Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-SR) hat die Vorlage des Bundesrates zur Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (16.055 s) vorberaten. Die Kantone sollen für die Dauer von 5 Jahren mit 82,5 Millionen unterstützt werden, Projekte zur besseren Abstimmung des familienergänzenden Betreuungsangebots auf die Bedürfnisse der Eltern mit maximal 14,3 Millionen. Die Kommission folgt im Wesentlichen der Vorlage des Bundesrates. Eine Minderheit möchte die Finanzhilfen auf ein Total von 50 Millionen begrenzen.

​Die Kommission hatte die Detailberatung zuhanden des Ständerates durchzuführen, weil dieser in der vergangenen Wintersession entgegen des ursprünglichen Antrags der WBK-SR auf die Vorlage eingetreten war und sie der Kommission zur Vorberatung zurückgewiesen hatte. Sie bestätigt ihr Bestreben, in Anlehnung an die Fachkräfteinitiative die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken. Sie bleibt aber in der Meinung gespalten, ob die Vorlage für die längerfristige finanzielle Entlastung der Eltern effektiv ist und ob dadurch die Erwerbstätigkeit der Eltern tatsächlich erhöht respektive die Vereinbarkeit verbessert werden kann. Mit der Annahme des Gesetzes in der Gesamtabstimmung signalisiert die Mehrheit, dem Willen des Rates, neue Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung zu sprechen, nachzukommen.

Eine Minderheit hat sich dafür ausgesprochen, keine weitere Verlängerung des Gesetzes zu ermöglichen (Art. 10 Abs. 6 des Bundesgesetzes). Sie ist der Ansicht, dass die seit 2003 laufende Unterstützung der Kantone definitiv zu befristen sei. Eine weitere Minderheit möchte die Finanzhilfen auf 50 Millionen Franken begrenzen (Art. 1 Abs. 1 des Finanzierungsbeschlusses).

Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Eintreibung von Beiträgen für überbetriebliche Kurse: Kommission beantragt Annahme einer Motion

Die Kommission beantragt dem Rat, eine Motion von Nationalrat Schilliger zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Eintreibung von Beiträgen für überbetriebliche Kurse (14.3558 n) anzunehmen. Den Beschluss hat sie mit 7 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen gefasst. Hintergrund der Motion bildet folgende Problematik: Ein Berufsverband, der überbetriebliche Kurse durchführt, kann bei den verschiedenen Betrieben, die ihre Lernenden in diese Kurse schicken, Gebühren für die Durchführung dieser Kurse erheben. Dabei werden die Verbände immer wieder mit zahlungsunwilligen Betrieben konfrontiert. Mit der Motion soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, die den Berufsverbänden die Verfügungskompetenz gibt (Artikel 21 Berufsbildungsverordnung). Damit sollen die Verbände direkt bei den Betrieben den Kostenbeitrag durchsetzen können. Eine Minderheit beantragt die Ablehnung der Motion.

Anpassung der Vorschriften für «ohne Gentechnik»-Kennzeichnung bei Lebensmitteln

Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion 15.4114 n (Bourgeois). Sinnvolle Vorschriften für eine Kennzeichnung «ohne GVO/ohne Gentechnik hergestellt» anzunehmen. Die Motion fordert, das geltende Recht so anzupassen, dass Lebensmittel, die ohne gentechnisch veränderte Organismen (GVO) hergestellt wurden, in der Schweiz auf ähnliche Weise wie in unseren Nachbarländern gekennzeichnet werden können.
Obwohl in der Schweizer Landwirtschaft fast flächendeckend auf den Einsatz von Gentechnik verzichtet wird, erlaubt der heutige gesetzliche Rahmen eine Kennzeichnung „ohne GVO" nur unter vergleichsweise strengen Auflagen. Anders als in vielen umliegenden Ländern verunmöglicht beispielsweise der Einsatz von mit GVO hergestellten Vitaminen bei tierischen Produkten ein solches Label. Ausserdem muss bei importierten ausländischen Lebensmitteln die Verwendung von Futtermitteln aus gentechnisch veränderten Pflanzen nicht deklariert werden, während gleichzeitig viele Schweizer Produkte, bei denen GVO-freie Futtermittel verwendet wurden, nicht entsprechend gekennzeichnet werden können.
Die Kommission ist der Ansicht, dass die jetzige Situation für die einheimische Landwirtschaft einem Wettbewerbsnachteil gleichkomme und zudem gegenüber den Konsumentinnen und Konsumenten zu wenig transparent sei. Sie beantragt deshalb die Annahme der Motion.

Standesinitiative des Kantons Bern zur Verlängerung des Gentechnikmoratoriums

Eine Standesinitiative des Kantons Bern(16.303 s Kt.Iv. BE. Verlängerung des Gentechmoratoriums) verlangt eine Verlängerung des Gentechnikmoratoriums bis Ende 2021. Die Kommission beantragt ohne Gegenantrag, der Initiative keine Folge zu geben. Sie weist darauf hin, dass das Anliegen des Kantons Bern bereits in der Vorlage 16.056 n Gentechnikgesetz. Änderung enthalten ist und in diesem Zusammenhang eine Verlängerung des Moratoriums in der Kommission unbestritten ist. Sie ist der Ansicht, dass dem Begehren der Initiative somit bereits Rechnung getragen wurde.

Die Kommission hat am 21. Februar 2017 unter dem Vorsitz von Ständerätin Brigitte Häberli-Koller (CVP, TG) und teilweise im Beisein des Vizepräsidenten des Bundesrates Alain Berset in Bern getagt.