Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) hat die Beratung des Innosuisse-Gesetzes 15.080 abgeschlossen und ist dabei mehrheitlich der Vorlage des Bundesrates gefolgt. Der Gesetzesentwurf wurde mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung in der Gesamtabstimmung angenommen.

​Die Kommission unterstützte mehrheitlich die Vorlage des Bundesrates mit einigen Änderungen. So sprach sich die Mehrheit der Kommission (14 zu 11 Stimmen) dafür aus, dass die Mitglieder des Innovationsrates nicht einmal, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, sondern zweimal für eine Amtszeit von vier Jahren wiedergewählt werden können (Art. 9 Abs. 4). Sie will damit dem Verlust von Know-how entgegenwirken und gleichzeitig Kontinuität gewährleisten. Eine Minderheit beantragte in diesem Punkt dem Bundesrat zu folgen. Ausserdem forderte eine Minderheit, in der Zusammensetzung des Innovationsrates auf eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter und der Sprachregionen zu achten (Art. 9 Abs. 3).

Die Kommission begrüsste, dass die Innosuisse gemäss Art. 19 des Entwurfs die Möglichkeit erhalten soll, aus den Bundesbeiträgen Reserven zu bilden. Der Vorschlag des Bundesrates sieht vor, dass die Reserven 10 Prozent des jeweiligen Jahresbudgets nicht übersteigen dürfen. Die Kommission hat einstimmig vorgeschlagen, diesen maximalen Prozentsatz auf 15 Prozent zu erhöhen, um der Innosuisse einen grösseren Spielraum einzuräumen.

Eine Minderheit beantragte, bei der personellen Zusammensetzung des Verwaltungsrates der Innosuisse die Sozialpartner angemessen zu berücksichtigen (Art. 6).

Eine grosse Minderheit reichte ausserdem einen Antrag betreffend die neue Aufgabe der Innosuisse im Bereich der Nachwuchsförderung ein. Sie unterstützte, dass der hochqualifizierte Nachwuchs neben Stipendien, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, auch mit zinslosen Darlehen gefördert werden kann (Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und Innovation FIFG, Art. 22 des Entwurfs).

 

15.489 n Pa.Iv. Heim. Das Potenzial älterer Arbeitskräfte klug nutzen und klug stärken

Die Kommission hat mit 17 zu 8 Stimmen beschlossen, dem Rat zu beantragen, der Initiative 15.489 keine Folge zu geben. Mit der Initiative sollten neue gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, um die Chancen älterer Arbeitskräfte für den Verbleib im Erwerbsleben zu stärken und auch um die Perspektiven für die Reintegration in den Arbeitsmarkt zu verbessern. Die Kommission zeigt Verständnis für die Situation der Betroffenen und unterstützt zwar grundsätzlich das Anliegen, das Potenzial älterer Arbeitskräfte auszuschöpfen. Sie sieht aber den von der Initiantin aufgezeigten Weg – namentlich neue gesetzliche Regulierungen im Bereich der Weiterbildung – als nicht zielführend. Die Mehrheit der Kommission macht geltend, dass die Verwaltung sowie die Sozialpartner für die Frage sensibilisiert sind.

Eine Minderheit beantragt dem Rat, der Initiative Folge zu geben. Sie sieht Handlungsbedarf und möchte prüfen, ob neue Anreize für die Arbeitgeber und Massnahmen im Bereich der Weiterbildung zweckmässig wären.

 

12.487 n Pa.Iv. Neirynck. Die Eizellenspende zulassen

Die Kommission hat sich im Rahmen der Diskussion um eine Fristverlängerung mit der parlamentarischen Initiative auseinandergesetzt. Mit 19 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragte die Kommission, die Initiative abzuschreiben. Auch wenn die Diskussion über dieses Thema nicht erschöpft ist, erachtete die Mehrheit der Kommission aufgrund der Komplexität der Thematik den Weg der parlamentarischen Initiative nicht als den adäquatesten.

 

Die Kommission hat am 4./5. Februar 2016 unter dem Vorsitz von Nationalrat Felix Müri (SVP, LU) und teilweise im Beisein von Bundesrat Didier Burkhalter in Bern getagt.

 

 

Bern, 5. Februar 2016 Parlamentsdienste