Die Kommission ist ohne Gegenstimme auf die Vorlage 20.051 eingetreten. Sie beantragt jedoch, in zwei Punkten nicht dem Beschluss des Nationalrates aus der Herbstsession zu folgen, sondern auf die Version des Bundesrates zurückzukommen. Mit 12 zu 1 Stimmen spricht sie sich dafür aus, dass der Bundesrat über den nötigen Handlungsspielraum verfügt, das elektronische Verfahren zu gegebener Zeit insbesondere in den Bereichen MWST oder Stempelsteuer vorschreiben zu können. Sie vertraut darauf, dass der Bundesrat zu einem geeigneten Zeitpunkt und in Abhängigkeit von der technologischen und gesellschaftlichen Entwicklung von seiner Befugnis Gebrauch machen wird.
Ohne Gegenstimme abgelehnt hat die Kommission den Beschluss des Nationalrates, die Kantone nicht nur – wie der Bundesrat vorschlägt –zu ermächtigen, sondern sie vielmehr dazu zu verpflichten, ihren Steuerpflichtigen neben dem schriftlichen auch ein rein elektronisches Verfahren anzubieten. Die Kommission nimmt davon Kenntnis, dass die Steuererklärung ab 2021 in allen Kantonen elektronisch eingereicht werden kann. Bei der elektronischen Abgabe der Dokumente durch die Steuerbehörde an die Steuerpflichtigen benötigen einige Kantone allerdings noch mehr Zeit für Anpassungen. Zu guter Letzt beantragt die Kommission ebenfalls einstimmig, den Beschluss des Nationalrates abzuändern, wonach in der gesamten Schweiz einheitliche Formulare und Datenformate zu verwenden seien. Die Kommission will die Vorgabe der Einheitlichkeit auf die Datenformate begrenzen. Der Bundesrat soll die hierzu anzuwendenden Datenformate in Zusammenarbeit mit den Kantonen bestimmen.
In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 12 zu 1 Stimmen angenommen. Der Ständerat wird sich in der Wintersession 2020 mit ihr befassen.
2. Beratung der „Fair-Preis-Initiative“ und des indirekten Gegenentwurfs aufgenommen
Der Ständerat befasst sich als Zweitrat mit der Volksinitiative «Stop der Hochpreisinsel – für faire Preise» (19.037). Der Bundesrat unterbreitete den Räten einen indirekten Gegenvorschlag dazu, den der Nationalrat in der Frühjahrssession 2020 mit wesentlichen Punkten im Sinne der Initiative ergänzte (Ausdehnung der relativen Marktmacht auf beide Marktseiten, Einbezug von Inlandsachverhalten, Einführung einer Reimportklausel, Verbot des privaten Geoblockings). Aus Sicht der WAK-S ist das Problem der „Hochpreisinsel Schweiz“ unverändert aktuell und nach wie vor ungelöst. Handlungsbedarf sei ausgewiesen und gegen Missbräuche solle vorgegangen werden. Die Kommission spricht sich somit mit 9 zu 3 Stimmen für Eintreten auf den indirekten Gegenentwurf aus. Eine Minderheit hält weder die Volksinitiative noch den Gegenentwurf für taugliche Instrumente, um die hohen Preise in der Schweiz effektiv zu senken. In der Detailberatung hat die Kommission einen ersten Punkt entschieden: Sie beantragt mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Definition des Begriffs der „relativen Marktmacht“ (Art. 4 Abs. 2bis KG) entsprechend dem Beschluss des Nationalrats auf beide Marktseiten auszudehnen. Dies sei wichtig, weil Unternehmen auf der Angebots- und der Nachfrageseite jeweils relativ marktmächtig sein können.
Die Detailberatung soll an der Sitzung vom 19. November 2020 fortgesetzt und abgeschlossen werden, damit der Ständerat die Volksinitiative und den Gegenentwurf in der Wintersession behandeln kann.
3. Anpassungen des Mehrwertsteuerregimes zugunsten des Tourismus
Anlässlich einer Aussprache mit Bundesrat Guy Parmelin nahm die WAK-S mit Besorgnis von der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und den zu befürchtenden Auswirkungen auf die bevorstehende Wintersaison Kenntnis. Sie sprach sich denn auch für zwei Motionen aus, die dem Tourismus durch Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes entgegenkommen: Mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission, die vom Nationalrat geänderte Motion 18.3235 anzunehmen. Leistungs- oder Produktkombinationen (sogenannte „Packages“) sollen einheitlich nach der überwiegenden Leistung besteuert werden können, wenn diese wertmässig mindestens 55 Prozent (heutige Regelung: 70 Prozent) des Gesamtentgelts ausmacht. Davon kann vor allem die Hotellerie profitieren, wo Leistungskombinationen in Form von Packages sehr häufig vorkommen. Die neue Regelung ist beschränkt auf Leistungen, deren Ort im Inland liegt.
Mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, die Motion 18.4194 von Ständeratspräsident Hans Stöckli anzunehmen. Ausländische Tour Operators sollen nur für den in der Schweiz erwirtschafteten Umsatz mehrwertsteuerpflichtig sein, wie dies bis Ende 2017 der Fall war. Der administrative Aufwand für ausländische Tour Operators wird dadurch gesenkt, was sich letztlich positiv auf den Tourismus-Standort Schweiz auswirkt. Die Motion soll im Rahmen der geplanten Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes umgesetzt werden, zu der bereits eine Vernehmlassung stattfand.
4. Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz
Die WAK-S ist ohne Gegenstimme auf die Vorlage 20.075 des Bundesrates eingetreten und hat die erste Lesung der Vorlage abgeschlossen. An ihrer Sitzung vom 19. November wird die Kommission Kenntnis nehmen von den Beschlüssen, welche der Nationalrat in der Sondersession vom 29. bis zum 30. Oktober gefasst hat, und wird dann die zweite Lesung vornehmen. Angesichts der Dringlichkeit des Geschäfts wird der Ständerat den Gesetzesentwurf in der Wintersession beraten, in der auch die Differenzbereinigung geplant ist.
Da die Pandemie in den letzten Wochen wieder stark aufgeflammt ist, hat die Kommission ausserdem vorsorglich darüber diskutiert, ob nicht zusätzliche Stützungsmassnahmen für die Wirtschaft sinnvoll wären, sollten sich die neuen Gesundheitsmassnahmen erneut verheerend auf die Unternehmen auswirken. Aus diesem Grund hat sie die Verwaltung damit beauftragt, ihr an ihrer nächsten Sitzung verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten – insbesondere Liquiditätshilfen bei allfälligen neuen Liquiditätsproblemen der Unternehmen, Finanzhilfen für Härtefälle, wie sie im Covid-19-Gesetz vorgesehen sind, oder sektorspezifische Unterstützung – für die Wirtschaft zu präsentieren.
5. Kein Finanzdatenaustausch im Inland
Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 9 zu 4 Stimmen, der Standesinitiative des Kantons Bern zur Einführung eines Finanzdatenaustauschs im Inland (19.316) keine Folge zu geben. In den Augen der Kommissionsmehrheit sollte die Beratung der Vorlage zur Reform der Verrechnungssteuer abgewartet werden, die der Bundesrat derzeit erarbeitet, bevor diese Massnahme ins Auge gefasst wird. Die Minderheit hingegen beantragt, der Initiative Folge zu geben. Das Geschäft geht nun in den Ständerat.
6. Weitere Beschlüsse
Die Kommission ist auf ihre Beschlüsse betreffend die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft 2022 bis 2025 (Entwurf 4 zu 20.022) zurückgekommen. Im Wesentlichen bleibt sie bei ihren bereits gefassten Anträgen (vgl.
Medienmitteilung vom 28. August 2020): Die Kommissionsmehrheit will die Zahlungsrahmen weitgehend auf der Höhe jener für die Jahre 2018 bis 2021 belassen, die Minderheit will wie der Bundesrat die Umsetzung der Motion Dittli (16.3705) im Bereich der Landwirtschaft berücksichtigen. Mehr- und Minderheit sehen neu eine Aufstockung der entsprechenden Zahlungsrahmen für eine Erhöhung der Milchzulagen (+ 30 Mio. Franken) und für Infrastrukturen, die zur Erreichung der Umweltziele beitragen (+ 15 Mio. Franken), vor.
Die Kommission stimmt dem Beschluss des Nationalrats, der parlamentarischen Initiative 18.489 von Nationalrat Hans-Ueli Vogt Folge zu geben, mit 8 zu 5 Stimmen zu. Die WAK-N hat nun den Auftrag, eine Vorlage zu deren Umsetzung auszuarbeiten.
Die Kommission hat am 26./27. Oktober 2020 unter dem Vorsitz von Ständerat Christian Levrat (SP/FR) und teilweise in Anwesenheit der Bundesräte Ueli Maurer und Guy Parmelin in Bern getagt.