Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat sich über die Entscheide des Bundesrats vom vorletzten Wochenende und die Übernahme der CS durch die UBS informieren lassen. Höchste Priorität hat aus Sicht der Kommission zum heutigen Zeitpunkt, dass Ruhe in das Finanzmarktsystem einkehrt. Politische Schnellschüsse jeglicher Art seitens des Parlaments seien vor diesem Hintergrund zu vermeiden.

Nach einer ausführlichen Diskussion mit der Vorsteherin des Finanzdepartements und dem Nationalbankpräsidenten steht für die WAK-S fest, dass ein rasches und entschiedenes Handeln des Bundesrats und der weiteren involvierten Akteure unabdingbar war, um eine Krise von nicht einschätzbarer Tragweite abzuwenden. Die Rolle des Parlaments wird es nun sein, eine genaue Analyse rund um die Krise der Credit Suisse vorzunehmen und gestützt darauf gesetzgeberischen Handlungsbedarf abzuleiten. Die Lehren aus dem Vorgefallenen müssten gezogen werden. Für Abklärungen aus der Perspektive der Oberaufsicht sind die Geschäftsprüfungskommissionen zuständig. Möglicherweise wird auch eine Parlamentarische Untersuchungskommission eingesetzt (vgl. Medienmitteilung des Büro-N vom 27. März 2023). Das Finanzdepartement selbst hat ebenfalls bereits eine Analyse in Auftrag gegeben. Mindestens erste Ergebnisse dieser Abklärungen gilt es aus Sicht der Kommission abzuwarten, bevor weitere Schritte an die Hand genommen und gesetzgeberischer Handlungsdarf konkretisiert wird. Die WAK-S verzichtet in diesem Sinn zum jetzigen Zeitpunkt ganz bewusst darauf, eigene Kommissionvorstösse einzureichen. Die ausserordentliche Session soll aus ihrer Sicht der Beratung der Verpflichtungskredite und den Anträgen der Finanzkommissionen gewidmet sein.

Einführung einer Regulierungsbremse

In einem Mitbericht zuhanden der Staatspolitischen Kommission beantragt die Kommission mit 6 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen, nicht auf die Vorlage zur Einführung einer Regulierungsbremse (22.083) einzutreten. Die Vorlage sieht vor, dass Bundesgesetze und völkerrechtliche Verträge, die Unternehmen stark belasten, vom Parlament in der Schlussabstimmung mit qualifiziertem Mehr verabschiedet werden müssen.
In den Augen der Kommissionsmehrheit ist eine solche Regulierungsbremse insbesondere aus Sicht der Institutionen problematisch. Die Unternehmensinteressen würden stärker gewichtet als andere gesellschaftliche Interessen, die genauso berechtigt sind. Die Mehrheit bezweifelt zudem, dass diese Regulierungsbremse zu den angestrebten Kostensenkungen für Unternehmen führen wird. Wie der Bundesrat ist auch sie der Auffassung, dass die Vorlage für ein Unternehmensentlastungsgesetz zu bevorzugen ist (siehe unten).

Bundesgesetz über die Entlastung der Unternehmen von Regulierungskosten

Der Erlassentwurf (22.082) zielt darauf ab, die Regulierungsbelastung der Unternehmen zu reduzieren und die Digitalisierung von Behördenleistungen für Unternehmen weiter auszubauen. Er beinhaltet Massnahmen, die sowohl bei neuen als auch bei bestehenden Regulierungen ansetzen. Regulierungen sollen systematisch auf Entlastungspotenzial geprüft und die Regulierungskosten der Unternehmen transparenter ausgewiesen werden.

Die Kommission teilt die mit dem Erlassentwurf verfolgten Ziele und ist stillschweigend auf die Vorlage eingetreten. Die Vorlage wird in ihren Augen zum Abbau der Regulierungskosten beitragen und insbesondere die Qualität der Datengrundlagen des Bundes und des Parlaments verbessern. Auch wird die geplante zentrale elektronische Plattform EasyGov für Unternehmen eine Erleichterung bringen, da der Zugang zu Behördenleistungen vereinfacht wird.

