In ihrer dritten und letzten Detailberatung des Kartellgesetzes (23.047) beantragt die WAK-S ihrem Rat, sich bei den verbleibenden Differenzen dem Nationalrat anzuschliessen.

Die Kommission hat nochmals sorgfältig die drei auf dem Tisch liegenden Varianten für einen neuen Art. 5 Abs. 1bis geprüft. Mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung ist die Kommissionsmehrheit zum Schluss gekommen, dass die vom Nationalrat vorgebrachte Formulierung die bestmögliche Umsetzung der Motion Français 18.4282 («Die Kartellgesetzrevision muss sowohl qualitative als auch quantitative Kriterien berücksichtigen, um die Unzulässigkeit einer Wettbewerbsabrede zu beurteilen») ermöglicht und damit die faktische Rechtslage vor dem GABA-Entscheid wiederhergestellt werden kann. Eine Kommissionsminderheit beantragt ihrem Rat, an der Streichung der Bestimmung festzuhalten, um die seit der GABA-Rechtsprechung gängige Praxis weiterzuführen. Eine weitere Minderheit unterstützt im Sinne eines Kompromisses eine Variante des Nationalrates, die durch eine Vermutungsregel ergänzt wird.

Mit 8 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt die Kommission auch gemäss dem Beschluss des Nationalrates, auf die Einführung einer sektorspezifischen Privilegierung professioneller Sportligen zu verzichten.

Das Geschäft soll in der Wintersession 2025 abgeschlossen werden.

Telearbeit: Eintreten auf die Vorlage der WAK-N

Die Kommission hat die Beratung der Vorlage ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 16.484 («Mehr Gestaltungsfreiheit bei Arbeit im Homeoffice») aufgenommen und ist mit 9 zu 1 Stimmen ohne Enthaltungen darauf eingetreten. Die Kommission begrüsst es, dass eine heute schon weit verbreitete Praxis mit diesem Entwurf legalisiert und klar geregelt werden soll. Angesichts der teilweise kontroversen Stellungnahmen in der Vernehmlassung möchte sie jedoch eine Anhörung der Sozialpartner durchführen, bevor sie die Detailberatung aufnimmt. Die Beratung wird im ersten Quartal 2026 wieder aufgenommen.

Steuerliche Standortattraktivität der Schweiz

Die aktuellen Entwicklungen in der OECD und der zunehmende internationale Steuerwettbewerb veranlassen auch die WAK-S zu handeln. Analog zu ihrer Schwesterkommission (vgl. Medienmitteilung der WAK-N vom 14. Oktober) hat sie zwei Kommissionsvorstösse eingereicht: Mit einer ersten Motion (25.4399), zustande gekommen mit 7 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, will sie den Bundesrat beauftragen, die Mindestbesteuerungsverordnung anzupassen, damit die am 15. Januar 2025 veröffentlichten OECD-Umsetzungsregeln («Administrative Guidance») zur Handhabung latenter Steuerguthaben unter GloBE (Artikel 9.1 der GloBE-Model-Rules) in der Schweiz erst für steuerliche Vorteile gelten, die ab dem 1. Januar 2025 gewährt wurden. Die Mehrheit der WAK-S argumentiert vorwiegend mit staatspolitischen Argumenten. Mit der erwähnten «Administrative Guidance» habe die OECD die vereinbarten Regeln rückwirkend angepasst und somit gegen das in einem Rechtsstaat zentrale Rückwirkungsverbot verstossen. Mit der Motion könne das Parlament ein Zeichen gegen dieses Vorgehen setzen. Eine Minderheit lehnt die Motion ab. Ihr Nutzen für die betroffenen Unternehmen sei ungewiss und die politischen Risiken hoch. Angesichts der vielen Unsicherheiten bezüglich der weiteren Entwicklung der Diskussionen zur Mindestbesteuerung sei es nicht angezeigt, mit der Motion eine zusätzliche Flanke zu öffnen. Mit 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung unterstützte die WAK-S auch einen Antrag für eine zweite Kommissionsmotion (25.4400), die den Bundesrat beauftragen will, eine Strategie zur nachhaltigen Erhöhung der Standortattraktivität der Schweiz zu entwickeln, die insbesondere steuerliche Anreizsysteme umfasst.

Verlängerung der Ausnahmebestimmungen für Zinsen aus Too-big-to-fail-Instrumenten

Einstimmig beantragt die Kommission, der vom Bundesrat mit der Vorlage 25.060 vorgeschlagenen Verlängerung der Ausnahmebestimmungen für Zinsen aus Too-big-to-fail-Instrumenten zuzustimmen. Die entsprechenden Bestimmungen im Verrechnungssteuergesetz (VStG) sollen bis längstens zum 31. Dezember 2031 weitergeführt werden, damit das Parlament sie im Kontext des gesamten Massnahmenpakets zur Bankenstabilität abschliessend beurteilen kann.

