Mit 10 zu 2 Stimmen gab die WAK-S der Zürcher Standesinitiative 23.325 Folge, die den Kantonen die Möglichkeit geben soll, ihre Ladenöffnungsgesetze zu liberalisieren. Dazu soll im Arbeitsgesetz die Anzahl der Sonntage, an denen in Verkaufsgeschäften die bewilligungsfreie Beschäftigung von Arbeitnehmenden möglich ist, von heute maximal 4 auf maximal 12 Sonntage erweitert werden. Mit diesem aus Sicht der Kommission moderaten Vorschlag würde dem Detailhandel ein Instrument zur Verfügung gestellt, um im harten Wettbewerb mit dem Onlinehandel besser bestehen zu können. Ausserdem trägt die Initiative dem veränderten Einkaufsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung. Andererseits beantragt die Kommission mit 6 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Motion Nantermod 22.4331 abzulehnen. Diese verlangt eine grundsätzliche Lockerung des Arbeitsrechts an Sonntagen für lokale Geschäfte mit einer begrenzten Anzahl Mitarbeitenden und einem Sortiment, das dem eines Lebensmittelladens entspricht. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Formulierung dieser Motion Interpretationsschwierigkeiten birgt und verschiedene Abgrenzungsprobleme auslöst. Sie gibt aus diesem Grund der Standesinitiative den Vorzug.
Bevor die Kommission einen Erlassentwurf zur Anpassung des Arbeitsgesetzes erarbeiten kann, ist die Zustimmung ihrer Schwesterkommission erforderlich.
Zollgesetz bereit für die Wintersession
Die Kommission hat das Zollgesetz (22.058) zu Ende beraten. Inhaltlich folgt sie über weite Strecken dem Nationalrat, sie hat jedoch den Wortlaut mehrerer Artikel angepasst, um eine gesetzestechnisch überzeugendere Vorlage zu erhalten. Weiter hat sie sich vertieft mit der Frage der Warenanmeldung (Art. 15 und Art. 23) befasst und mögliche Änderungen geprüft, ist jedoch zum Schluss gekommen, das vom Bundesrat vorgeschlagene Vorgehen sei im Hinblick auf die gewünschten Erleichterungen schlanker und zielführender. Sie spricht sich deshalb mit 9 zu 3 Stimmen (1 Enthaltung) für den Entwurf des Bundesrates aus. Schliesslich beantragt die Kommission einstimmig die Anpassung einiger Strafbestimmungen des Mehrwertsteuergesetzes sowie der entsprechenden Artikel im BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, damit das Opportunitätsprinzip einfacher angewendet werden kann und die Nachleistungspflicht klar geregelt ist. Sie hat alle drei Entwürfe des Geschäfts (BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, Zollabgabengesetz sowie Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Assoziierung an Schengen und an Dublin) einstimmig zuhanden des Ständerates verabschiedet. Das Geschäft ist für die Wintersession vorgesehen.
Individualbesteuerung: Aufnahme der Beratung
Die Kommission hat die Beratung des Geschäfts 24.026 «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)». Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die Individualbesteuerung) in Angriff genommen und zunächst eine Vertretung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren angehört. Danach hat sie sich eingehend mit Fragen der Umsetzung eines allfälligen Systemwechsels bei der Ehepaar- und Familienbesteuerung, mit möglichen Erwerbsanreizen sowie mit den finanziellen Auswirkungen für die Steuerpflichtigen und die Kantone auseinandergesetzt. An einer nächsten Sitzung wird die Kommission über Eintreten auf den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates entscheiden.
Investitionsprüfgesetz: Aufnahme der Beratung
Die Kommission hat die Beratung des Gesetzesentwurfs zur Einführung einer Investitionskontrolle (23.086) aufgenommen, den Beschluss über das Eintreten jedoch vertagt. Einstimmig hat sie entschieden, an einer ihrer nächsten Sitzungen Anhörungen durchzuführen, insbesondere, um die Auswirkungen der vom Nationalrat beschlossenen Ausweitung des Geltungsbereiches besser einordnen zu können.
Branchenorganisation der Landwirtschaft: Kein Handlungsbedarf
Der Kanton Jura verlang mit seiner Standesinitiative 23.322, Mehrfachvertretungen (Doppelfunktionen) in den Branchenorganisationen der Landwirtschaft mittels einer Anpassung des Landwirtschaftsgesetzes zu untersagen. Die Kommission beantragt ihrem Rat einstimmig, dieser Initiative keine Folge zu geben. Aus der Praxis sei ihr lediglich ein störender Fall einer Doppelfunktion bekannt, der inzwischen korrigiert worden sei. Dies belege, dass das System funktioniere und kein Eingriff auf Gesetzesebene nötig sei.
Schienengüterverkehr auf der Normalspur bleibt nicht dem BöB unterstellt
Mit der Motion Regazzi 24.3069 wird verlangt, den Teilbereich des Schienengüterverkehrs dem BöB zu unterstellen. Die Kommission lehnt dieses Anliegen mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Im Schienengüterverkehr herrscht im Unterschied zum Personenverkehr ein wirksamer Wettbewerb, deshalb ist die unterschiedliche beschaffungsrechtliche Behandlung der beiden Bereiche aus Sicht der Kommission gerechtfertigt.
Die Kommission hat am 21./22. Oktober 2024 unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Wicki (FDP, NW) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Karin Keller-Sutter und Bundesrat Guy Parmelin in Bern getagt.