In Umsetzung der parlamentarischen Initiative 17.448 hat der Nationalrat in der Herbstsession 2021 einem Entwurf zugestimmt, mit dem die Umsatzgrenze für die Mehrwertsteuerbefreiung von ehrenamtlich geführten Sport- oder Kulturvereinen oder gemeinnützigen Institutionen von 150 000 Franken auf 200 000 Franken pro Jahr angehoben werden soll. Die WAK-S begrüsst dieses Anliegen und beantragt einstimmig, auf die Vorlage einzutreten. Sie soll die wichtige Arbeit, welche die genannten Organisationen für den Breitensport, aber auch für die Kultur leisten, fördern und unterstützen. Um dieses Ziel noch besser zu erreichen, beantragt die Kommission mit 9 zu 4 Stimmen, die massgebliche Umsatzgrenze auf 300 000 Franken pro Jahr zu erhöhen. Dadurch können mehr als doppelt so viele ehrenamtlich geführte Vereine zusätzlich profitieren als dies bei einer Erhöhung auf 200 000 Franken der Fall wäre.
2. Reform der Verrechnungssteuer bereit für den Rat
Die Kommission hat die Beratung für eine Reform der Verrechnungssteuer (21.024) abgeschlossen. Mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung unterstützt sie die vom Nationalrat zusätzlich in die Vorlage aufgenommene Aufhebung der Umsatzabgabe bei der Vermittlung von Transaktionen. Dadurch soll der Schweizer Finanzplatz weiter gestärkt werden. Die WAK-S beantragt jedoch eine Verbesserung der Formulierung und verzichtet ausserdem auf eine Rückwirkung. Die Behörden nach Artikel 77 FinfraG sollen weiterhin direkt Einsicht in das Transaktionsregister erhalten. Die Kommission lehnt die vom Nationalrat vorgesehen Beschränkung oppositionslos ab. In der Gesamtabstimmung stimmte die Kommission der Vorlage mit 8 zu 4 Stimmen zu. Der Ständerat wird die Reform der Verrechnungssteuer in der Wintersession beraten.
3. Erste Diskussionen im Hinblick auf die Einführung der Individualbesteuerung
2020 hat das Parlament die Ausarbeitung einer Vorlage zur Einführung der Individualbesteuerung in die Legislaturplanung 2019-2023 aufgenommen. Angesichts der Komplexität der Thematik hat das mit der Ausarbeitung einer Botschaft beauftragte Finanzdepartement nun die beiden WAK eingeladen, die politische Stossrichtung mittels Konsultativabstimmungen vorzugeben. Die Kommission hat sich intensiv mit der Ausgangslage und den komplexen offenen Fragen befasst, konnte die Eckwerte jedoch aus zeitlichen Gründen noch nicht definieren. Sie wird die Diskussion an ihrer nächsten Sitzung im Januar 2022 fortsetzen.
4. Kommission begrüsst neues Grenzgängerabkommen mit Italien
Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Bundesbeschluss zum neuen Grenzgängerabkommens mit Italien und zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens von 1976, zu genehmigen (21.056). Das neue Abkommen wurde am 20. Dezember 2020 von der Schweiz und Italien unterzeichnet. Die Kommission begrüsst die resultierenden Verbesserungen, welche unter anderem das Ende der Steuerablieferungen an Italien ab 2033, eine höhere Steuerlast für neue Grenzgängerinnen und Grenzgänger, gegenseitige Bestimmungen, und eine klare Definition von «Grenzgänger/Grenzgängerin» beinhalten.
Ausserdem beantragt die Kommission oppositionslos, die Motion 19.3066, die verlangt, die Zweifel bezüglich der Auslegung und Anwendung der Artikel 5 und 11 des Doppelbesteuerungsabkommens mit Italien auszuräumen, anzunehmen. Die von der Motion angesprochenen Fragen seien weiterhin offen.
5. Weitere Beschlüsse
Oppositionslos beantragt die Kommission, die Motion 19.4557 von Ständerat Marco Chiesa abzulehnen, denn ihr Anliegen ist in der Praxis inzwischen erfüllt. Von den 21 Kantonen, die eine Aufwandbesteuerung für ihr kantonales Recht kennen, beziehen 18 bereits heute ausserkantonale Liegenschaften ausschliesslich im satzbestimmenden Sinne in die Kontrollrechnung ein. Im September 2021 haben sich alle Kantone bereit erklärt, ab der Steuerperiode 2022 diese Praxis zu befolgen.
Mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission weiter, eine Motion (19.3806), die einen Steuerabzug für Freiwilligenarbeit im Sport einführen will, abzulehnen. Die Motion sei schwer umsetzbar und verletze das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Mit Stichentscheid des Präsidenten (4 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung) empfiehlt die Kommission ihrem Rat, einer Motion von Ständerat Erich Ettlin (19.4635) zuzustimmen, die verlangt, dass bei der Verrechnungssteuer gleich wie bei der direkten Bundessteuer das Dreiecksprinzip und nicht wie bisher das Direktbegünstigungsprinzip zur Anwendung kommen soll. Es scheint der Kommissionsmehrheit nicht nachvollziehbar, dass der gleiche Sachverhalt je nach Steuer (Gewinn- und Einkommenssteuer bzw. Verrechnungsteuer) unterschiedlich behandelt wird.
Die Kommission hat am 18. November 2021 unter dem Vorsitz von Ständerat Pirmin Bischof (Mitte/SO) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.