In der Detailberatung war es der Kommission wichtig, zu präzisieren, dass bei der Ausarbeitung von Erlassentwürfen die Pflicht, Vereinfachungen für die Unternehmen (vgl. Art. 4) zu prüfen und Kostenschätzungen vorzunehmen (Art. 6), nicht nur für den Bundesrat gilt, sondern auch für das Parlament, wenn es in Erfüllung einer parlamentarischen Initiative einen Erlass ausarbeitet. Ausserdem wurde ein Antrag eingereicht und beraten, der die Einrichtung einer unabhängigen Prüfstelle verlangt, welche die von der Bundesverwaltung erstellten Kostenschätzungen für die Unternehmen auf ihre Plausibilität prüft. Da in diesem Zusammenhang mehrere Fragen offen sind, hat die Kommission im Hinblick auf ihre Sitzung vom 24. April 2023 die Verwaltung um einen Kurzbericht und einen Formulierungsvorschlag ersucht.

Agrarpolitik

Die WAK-S beantragt oppositionslos, die letzte Differenz bezüglich der AP 22+ (20.022) auszuräumen. Artikel 153a des Landwirtschaftsgesetzes soll ergänzt werden, um die Verwendung von Nützlingen zur Bekämpfung von Schadorganismen zu erleichtern.

Die Kommission hat ausserdem zur Kenntnis genommen, dass Gespräche zwischen den Gemüseproduzenten und dem Handel bezüglich einer Anpassung der effektiven Bewirtschaftungsperioden für Gemüse geplant sind. Sie hat die Beratung der Motion 22.3928 sistiert, um der Branche die Möglichkeit zu geben, im Rahmen dieser Gespräche eine Lösung zu finden.

Keine steuerliche Förderung der Erwerbstätigkeit nach Erreichen des Rentenalters

Die WAK-S beantragt mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion ihrer Schwesterkommission «Freiwillige Erwerbstätigkeit nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters fördern» (22.3865) abzulehnen. Die Kommission argumentiert, die Forderung der Motion, Personen im Rentenalter steuerlich zu begünstigen, verstosse gegen das Prinzip der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und sei somit nicht mit der Verfassung vereinbar.

Kein Bedarf für eine staatliche Benzinpreis-Plattform

Mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, die Motion ihrer Schwesterkommission «Einführung eines Online-Preisrechners für Treibstoffe» (22.3884), abzulehnen. Die Kommissionsmehrheit verweist auf die bereits bestehende Online-Plattform, die vom Touring Club Schweiz (TCS) betrieben wird. Mit dieser privaten Lösung sei der Bedarf abgedeckt und staatlicher Handlungsbedarf sei nicht mehr gegeben. Aufgrund dieser Gegebenheiten hat der Nationalrat in der Frühjahrssession auch eine ähnlich lautende Motion (22.3804) abgelehnt.

Konkurrenz auf den Märkten für fossile Energieträger

Die Kommission beantragt einstimmig, die Motion 22.3885 ihrer Schwesterkommission abzulehnen, wonach der Bundesrat die Wettbewerbskommission auffordern sollte, eine Untersuchung zu möglichen Wettbewerbsproblemen auf den Märkten für fossile Energieträger einzuleiten. Nach Ansicht der Kommission gibt es keine konkreten Hinweise auf mögliche unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen. Die Kommission hält zudem fest, dass sich die Preissituation auf dem Brenn- und Treibstoffmarkt im Vergleich zum vergangenen Jahr deutlich entspannt hat.

Die Kommission hat am 27. und 28. März 2023 unter dem Vorsitz von Ständerat Alex Kuprecht (SVP/SZ) in Bern und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Karin Keller-Sutter und Bundesrat Guy Parmelin in Bern getagt.