Die WBK-N hat an ihrer Sitzung vom 16. Februar über die Notwendigkeit diskutiert, in der Schweiz bereits in der Grundschule vermehrt Informatik und digitale Kultur zu unterrichten. Sie hat die Verantwortlichen der Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz (EDK) und der «Conférence intercantonale de l’instruction publique de la Suisse romande et du Tessin (CIIP)», die Lehrer-Dachverbände sowie Vertreter von «swissuniversities» und ICT Switzerland angehört. Sie alle waren sich einig, dass dieser Unterricht ausgebaut werden muss, und begrüssten die entsprechenden Bestrebungen zahlreicher Kantone. Die Kommission stellte allerdings grosse Unterschiede zwischen den Regionen fest, namentlich zwischen dem Lehrplan 21 und dem Plan «d’études romands». Sie stellt die Kompetenz der Kantone im Grundschulbereich nicht in Frage; die Mehrheit fordert aber die Kantone zur Harmonisierung ihrer Programme auf, wobei insbesondere die Ziele des Lehrplans 21 gesamtschweizerische Gültigkeit erlangen sollen. Die Kommission wird an einer ihrer nächsten Sitzungen prüfen, wie die gemeinsamen Grundlagen für den Unterricht in Informatik und digitaler Kultur ausgebaut und gefördert werden können.

​16.082 n Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID)

Die Kommission unterstützt die Vorlage, die dem Bundesamt für Statistik die Vergabe eines einheitlichen internationalen Identifikators (Legal Entity Identifier, LEI) an Finanzunternehmen ermöglicht. Mit dieser Massnahme, die auf den ausdrücklichen Wunsch der Unternehmen zurückgeht und längerfristig mindestens 5000 Unternehmen betreffen dürfte, sollen die Finanzdatenqualität verbessert und die Bewertung der Systemrisiken von Finanztransaktionen erleichtert werden. Der Geltungsbereich des LEI wird im Finanzmarktinfrastrukturgesetz und in der entsprechenden Verordnung festgelegt.

Die Kommission beantragt einstimmig, diese Teilrevision des Bundesgesetzes über die Unternehmens-Identifikationsnummer anzunehmen. Obwohl diese Revision keinen höheren Personalbedarf und keine Mehrausgaben für den Bund zur Folge hat, will die Kommissionsmehrheit präzisiert haben, von wem die Kosten getragen werden.

Landesindex der Konsumentenpreise weiterhin ohne Krankenkassenprämien (16.469 Pa.Iv. Gysi)

Die WBK-N beantragt ihrem Rat mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative 16.469 n Gysi «Kosten für die Krankenkassenprämien gehören in den Landesindex der Konsumentenpreise» keine Folge zu geben. Die Initiative verlangt, dass der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) durch ein Instrument ergänzt wird, welches im Bereich Gesundheit die Kosten für die Krankenkassenprämien abbildet.

Diese Forderung wurde damit begründet, dass die Prämien jährlich steigen und viele Haushalte erhebliche Teile ihres verfügbaren Einkommens dafür ausgeben müssen. Das könne als Aspekt der Teuerung angesehen werden, der aber keinen Niederschlag im LIK finde. Dies ist nach Ansicht der Initiantin und einer Minderheit der Kommission problematisch, da der Index auch für Lohnverhandlungen, Budgets oder Finanzpläne herbeigezogen wird.

Die Mehrheit der Kommission weist hingegen darauf hin, dass es sich bei Krankenkassenprämien nicht um Ausgaben für den privaten Konsum, sondern um Sozialabgaben und Transferzahlungen handelt, die in Form von Versicherungsleistungen wieder an die Haushalte zurückfliessen. Wären die Prämien im LIK enthalten, so würde dies dessen erklärter Zielsetzung widersprechen, die Teuerung als reine Preisentwicklung zu messen. Ein Zusatzmodul, das ergänzend zum Landesindex die Entwicklung der Krankenkassenprämien erfasst, bestehe ausserdem bereits in der Form des Krankenversicherungsprämien-Index (KVPI).

