Nach ausführlicher Diskussion hat die Kommission die Ausarbeitung eines Vorentwurfs in Auftrag gegeben, der die gesetzliche Verankerung eines Absenkpfads mit Zielwerten vorsieht.

​Mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission verschiedene Eckpunkte zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative (19.475) verabschiedet und Verwaltung und Sekretariat somit den Auftrag erteilt, einen Vorentwurf auszuarbeiten. Dabei sollen insbesondere die Risikoreduktionsziele des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel und die dort festgelegten Referenzjahre berücksichtigt werden. Bei der Risikoreduktion sollen nicht nur landwirtschaftliche Anwendungsbereiche, sondern auch jene der öffentlichen Hand sowie Privatanwendungen miteinbezogen werden. Ein umfassendes Monitoring des Pestizideinsatzes für sämtliche Risikobereiche soll eine Beurteilung der Reduktionsziele ermöglichen. Massnahmen zur Zielerreichung sollen die Branchen primär selbst definieren und auch publizieren. Der Bund soll seinerseits weitere mögliche Massnahmen zur Zielerreichung prüfen. Die Kommission wird sich voraussichtlich im ersten Quartal 2020 mit dem Gesetzesvorentwurf befassen.

2. Automatischer Informationsaustausch: Beratung des Bundesbeschlusses zur Türkei sistiert

Die WAK-S hat die vom Nationalrat angenommene Vorlage des Bundesrates über den automatischen Informationsaustausch (AIA) mit 19 Staaten (19.033) beraten. Neben der Sorge einiger Kommissionsmitglieder, ob bestimmte Länder den erforderlichen Datenschutz gewährleisten können und das Spezialitätsprinzip einhalten werden, war es vor allem der Umstand, dass sich die Türkei auf der Liste der 19 Partnerstaaten befindet, die zu Diskussionen Anlass gab. Vor dem Hintergrund, dass der Bundesrat die jüngste Militärintervention der Türkei in Syrien aufs Schärfste verurteilt hat (vgl. Medienmitteilung), erachtet es die Kommissionsmehrheit als problematisch, den AIA mit einem Land zu aktivieren, welches in gravierender Weise das internationale Völkerrecht verletzt. Die Kommission ist auf den Bundesbeschluss zur Türkei eingetreten, hat dessen weitere Beratung jedoch sistiert, um die politischen Aspekte dieses Dossiers an einer der nächsten Sitzungen mit dem Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements zu diskutieren. Was die anderen 18 Länder angeht, beantragt die WAK-S mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Einführung des AIA zuzustimmen.

3. Kommissionsmotion für eine Übergangslösung zur Beseitigung der Heiratsstrafe

Nachdem der Ständerat die Vorlage 18.034 zur Beseitigung der Heiratsstrafe in der Herbstsession 2019 an den Bundesrat zurückgewiesen hat, wird es voraussichtlich gegen fünf Jahre dauern, bis das Parlament neue Vorschläge des Bundesrates zur Lösung des Problems beraten kann. Die Kommission will ein Fortdauern des verfassungswidrigen Zustands nicht hinnehmen und hat deshalb mit 7 zu 5 Stimmen eine Kommissionsmotion (19.4378) für eine Übergangslösung zur Beseitigung der Heiratsstrafe verabschiedet. Eine Minderheit beantragt, die Motion abzulehnen.

4. Steuerliche Abzugsfähigkeit von Bussen

Die Vorlage über die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen (16.076) befindet sich in der Differenzbereinigung. Die WAK-S hatte ihrem Rat am 15. Januar 2019 beantragt (vgl. Medienmitteilung), dass ausländische Bussen dann von den Steuern abziehbar sein sollen, wenn die vom Ausland verhängte Sanktion gegen den schweizerischen Ordre public verstösst oder das sanktionierte Verhalten auf gutem Glauben beruhte. Der Ständerat wies das Geschäft an die Kommission zurück mit dem Auftrag, den Begriff des guten Glaubens zu präzisieren. Diesen Auftrag setzt die WAK-S nun um. Sie schlägt mit 9 zu 3 Stimmen als neue Formulierung vor, dass ausländische Bussen steuerlich abziehbar sind, «wenn die steuerpflichtige Person glaubhaft darlegt, dass sie alles Zumutbare unternommen hat, um sich rechtskonform zu verhalten». Der Ordre-public-Vorbehalt soll ebenfalls weiterhin gelten. Eine Minderheit möchte zurück zum ersten Beschluss des Ständerats, wonach alle vom Ausland gesprochenen Bussen mit Strafcharakter nicht steuerlich abzugsfähig sind.

