Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) hat an ihrer Sitzung vom 27. und 28. Juni 2024 die Kulturbotschaft vorberaten.
Die Kommission beantragt, auf alle Entwürfe des Bundesrates einzutreten, spricht sich aber dafür aus, die Behandlung der Pflichtexemplarregelung für digitale Inhalte bei der Schweizerischen Nationalbibliothek (Entwurf 3) zu sistieren, unter anderem um zunächst einmal Anhörungen zu den damit verbundenen Urheberrechtsfragen durchzuführen.
Zudem ist sie einverstanden, das Ziel einer hohen Baukultur gesetzlich zu verankern (Entwurf 2). Allerdings schlägt sie eine Änderung an der Vorlage des Bundesrates vor, um sicherzustellen, dass das neue Gesetz keine zusätzlichen Aufgaben oder Verpflichtungen für den Bund und die Kantone schafft.
Im Weiteren beantragt sie ihrem Rat mit 17 zu 8 Stimmen, dass die neue Kommission für belastetes Kulturerbe (Entwurf 4) einseitig angerufen werden kann und nicht ausschliesslich mit Zustimmung beider Parteien, wie es der Ständerat fordert. Eine Minderheit beantragt, in diesem Punkt dem Ständerat zu folgen.
Ferner möchte die Kommission, dass die Unterstützung der Kinobranche (Entwurf 6) künftig auch über einen Verpflichtungskredit finanziert wird und nicht wie bislang nur über einen Zahlungsrahmen. Dies soll dem Bundesamt für Kultur (BAK) mehr Flexibilität im Hinblick auf mehrjährige Projekte verschaffen.
In Sachen Finanzierung ist die Kommission dem Ständerat mehrheitlich gefolgt. So unterstützt sie dessen Antrag, gegenüber dem Entwurf des Bundesrates zusätzliche 2 Millionen Franken für Netzwerke Dritter (Entwurf 5) vorzusehen. Sie spricht sich allerdings dafür aus, den Betrag für die Auslandsaktivitäten von Pro Helvetia (Entwurf 11) um 6,5 Millionen Franken zu kürzen. Eine Minderheit beantragt, am vom Bundesrat vorgeschlagenen Ausgabenplafond festzuhalten.
Die Kommission überweist die Kulturbotschaft folglich mit Ausnahme der Pflichtexemplarregelung für digitale Inhalte dem Nationalrat zur Behandlung in der Herbstsession.
Deklaration von Flugtransporten bei Lebensmitteln
Die Kommission hat die Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 22.424 («Flugtransporte bei Lebensmittel deklarieren») beraten. Der Gesetzesentwurf sieht vor, Artikel 13 des Lebensmittelgesetzes (LMG) so zu ändern, dass die Transportart bei in die Schweiz importierten frischen Lebensmitteln deklariert werden muss. Neu sollen insbesondere Flugtransporte bei unverarbeiteten Lebensmittel wie Fisch, Fleisch, Früchte oder Gemüse deklariert werden.
Die Kommission hat vom Ergebnisbericht der Vernehmlassung Kenntnis genommen und mit 15 zu 8 Stimmen, bei 1 Enthaltung beschlossen, nicht auf die Gesetzesvorlage einzutreten. Die WBK-N wird den entsprechenden Bericht dazu ihrem Rat überweisen und beantragen, die parlamentarische Initiative abzuschreiben. Sie findet, dass diese Vorlage nicht geeignet ist, die Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, da sie ohne Harmonisierung auf europäischer Ebene nicht sicherstellt, dass per Flugzeug transportierte Lebensmittel auch tatsächlich als solche deklariert werden, wenn sie nach dem Flug durch ein anderes Transportmittel weitertransportiert werden. Die Kommission bevorzugt eine freiwillige, selbstregulierende Deklaration von Seiten der Branche. Ferner weist sie darauf hin, dass die Herkunftsangabe auf der Verpackung bereits Hinweise auf die Transportart gibt und dass die neue Deklarationspflicht Mehraufwände und Mehrkosten für die Lebensmittelbranche mit sich bringen würde. Die Kommission hat sich zudem von der Verwaltung bestätigen lassen, dass die grossen Detailhandelsgeschäfte in der Schweiz bereits eine freiwillige Deklaration eingeführt haben und einige bereits ganz auf Flugzeugtransporte verzichten würden.
Eine Minderheit der Kommission möchte die parlamentarische Initiative nicht abschreiben. Sie empfindet die Deklarierung der Flugtransporte als angemessenen Aufwand für die Lebensmittelbranche und als grosse Hilfestellung für den Kaufentscheid der Konsumentinnen und Konsumenten.
Verlängerung der Bundesbeiträge für die familienergänzende Kinderbetreuung bis Ende 2026
Die Kommission hat Kenntnis genommen von der Stellungnahme des Bundesrates zur parlamentarischen Initiative 23.478, die verlangt, die Bundesbeiträge für die familienergänzende Kinderbetreuung, die am 31. Dezember 2024 auslaufen, bis Ende 2026 zu verlängern. Mit 16 zu 9 Stimmen hat sie Eintreten beschlossen und einen Antrag angenommen, mit dem die Kontinuität der Bundesbeiträge gewährleisten werden soll.
Die WBK-N möchte damit die Finanzierung dieser Hilfen während der Beratung des Entwurfs zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 21.403 («Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung») sicherstellen. Die Schwesterkommission des Ständerates wird an ihrer Augustsitzung Kenntnis von den Vernehmlassungsergebnissen nehmen.
Die Minderheit beantragt dem Rat, nicht auf den Entwurf einzutreten. Sie anerkennt das Problem der hohen Kosten für die institutionelle Kinderbetreuung, ist aber der Ansicht, dass dessen Lösung in die Zuständigkeit der Kantone fällt.
Movetiagesetz (23.072)
Die Kommission hat die Beratung des Movetiagesetzes (23.072), die sie an ihrer Aprilsitzung mit dem Eintreten aufgenommen hatte, abgeschlossen. Sie hat den Entwurf des Bundesrates mit 17 zu 8 Stimmen zuhanden des Nationalrates verabschiedet. Die Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten.
Die Kommission will im Gesetz verankert haben, dass der Bundesrat die erforderlichen Kompetenzen und Erfahrungen in den verschiedenen Bereichen der Austausch- und Mobilitätsförderung in einem Anforderungsprofil für die Mitglieder des Verwaltungsrates der Movetia festlegt.
Die Kommission hat am 27. und 28. Juni 2024 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Simone de Montmollin (FDP, GE) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, Vorsteherin des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), in Bern getagt.