Im Hinblick auf bestehenden Fristen will der Bundesrat diese Vorlage dem Parlament im ersten Quartal 2026 unterbreiten. Die eidgenössischen Räte hatten dem Bundesrat 2022 den Auftrag erteilt, ihnen spätestens per Ende des ersten Quartals 2024 einen Erlassentwurf zur Einführung einer risikobasierten Zulassungsregelung im Zusammenhang mit den neuen Züchtungsmethoden (Art. 37a Abs. 2 GTG) vorzulegen. Die Kommission hat ausserdem zur Kenntnis genommen, dass auch die Europäische Union (EU) ein Spezialgesetz ausarbeitet und das Schweizer Recht bei Bedarf entsprechend angepasst werden könnte.
Das Gentech-Moratorium läuft Ende 2025 aus, wodurch eine Lücke entstehen wird. Die Kommission hat mit 17 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, eine Verlängerung des Moratoriums bis Ende 2027 zu beantragen, und dazu eine parlamentarische Initiative 24.443 (Verlängerung des bestehenden Gentechnik-Moratorium) eingereicht.
Finanzierung von Pro Helvetia
Im Rahmen der Beratung der Kulturbotschaft 2024–2028 (24.027) hatte die Kommission die Verwaltung im Juni 2024 um die Klärung mehrerer Punkte gebeten. Die WBK-N hat sich nun mit 17 zu 8 Stimmen dafür ausgesprochen, auf ihren Beschluss, das Budget der Kulturstiftung Pro Helvetia (Entwurf 11) zu reduzieren, zurückzukommen und stattdessen dem Ständerat zu folgen und somit die vom Bundesrat in seiner Botschaft vorgeschlagene Finanzierung zu bestätigen. Eine Kommissionsminderheit möchte am ursprünglichen Beschluss der WBK-N festhalten und den Zahlungsrahmen um 6,5 Millionen Franken kürzen. Eine weitere Minderheit möchte den Betrag um 2,6 Millionen Franken erhöhen.
Forschungsprogramm Horizon Europe
Die Kommission hat sich mit der Assoziierung der Schweiz an das EU-Forschungsprogramm «Horizon Europe» befasst. Der Bundesrat hatte im Juli 2024 bekanntgegeben, dass Schweizer Forschende an drei weiteren Ausschreibungen für 2025 zugelassen werden. Die Kommission hat sich über den aktuellen Stand der Verhandlungen informieren lassen. Sie hat von den neusten Entwicklungen Kenntnis genommen und wird diese weiterhin aufmerksam verfolgen.
Zum selben Thema hat die WBK-N vier gleichlautende Standesinitiativen (23.306, 23.316, 23.323, 23.324) vorgeprüft, welche letztes Jahr eingereicht und welchen vom Ständerat Folge gegeben wurden. Die Standesinitiativen verlangen die Wiederassoziierung der Schweiz an «Horizon Europe». Die Kommission hat mit 17 zu 8 Stimmen beschlossen, dem Beschluss des Ständerates, den Initiativen Folge zu leisten, zuzustimmen. Mit diesem Beschluss möchte die Kommission ihre Unterstützung für den Forschungsstandort Schweiz bekräftigen.
Keine Nährwertdeklaration bei Wein
Die WBK-N hat sich über den Entwurf zur Revision der Verordnung des EDI über Getränke informieren lassen. Mit dieser Revision, die dazu dient, die Vorschriften für die Etikettierung von Wein an die neuen EU-Bestimmungen anzupassen, möchte der Bundesrat unter anderem einführen, dass bei allen Weinen, Schaumweinen und Perlweinen auf dem Etikett oder auf elektronischem Wege (via QR-Code) zwingend die Zutaten und der Nährwert anzugeben sind.
Die Kommission weist nach Kenntnisnahme der geplanten Änderungen darauf hin, dass Wein kein «zusammengesetztes» Produkt ist wie gewisse andere Lebensmittel und die relevanten Inhaltsstoffe (Alkohol- und Sulfitgehalt) bereits jetzt auf dem Etikett angegeben werden müssen. Vor diesem Hintergrund hat sie Motion 24.3825 («Weinbezeichnung wie bisher. Keine Übernahme von EU-Verordnungen im Inland») eingereicht, die den Bundesrat beauftragt, auf die Übernahme der EU-Bestimmungen zum Zutatenverzeichnis und zur Nährwertdeklaration auf Weinetiketten zu verzichten.
Anpassung der Organisationsstruktur des ETH-Bereichs an die anstehenden Herausforderungen
Die Kommission hat sich mit den Verantwortlichen des Bereichs der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH) sowie mit Vertretungen der Präsidien und Direktionen der wichtigsten Forschungseinrichtungen über die Umstrukturierungen und sonstigen Massnahmen zur Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen ausgetauscht.
Der Austausch hat den Ratsmitgliedern die Bereitschaft des ETH-Bereichs verdeutlicht, sich weiterzuentwickeln, seine Flexibilität zu erhöhen und verstärkt auf Interdisziplinarität zu setzen. Die Kommission begrüsst, dass sich der ETH-Bereich über die Ziele der neuen Organisationsstruktur einig ist, auch wenn noch nicht ganz klar ist, wie diese Ziele erreicht werden sollen. Vor diesem Hintergrund wird sie dieses Thema weiterverfolgen.
Die Kommission hat am 5. und 6. September 2024 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Simone de Montmollin (FDP, GE) in Bern getagt.