Keine neue Zusammensetzung des Hochschulrats (16.462 Pa.Iv. Eymann)

Die Initiative 16.462 n Pa.Iv. Eymann. Im Hochschulrat müssen alle massgeblichen Hochschulträger vertreten sein verlangt eine Anpassung von Art. 12 des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG). Das HFKG hat zum Ziel, dank gemeinsamer Organe zwischen Bund und Kantonen die Koordination, die Qualität und die Wettbewerbsfähigkeit des gesamtschweizerischen Hochschulbereichs zu garantieren. Die Schweizerische Hochschulkonferenz ist dabei das oberste hochschulpolitische Organ der Schweiz und setzt sich als Plenarversammlung oder als Hochschulrat zusammen. Der Hochschulrat ist unter anderem zuständig für den Erlass von Vorschriften über Studienstufen und deren Übergänge, die Mobilität oder die Akkreditierung. Mit der Initiative soll neu im HFKG festgeschrieben werden, dass im Hochschulrat die Regierungen der massgeblichen Hochschulträger vertreten sind. Die Kommission möchte es aber weiterhin den Kantonen überlassen, via Hochschulkonkordat ihre 14-köpfige Vertretung im Hochschulrat zu bestimmen. Sie beantragt deshalb mit 17 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen ihrem Rat, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu leisten, um – in einer ersten Phase – eine Anpassung des HFKG zu reflektieren, die eine starre Regelung in der Vertretung der Kantone aufbricht und allenfalls für zukünftige Entwicklungen in der Hochschullandschaft offen ist.

Deklaration von Halalfleisch (15.499 Pa.Iv. Buttet)

Die Kommission hat des Weiteren die Differenzbereinigung bei der Vorprüfung zur parlamentarischen Initiative 15.499 n Pa. Iv. Buttet. Einfuhr von Halalfleisch von Tieren, die ohne Betäubung geschlachtet wurden durchgeführt. Mit 13 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen hält die WBK-N an ihrem Beschluss vom Juni des letzten Jahres, der Initiative Folge zu geben, fest und beantragt dies entsprechend dem Nationalrat.

Die Initiative fordert auf allen Verkaufsstufen eine obligatorische Deklaration von importiertem Fleisch, für welches im Ausland Tiere ohne Betäubung geschlachtet wurden. Diese Art von rituellem Schlachten, das sogenannte Schächten, ist in der Schweiz verboten. Gemäss heutiger Regelung muss das betroffene Fleisch nur auf der ersten Verkaufsstufe als solches bezeichnet werden. Die Mehrheit der Kommission ist jedoch der Ansicht, dass eine Deklarationspflicht auch nach einem Weiterverkauf, beispielsweise in Läden oder Restaurants, bis hin zu den Endverbrauchern bestehen soll. Zudem sieht sie Handlungsbedarf im Bereich der Import- und Zollbestimmungen des Halal- und Koscherfleisches.

Eine Minderheit lehnt die Initiative ab, da sie den alleinigen Fokus auf das Halalfleisch für problematisch hält. Ebenfalls wurde argumentiert, dass in Bezug auf die betroffenen Zollkontingente kein weiterer Regelungsbedarf bestehe.

15 Millionen mehr für den Nachwuchs-Leistungssport

Die Kommission hat beschlossen, für das Budget 2018 und die nachfolgenden Finanzplanjahre zusätzliche 15 Millionen Schweizer Franken zugunsten des Nachwuchs-Leistungssports zu veranschlagen. Den Beschluss hat sie mit 15 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen gefasst und eine entsprechende Motion eingereicht (17.3014 n Mo. WBK-NR. Zusätzliche Mittel im Aktionsplan zur «Gesamtschau Sportförderung» zugunsten des Nachwuchs-Leistungssports). Die Kommission ist der Ansicht, dass angesichts der schwierigen finanziellen Verhältnisse im Leistungssport gerade im Bereich der Trainerbildung weitere Gelder benötigt werden zur Förderung des Nachwuchses. Die Motion weist denselben Wortlaut auf wie jene der Schwesterkommission (17.3003). Vorbehältlich der Zustimmung des Büros des Nationalrates können damit die beiden Motionen in der kommenden Frühjahrssession in beiden Räten gleichzeitig behandelt werden und – bei deren Annahme – unmittelbar nach der Session in der aktuellen Budgetplanung berücksichtigt werden. Die Motion wurde vor dem Hintergrund der Diskussion über den Bericht «Aktionsplan Sportförderung des Bundes» eingereicht.

Die Kommission hat am 16./17. Februar 2017 unter dem Vorsitz von Nationalrat Felix Müri (SVP, LU) und teilweise im Beisein des Vizepräsidenten des Bundesrates Alain Berset und Bundesrat Guy Parmelin in Bern getagt.