Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) will die mit dem Pestizideinsatz verbundenen Risiken nachhaltig reduzieren und die Qualität des Trinkwassers, der Oberflächengewässer und des Grundwassers verbessern. Kern ihrer Vorlage ist die gesetzliche Verankerung eines Absenkpfads mit quantifizierten Reduktionszielen.
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​Der Vorentwurf sieht vor, dass die Risiken durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) für Oberflächengewässer, naturnahe Lebensräume und als Trinkwasser genutztes Grundwasser bis 2027 um 50 Prozent reduziert werden – wobei eine Minderheit zusätzlich eine Reduktion um 70 Prozent bis 2035 in den Gesetzestext aufnehmen möchte. Bei der Realisierung dieser Vorgaben soll den Branchenorganisationen eine gewichtige Rolle zuteilwerden: Sie sollen Massnahmen zur Zielerreichung ergreifen und dem Bund regelmässig Bericht über deren Art und Wirkung erstatten. Sollte sich abzeichnen, dass die Verminderungsziele nicht erreicht werden, muss der Bundesrat bis spätestens zwei Jahre vor Ablauf der Frist die erforderlichen Massnahmen ergreifen.

Als biologisch aktive Wirkstoffe werden Pestizide nicht nur in PSM, sondern auch in Biozidprodukten (BP) angewendet. Dementsprechend sollen auch die Risiken, die mit dem Einsatz von BP verbunden sind, vermindert werden. Dabei schliesst die Neuregelung explizit sämtliche Anwendungsbereiche ein, neben der Landwirtschaft also auch die öffentliche Hand und private Anwender.

Die Kommission hat sich für ein umfassendes Monitoring des Pestizideinsatzes entschieden. Zu diesem Zweck soll der Bund ein zentrales Informationssystem zur Verwendung von PSM und BP betreiben, in welchem sämtliche beruflichen oder gewerblichen Anwendungen dieser Produkte erfasst werden.

Die Kommission hat den Gesetzesvorentwurf in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen. Sie ist der Ansicht, mit ihrer Vorlage den Einsatz von Pestiziden restriktiver regeln und die beifolgenden Risiken für Mensch, Tier und Umwelt deutlich reduzieren zu können. Sie will damit einen Beitrag leisten für eine weiterhin uneingeschränkte Verfügbarkeit von qualitativ hochwertigem Trinkwasser sowie für einen besseren Schutz der Artenvielfalt in aquatischen Lebensräumen und der Biodiversität als Ganzes.

Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf folgenden Seiten verfügbar:

Die Stellungnahmen sind bis am 17. Mai 2020 als PDF- und als Word-Version an folgende E-Mail-Adresse zu senden: schriftgutverwaltung@blw.admin.ch