Die Kommission hat die Anträge des Bundesrates beraten, lässt sich jedoch weder bei den selbstbewohnten Zweitliegenschaften noch beim Schuldzinsenabzug von ihren ursprünglichen Beschlüssen abbringen.

Nachdem der Bundesrat am 25. August 2021 zum Entwurf der Kommission zum Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung (17.400) Stellung genommen und Anträge dazu gestellt hatte, hat die Kommission sich nun erneut mit ihrer Vorlage befasst. Der Bundesrat plädiert aus verwaltungsökonomischen Gründen für einen konsequenten Systemwechsel, der sämtliche Liegenschaften, auch die selbstbewohnten Zweitliegenschaften, einschliessen würde. Mit Blick auf die Tourismuskantone hält die WAK-S jedoch daran fest, dass der Eigenmietwert bei solchen Liegenschaften steuerbar bleiben soll (8 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen). Weiter befürwortet der Bundesrat zwar wie die Kommission eine Begrenzung des Schuldzinsenabzugs, argumentiert jedoch, Schuldzinsen, die Gewinnungskosten darstellten, sollten abzugsfähig sein, und beantragt deshalb wie die Kommissionsminderheit, einen Schuldzinsenabzug im Umfang von 70 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge zuzulassen. Dies lehnt die Mehrheit nach wie vor ab (7 zu 6 Stimmen). Lediglich bei den Abzügen für Energiesparen und Umweltschutz folgt die Kommission dem Bundesrat, da die Koppelung an das CO2-Gesetz nach dessen Ablehnung in der Volksabstimmung vom Juni 2021 nicht mehr praktikabel ist. Das Geschäft wird in der Herbstsession vom Ständerat beraten.

2. Fairerer Wettbewerb gegenüber Staatsunternehmen

Die Räte haben sich in den letzten Jahren wiederholt mit Vorstössen zum Thema «Wettbewerb mit gleich langen Spiessen» befasst, die der Ständerat jedoch letztlich ablehnte (Mo. 19.3236 und 19.3238, pa.Iv. 17.517). Mit zwei neuen gleichlautenden Motionen (20.3531 und 20.3532) fordern die Ständeräte Andrea Caroni und Beat Rieder den Bundesrat auf, Wettbewerbsverzerrungen durch Staatsunternehmen zu vermeiden und zu diesem Zweck Gesetzesänderungen vorzuschlagen, die den bürokratischen Aufwand tief halten und die föderalistischen Zuständigkeiten beachten. Die Kommission unterstützt diese Motionen mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung. Für die WAK-S ist klar, dass die Wirtschaftsfreiheit staatlicher Unternehmen gewährt bleiben muss. Die Forderung nach Wettbewerbsneutralität hält sie jedoch für ebenso wichtig. Angesichts vieler problematischer Beispiele ist aus Sicht der Kommissionsmehrheit diesbezüglich auch Handlungsbedarf gegeben, insbesondere zu diskutieren wären auch die Eignerstrategien staatsnaher Unternehmen. Der von Nationalrat Peter Schilliger eingereichten parlamentarischen Initiative 17.518 beantragt die Kommission mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung keine Folge zu geben. Die Initiative greift aus Sicht der Mehrheit potentiell in die föderalistischen Zuständigkeiten ein, weil sie primär auf die Ebene der Kantone und Gemeinden abzielt. Ausserdem sei in dieser komplexen Materie ein Auftrag an den Bundesrat (Motion) angemessener als der Weg über eine Initiative.

3. Sozialversicherungsschutz in der Landwirtschaft verbessern

Zwei gleichlautende Motionen von Ständerätin Johanna Gapany bzw. Nationalrätin Simone de Montmollin (20.4574 und 21.3374) verlangen, den Sozialversicherungsschutz von auf dem Betrieb mitarbeitenden Ehegattinnen und -gatten zu verbessern und die Risiken bei Krankheit, Unfall oder Invalidität namentlich für die Bäuerinnen zu reduzieren. Dieses Anliegen wurde vom Bundesrat im Rahmen seiner Botschaft zur Agrarpolitik ab 2022 (AP 22+; 20.022) aufgegriffen und ist aus Sicht der Kommission ausgewiesen und unbestritten. Sie unterstützt die vom Nationalrat bereits angenommene Motion 21.3374 deshalb ohne Gegenstimme und begrüsst es, wenn der Bundesrat diesen Teil der derzeit sistierten AP 22+ vorzieht und dem Parlament als separate Botschaft unterbreitet. Die Motion 20.4574 lehnt die WAK- S nur deshalb ab, um dem Bundesrat denselben Auftrag nicht doppelt zu erteilen. Die Motion 21.3374 deckt aus Sicht der Kommission auch das Anliegen der Motion 19.3446 («Mutterschaftsentschädigung endlich auch für Ehegattinnen und eingetragene Partnerinnen von Landwirtinnen und Landwirten») ab, weshalb sie diese mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung ablehnt. Hingegen beantragt sie mit Stichentscheid des Präsidenten die Annahme einer weiteren Motion der ehemaligen BDP-Fraktion, die eine angemessene Entschädigung von Ehegattinnen und Ehegatten und eingetragenen Partnerinnen und Partnern von Landwirtinnen und Landwirten im Scheidungsfall fordert (19.3445).

4. Nein zu einem durch SNB-Erträge finanzierten grünen Fonds

Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 7 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der Standesinitiative 20.326 des Kantons Jura keine Folge zu geben. Die Initiative fordert die Bundesversammlung auf, die gesetzliche Grundlage für einen Fonds zur Umsetzung der Energiepolitik 2050 zu schaffen, der durch Investitionserträge der Schweizerischen Nationalbank (SNB) finanziert wird. In den Augen der Kommission würde dieser Vorschlag die Unabhängigkeit der SNB beeinträchtigen, die Finanzeinnahmen von Bund und Kantonen gefährden und dem Verursacherprinzip zuwiderlaufen, auf welchem die Schweizer Klimapolitik beruht.

5. Kein Steuerabzug für Unterhaltsbeiträge an erwachsene Kinder

Mit 7 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt die Kommission ferner, auch der Standesinitiative 20.321 des Kantons Genf keine Folge zu geben. Diese Initiative verlangt, dass der Unterhaltsbeitrag an ein erwachsenes Kind bis zu dessen 25. Altersjahr steuerpflichtig bzw. abzugsfähig bleibt, sofern es sich noch in Ausbildung befindet. Die Kommission ist sich der Schwierigkeiten bewusst, die mit den steigenden Unterhaltskosten für erwachsene Kinder in Ausbildung einhergehen. Sie ist allerdings der Auffassung, dass die von der Initiative geforderte Änderung die Ungleichbehandlung zwischen getrennt lebenden und verheirateten Paaren verstärken würde, da letztere auf keine andere Steuererleichterung Anspruch haben als auf den allgemeinen Kinderabzug. Zudem steht es den Kantonen frei, den allgemeinen Kinderabzug anzuheben, um die Situation für alle betroffenen Paare zu verbessern.

Die Kommission hat am 30. August 2021 unter dem Vorsitz von Ständerat Christian Levrat (SP/FR) und teilweise in Anwesenheit der Bundesräte Ueli Maurer und Guy Parmelin in Bern getagt.