ausbezahlen dürfen, wenn sie in der gleichen Höhe steuerbare Dividenden ausschütten. Dies gilt für alle bestehenden KER mit der Ausnahme für jene KER, die innerhalb eines Konzerns zurückgezahlt werden und KER, die im Rahmen eines Zuzugs in die Schweiz nach dem 31.12. 2010 entstanden sind. Die genannten Regeln sollen sinngemäss auch für die Ausgabe von Gratisaktien und Gratisnennwerterhöhungen aus KER gelten.
Die Kommission geht davon aus, dass durch diese Anpassung des KEP für Bund, Kantone und Gemeinden 150 Millionen Franken Mehreinnahmen resultieren.
Eine Minderheit beantragt, dass dieselbe Regel nicht nur für KER, sondern auch für Rückzahlungen von Grund- und Stammkapitel gelten soll.

2. Abzug für Eigenfinanzierung

Die WAK-S hat nach der letzten Sitzung angekündigt, dass der Abzug für Eigenfinanzierung nur Hochsteuerkantone einführen können sollen. Mit 7 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt die Kommission, dass Kantone, an derenHauptort das kumulierte Steuermass von Kanton, Gemeinde und allfälligen anderen Selbstverwaltungskörpern über den gesamten Tarifverlauf mindestens 13,5 Prozent beträgt, den Abzug für Eigenfinanzierung einführen dürfen. Gemäss den aktuellen Absichten der Kantonsregierungen würde nur der Kanton Zürich diesen Mindeststeuersatz erfüllen.

3. Erleichterungen bei der Kapitalsteuer

Mit 10 zu 3 Stimmen nimmt die WAK-S eine Forderung der Kantone auf, die den Kantonen im Bereich der Kapitalsteuer erlaubt Steuerermässigungen für Eigenkapital, das auf Darlehen an Konzerngesellschaften entfällt, vorzusehen.

4. Teilbesteuerung von Dividenden

Schon am 15. Mai beschloss die Kommission mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dass Dividenden von qualifizierten Anteilseignern auf Ebene Kantone mindestens zu 50% besteuert werden müssen. Eine Minderheit spricht sich für den Vorschlag des Bundesrats aus (70%). Eine weitere Minderheit möchte beim geltenden Recht bleiben.
Auf Ebene Bund schliesst sich die Kommission oppositionslos dem Bundesrat an (70%).

5. AHV-Finanzierung

An der zusätzlichen AHV-Finanzierung hat die Kommission gegenüber ihrer letzten Sitzung ebenfalls nichts mehr geändert. Allerdings sind nun nach den Beschlüssen zum KEP und zum Abzug für Eigenfinanzierung die Steuerausfälle für Bund, Kantone und Gemeinden in ihrer Gesamtheit präziser quantifizierbar (siehe Beilage 1). Der Bundesbeitrag an die AHV würde somit auf 20.2% ansteigen.

Die Fahne mit den Anträgen der WAK-S wird am Freitagabend, 25. Mai 2018, unter www.parlament.ch, Geschäft 18.031 publiziert. Die Debatte im Ständerat findet am 7. Juni statt.

Die Kommission hat am 24. Mai 2018 unter dem Vorsitz von Ständerat Bischof Pirmin (CVP/SO) und in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.