Internationale Finanzmarkt- und Steuerfragen

Die Kommission befasste sich mit verschiedenen neuen Regelungen im Kontext von grenzüberschreitenden Finanzmarkt- und Steuerbelangen, die weitgehend unbestritten waren:

Mit 7 zu 2 Stimmen (1 Enthaltung) beantragt sie Eintreten auf das vom Nationalrat bereits angenommene Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten (25.051), mit dem die innerstaatlichen Grundlagen zur Umsetzung der mit Italien und Frankreich vereinbarten Abkommen zur Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern sowie von Telearbeit geschaffen werden. Anders als der Nationalrat ist die Kommission mit 7 zu 4 Stimmen der Auffassung, dass Arbeitgeber auch bei fahrlässiger Pflichtverletzung gebüsst werden können sollen (Art. 19). Diese Bestimmung entspricht Artikel 174 DBG und ist aus Sicht der Mehrheit aus Kohärenzgründen geboten.

Dem Entwurf des Bundesrates zur Anpassung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes und weiterer Erlasse im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit ausländischen Stellen (25.071) stimmt die Kommission in der Gesamtabstimmung mit 9 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.

Einstimmig beantragt sie schliesslich, die Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch von Global-Anti-Base-Erosion (GloBE)-Informationen zu genehmigen (25.072).

Vergütungen im Bankenwesen

Nachdem der Ständerat in der Frühjahrsession 2025 eine Motion für eine Limitierung der Vergütungen im Bankenwesen (23.3452 Mo. Stark) knapp angenommen hatte, stimmte der Nationalrat in der Herbstsession 2025 einer geänderten Version zu. Er wollte damit den Anwendungsbereich der Motion auf systemrelevante Banken (SIBs) beschränken und statt einer fixen Obergrenze vorsehen, dass die Vergütungssysteme der SIBs so geregelt werden, dass sie keine falschen Anreize setzen. Auch diese geänderte Version lehnt die WAK-S nun mit 8 zu 2 Stimmen ab. Die Kommissionsmehrheit will diesen Entscheid nicht als Billigung überrissener Boni oder risikoreichen Verhaltens verstanden wissen. Sie zweifelt jedoch in erster Linie an der praktischen Umsetzbarkeit der Motion. Es sei fraglich, wie das avisierte Anreizsystem von der FINMA in der Praxis überprüft werden könnte. Weitere Stimmen fügten an, es sei nicht Staatsaufgabe, sich in die Ausgestaltung von Vergütungen der Banken einzumischen. Eine Minderheit beantragt die Annahme der Motion in der vom Nationalrat geänderten Fassung.

Beschlüsse im Bereich Landwirtschaft

Die Kommission hat sich mit der Standesinitiative St. Gallen 24.323 («Neue Bürokratie in der Landwirtschaft und im Gartenbau stoppen. Die Einführung von Digiflux muss vereinfacht werden»), der Standesinitiative Bern 25.305 («Vereinfachung der Mitteilungspflicht für Nährstoffe und Pflanzenschutzmittel (Digiflux)») und der parlamentarischen Initiative Stark 25.451 («Datenerfassung in der Landwirtschaft. Jetzt zusätzliche Bürokratie verhindern!»), befasst, die allesamt eine Vereinfachung der vom Parlament beschlossenen Mitteilungspflicht für Nährstoffe und Pflanzenschutzmittel beabsichtigen. Mit 6 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung beantragt sie zwar, der Kantonsinitiative St. Gallen, deren Frist für die Vorprüfung in der kommenden Wintersession ausläuft, keine Folge zu geben, sie anerkennt aber das von der Standesinitiative verfolgte Ziel, die Bürokratie zu limitieren. Da aufgrund der laufenden Umsetzungsarbeiten der abgeänderten Motion Kolly 24.3078 («Aufhebung der Pflicht zur Verwendung von Digiflux für Landwirtschaftsbetriebe») diesbezügliche Bestrebungen in Gang sind, vertragt die Kommission die Entscheide über die Kantonsinitiative Bern und die parlamentarische Initiative Stark auf das kommenden Jahr, wenn im Rahmen des landwirtschaftlichen Verordnungspakets 2026 bekannt wird, wie die von der Motion Kolly geforderte Entschlackung von Digiflux umgesetzt wird.

Die Kommission hat zudem die vom Nationalrat angenommenen Motionen 24.4586 («Einkommenssituation der Bergbauernfamilien verbessern») und 24.3178 («Wertschöpfungsstrategie als Grundlage für die Weiterentwicklung der Agrarpolitik») vorberaten. Die erste Motion beantragt die Kommission diskussionslos und einstimmig zur Annahme, die zweite Motion hat sie sistiert, um abzuwarten, welche Aspekte der Motion in der AP30+ abgedeckt werden.

Die Kommission hat am 23./24. Oktober 2025 unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Wicki (FDP, NW) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Guy Parmelin in Bern getagt.