Nach Ansicht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) sollen allgemeinverbindlich erklärte Landes-Gesamtarbeitsverträge kantonalen Bestimmungen vorgehen.

​Die WAK-S hat die Motion 18.3934 von Ständerat Isidor Baumann, «Stärkung der Sozialpartnerschaft bei allgemeinverbindlich erklärten Landes-Gesamtarbeits­verträgen», beraten. Sie hat dazu zunächst Vertretungen der Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren (VDK), von GastroSuisse sowie des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes angehört und anschliessend mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, ihrem Rat die Motion zur Annahme zu empfehlen. Die Befürworter argumentieren, es könnte einen Flickenteppich geben, wenn viele Kantone unterschiedliche Mindestlöhne in ihrem Recht verankern und diese über die Gesamtarbeitsverträge (GAV) stellen würden. Mindestlöhne würden mit der Motion nicht bestritten, sie sollten aber insbesondere dort zum Zug kommen, wo kein GAV vorhanden sei und die Arbeitnehmer deshalb einen gewissen Schutz bräuchten. Die Minderheit hingegen ist der Ansicht, wenn die Sozialpartner mit dem GAV nicht mehr zufrieden seien, könnten sie ihn kündigen; es gebe somit keinen Grund für einen grundsätzlichen Vorrang allgemeinverbindlich erklärter GAV. Sie lehnt die Motion deshalb ab.

2. Kommission tritt auf Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung ein

Nachdem die WAK-S an ihrer Augustsitzung der Verwaltung Aufträge zur Vertiefung verschiedener Fragen erteilt hatte (vgl. Handout zu 17.400 vom 30. August 2019), hat sie nun die Beratung der Vorlage aufgenommen und ist mit 10 zu 3 Stimmen darauf eingetreten. Eine Minderheit beantragt Nichteintreten, weil sie die jetzt vorliegenden Lösungen nicht für überzeugender hält als das geltende System. Die Kommission hat die Detailberatung des Geschäfts anschliessend verschoben, weil sie – im Wissen darum, dass dieser Weg unüblich ist – zunächst den Bundesrat um eine Stellungnahme dazu bitten will: Sie möchte von ihm wissen, ob er einen Systemwechsel für angezeigt hält und wie ein ausgewogenes Paket aus seiner Sicht gegebenenfalls aussehen müsste. Sie wird die Beratung des Geschäfts voraussichtlich im März 2020 fortsetzen.

3. Wirtschaftsfeindliche Praxis der Eidgenössischen Zollverwaltung: Die WAK-S verlangt vom Bundesrat Taten

Die Kommission beantragt einstimmig, die Motion 17.3376 anzunehmen, die verlangt, das Zollgesetz dahingehend zu ändern, dass die Deklarantenstrafpraxis der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) gelockert wird. Der Bundesrat anerkennt, dass das in der Motion angesprochene Problem besteht, und versichert, diesem bei der laufenden Totalrevision des Zollgesetzes Rechnung zu tragen. Da die repressive Praxis der EZV in den Augen der WAK-S ein echtes Problem für die Wirtschaft darstellt, besteht die Kommission darauf, dass das Motionsanliegen rasch umgesetzt wird und der Bundesrat vor dem Inkrafttreten des revidierten Zollgesetzes eine Lösung unterbreitet.

4. Projekt «Digitalisierte Wirtschaft» der OECD

Die Kommission hat sich ferner vom Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) über die jüngsten Entwicklungen im Bereich internationaler Steuerfragen orientieren lassen. Diskutiert wurde vor allem das Projekt «Digitalisierte Wirtschaft» der OECD, das für die Schweiz ein massives Potential an Steuerausfällen birgt. Die Kommission wird die weitere Entwicklung dieses Vorhabens deshalb in der neuen Legislatur intensiv weiterverfolgen.

Die Kommission hat am 14. November 2019 unter dem Vorsitz von Ständerat Bischof Pirmin (CVP/SO) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Guy Parmelin in Bern getagt.