5. Regulierungsfolgenabschätzungen

Die WAK-S hat nun, da die nationalrätliche Schwesterkommission ihrem Beschluss, der parlamentarischen Initiative 19.402 Folge zu geben, zugestimmt hat, ihre Arbeiten zur Schaffung einer Stelle aufgenommen, welche die Regulierungsfolgenabschätzungen der Verwaltung überprüfen soll. Die Kommission hat in erster Linie über die Organisation ihrer Arbeiten diskutiert und die Verwaltung beauftragt, in einem Bericht die verschiedenen Varianten in Sachen Aufgaben, Kompetenzen und Organisation dieser Stelle darzulegen. Auf der Grundlage dieses Berichts möchte sie im ersten Quartal 2020 erst ein Konzept für diese neue Stelle festlegen, bevor sie mit der eigentlichen Ausarbeitung eines Vorentwurfs beginnt.

6. Weitere Beschlüsse

Nach eingehender Diskussion hat die Kommission beschlossen, im Januar 2020 eine umfassende Anhörung zur Vorlage 16.414 (Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes) durchzuführen. Sie will dazu Vertretungen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden sowie von Verbänden aus dem Gesundheitswesen einladen. Die parlamentarische Initiative von Nationalrat Marcel Dobler (16.442, Arbeitnehmende in Start-ups mit Firmenbeteiligungen sollen von der Arbeitszeiterfassung befreit sein) hat sie sistiert, bis die Arbeiten an der Vorlage 16.414 abgeschlossen sind.

Die Behandlung der Motion 15.3399, die verlangt, die Ausschreibungsverfahren auf kantonaler Ebene zu stärken, wurde sistiert. Mit dem Postulat 19.4379 will die WAK-S einen neuen Bericht in Auftrag gegeben, der die Situation analysieren und Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen soll. Über ihren Entscheid zur Motion will sie dann auf der Grundlage dieses Berichts entscheiden.

Mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung stimmt die Kommission dem Beschluss der WAK-N zu, der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Beat Jans (18.421) Folge zu geben. Die Initiative will gesetzlich verankern, dass der Bund landwirtschaftliche Forschungsanstalten betreibt. Die WAK-S will durch ihren Beschluss den Druck auf den Bundesrat aufrechterhalten. Dieser beabsichtigt, im Rahmen seiner Botschaft zur Agrarpolitik 22+ einen Vorschlag zur Umsetzung der Initiative zu unterbreiten.

Ferner beantragt die Kommission mit 10 zu 2 Stimmen, die Motion 17.3054 abzulehnen, die verlangt, für den Fall einer erstmaligen Verfehlung die in der Direktzahlungsverordnung (DZV) vorgesehenen Sanktionen abzuschwächen. Die Kommission erinnert daran, dass die Sanktionen bereits bei einer unlängst erfolgten Revision der Verordnung angepasst wurden.

Ausserdem beantragt die WAK-S mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion 16.3495 abzulehnen, die eine Anpassung des Programms für die graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion (GMF) verlangt. Sie teilt die Ansicht des Bundesrates, dass sich dieses Programm bewährt hat, und verweist darauf, dass die Teilnahme daran freiwillig ist.

Auch die Motion «Tierverkehrsdatenbank für Schafe» (17.3186) beantragt die Kommission mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung abzulehnen, weil der Bundesrat ihr Anliegen inzwischen erfüllt hat.

Ihre weiteren Arbeiten zur parlamentarischen Initiative «Steuerliche Belastung aufgrund von Mitarbeiterbeteiligungen bei Start-ups und Familienunternehmen deutlich reduzieren» (17.456), der beide WAK Folge gegeben hatten, hat die Kommission vorderhand sistiert. Sie hat zur Kenntnis genommen, dass derzeit Bestrebungen laufen, das Anliegen der Initiative durch eine Anpassung von Kreisschreiben der Steuerverwaltung und der Schweizerischen Steuerkonferenz umzusetzen. Liegen die Änderungen der Kreisschreiben im Lauf des Jahres 2020 vor, will die WAK-S Bilanz ziehen und beurteilen, ob allenfalls weiterer Handlungsbedarf gegeben ist.

Die Kommission hat am 17./18. Oktober 2019 unter dem Vorsitz von Ständerat Bischof Pirmin (CVP/SO) in Bern getagt.