Die Motion Hefti 19.3228 «Für ein zeitgemässes Schweizer Patent» will eine attraktive Patentprüfung gewährleisten, welche effizient und kostengünstig ist und internationalen Standards entspricht. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) hat die Revision des Patentgesetzes 22.078 einstimmig angenommen. Mit dem revidierten Gesetz wird es Patentanmelderinnen und -anmeldern sowie Dritten möglich sein, mit einem Antrag sämtliche Patentierungsvoraussetzungen durch das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) prüfen zu lassen.

Die Kommission hat über das im Patenterteilungsverfahren vorgesehene Beschwerderecht diskutiert. Damit wird ein kürzerer Rechtsweg vorgesehen, der ohne vorgängiges Einspruchsverfahren direkt ans Bundespatentgericht führt. Die Kommissionsmehrheit möchte einerseits die Beschwerdegründe ergänzen. So sollen alle im Patenterteilungsverfahren berücksichtigten bzw. falsch oder nicht genügend berücksichtigten Kriterien überprüft werden können. Die Mehrheit möchte, dass Drittbeschwerden grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung haben, wenn vom Gericht nicht anders angeordnet. Die Kommission möchte mit diesen beiden Ergänzungen die Rechtssicherheit und damit die Qualität des Schweizer Patentsystems stärken.

Die Kommissionsminderheit will die aufschiebende Wirkung einer Drittbeschwerde nicht stärker einschränken, als es der Ständerat beschlossen hat.

Mandat für Verhandlung​en mit der EU: Auswirkungen auf Horizon

Der Bundesrat verabschiedete an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2023 den Entwurf eines Mandats für Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU). Das Verhandlungspaket sieht auch die Teilnahme an den EU-Forschungs- und Bildungsprogrammen Horizon Europe und Erasmus+ vor.

Die WBK-N hat sich im Beisein von Bundesrat Guy Parmelin über die wichtigsten Auswirkungen des Entwurfs des Verhandlungsmandats informieren lassen. Sie wurde insbesondere über die gleichzeitig geführten fachlichen Diskussionen orientiert und hat Kenntnis genommen von den Bedingungen, unter welchen die Schweizer Forschenden raschmöglichst an den EU-Forschungsprogrammen teilnehmen können. Sobald das Verhandlungsmandat verabschiedet ist und die Verhandlungen aufgenommen werden, erhalten Schweizer Forschende dank einer Übergangsregelung (Common Understanding) einen ebenbürtigen Zugang zu den Evaluationen ihrer Projekte im Rahmen der Ausschreibungen des Europäischen Forschungsrates (European Research Council) wie ihre europäische Konkurrenz. Die WBK-N wurde zudem darüber informiert, wie die Finanzierung einer solchen Teilnahme sichergestellt würde.

Die Kommission hat ferner die Standesinitiative des Kantons Genf 21.320 «Für eine rasche Assoziierung der Schweiz an das Programm Horizon Europe» vorgeprüft. Sie beantragt ihrem Rat mit 17 zu 8 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben, und folgt damit dem Ständerat. Sie ist zum Schluss gelangt, dass die Initiative hinfällig geworden ist, da die Auszahlung des zweiten Beitrags an den EU-Kohäsionsfonds läuft und sich eine Lösung für Horizon abzeichnet.

Bundesbeitrag für die familienergän​​zende Kinderbetreuung bis Ende 2026 verlängert

Die Kommissionsinitiative 23.478 fordert eine Verlängerung der Bundesbeiträge für die familienergänzende Kinderbetreuung bis 2026. Diese Finanzhilfen laufen am 31. Dezember 2024 aus. Die Kommission hat der Initiative mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge gegeben. Sie ist der Meinung, dass mit dem Bundesbeitrag die Finanzierung weiter gewährleistet wird, während die Kommission des Ständerates das Gesetz 21.403 «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» berät.

Austausch von Daten betreffend ges​​perrte Spielerinnen und Spieler im Geldspielbereich. Abkommen mit dem Fürstentum Liechtenstein

Die Kommission hat sich mit dem Abkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein über den Austausch von Daten betreffend gesperrte Spielerinnen und Spieler im Geldspielbereich (23.070) befasst. Sie beantragt ihrem Rat einstimmig, das Abkommen zu genehmigen und den Bundesrat zur Ratifizierung zu ermächtigen. Mit diesem Abkommen wollen die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein den Schutz von Spielerinnen und Spielern vor exzessivem Geldspiel verstärken, indem sie die im jeweils anderen Land verhängten Spielsperren gegenseitig anerkennen. So soll ein «Spieltourismus» gesperrter Personen verhindert werden.

Austausch mit der Konferenz der kanton​​alen Erziehungsdirektorinnen und –direktoren (EDK)

Die WBK-N hat sich ebenfalls mit der Präsidentin der EDK, Staatsrätin Silvia Steiner, über die Herausforderungen und Zukunftsperspektiven für die Kantone und den Bund im Bereich der Bildung für die kommenden Jahre ausgetauscht.

Die Kommission hat am 11./12. Januar 2024 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Simone de Montmollin (RL, GE) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Guy Parmelin in Bern getagt.