Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates hat die Detailberatung zur Revision des Urheberrechtsgesetzes (17.069) abgeschlossen. Sie nimmt die Vorlage mit 12 Stimmen bei 1 Enthaltung an und beantragt gleichzeitig die Zustimmung zu zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum.

​Die erste Diskussion betraf die erst kürzlich veränderte Ausgangslage bei den Bibliotheken. Am 10. Dezember 2018 genehmigte die Eidgenössische Schiedskommission (ESchK) einen neuen Tarif für die Jahre 2019-2021. Damit sollen neu auch gemeinnützige Bibliotheken, die rein kostendeckend arbeiten, auf ihre pauschal erhobenen Entgelte eine Vergütung an die Verwertungsgesellschaften leisten. Diesen Systemwechsel möchte die Kommission rückgängig machen. Sie beantragt deshalb einstimmig, im Gesetz festzuhalten, dass bei Entgelten öffentlicher oder öffentlich zugänglicher Bibliotheken, Bildungseinrichtungen, Museen, Sammlungen und Archive, soweit sie der Deckung der Betriebskosten dienen, keine Vergütungspflicht besteht. Die Kommission hält damit am in der Vernehmlassung breits geäusserten Wunsch, gemeinnützige Bibliotheken, die rein kostendeckend arbeiten, nicht zusätzlich zu belasten und stützt so den von der Arbeitsgruppe AGUR12 II erarbeiteten Kompromiss.
Bei der Video-on-Demand-Regelung schlägt die Kommission mit 12 Stimmen bei einer Enthaltung vor, die Musik in Filmen von einer Vergütungspflicht auszunehmen. Sie will damit das bisher gut funktionierende Verfahren nicht ändern, in welchem eine Verwertungsgesellschaft im Auftrag der Musizierenden bereits heute mit den Video-on-Demand-Plattformen verhandelt. Der Entwurf des Bundesrates würde aus der Sicht der WBK-SR zu Mehraufwand und Mehrkosten sowie weniger Ertrag für die Künstlerinnen und Künstler führen.
Mit 7 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung fordert die Kommission, dass Betreiber von Kommunikationsplattformen im Internet den Urheberinnen und Urhebern für das Zugänglichmachen ihrer journalistischen Werke eine Vergütung schulden. In diesem Kontext spricht sich die Kommission mit 7 zu 5 Stimmen zusätzlich dafür aus, dass Medienverlage gegenüber kommerziellen Anbietern elektronischer Dienste während 10 Jahren das ausschliessliche Recht haben, ihre Medienprodukte ganz oder teilweise zugänglich zu machen. Die Anbieter sollen allerdings weiterhin die Möglichkeit haben, davon einzelne Wörter ohne eigenständige journalistische Bedeutung zusammen mit dem Link zu veröffentlichen, der die Nutzer direkt zur originalen Publikation führt. Diese zwei
 
Abweichungen vom bestehenden Kompromiss begründet die Kommission mit den neuen Möglichkeiten und technologischen Entwicklungen.
Der Nationalrat definierte die Werkverwendung in privaten Räumlichkeiten von Hotels, Ferienwohnungen, Spitälern und Gefängnissen als Eigengebrauch und strich damit die bisher dafür erforderliche Vergütung. Dieser Entscheid wird von der ständerätlichen Kommission bei 6 zu 6 Stimmen und einer Enthaltung mit Stichentscheid des Präsidenten inhaltlich unterstützt. Eine Minderheit sieht darin allerdings eine rein branchenspezifische Massnahme und möchte die Gleichbehandlung aller Branchen beibehalten.
Im Rahmen der Revision will eine Minderheit zudem das Zweitveröffentlichungsrecht im Obligationenrecht regeln. Die Kommissionsmehrheit weist darauf hin, dass die Schweiz im Bereich «Open Access» im internationalen Vergleich führend ist und die Selbstregulierung auch ohne gesetzliche Regelung gut funktioniert.
Abschliessend beantragt die Kommission einstimmig die Zustimmung zu den Bundesbeschlüssen über die Genehmigung zweier Abkommen (Vertrag von Peking über den Schutz von audiovisuellen Darbietungen sowie Vertrag von Marrakesch über die Erleichterung des Zugangs zu veröffentlichten Werken für blinde, sehbehinderte oder sonst lesebehinderte Menschen und über seine Umsetzung).

18.313 Kt.Iv. GE. Befähigung der Kantone zur Umsetzung der Gleichstellung von Mann und Frau

Ohne Gegenantrag hat die Kommission beschlossen, der Standesinitiative 18.313 keine Folge zu geben. Nachdem die Vertreter des Genfer Grossrats angehört wurden, hat die Kommission die Anliegen der Initiative geprüft und ist zum Schluss gekommen, dass kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe: Zum einen verfügen die Kantone bereits heute über einen gewissen Handlungsspielraum zur Durchsetzung der Gleichstellung im Erwerbsleben. Zum anderen haben die eidgenössischen Räte in der Wintersession 2018 beschlossen, Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden sowie die öffentliche Hand zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse zu verpflichten (vgl. Geschäft 17.047). Damit sei – auch für die Kantone – ein Instrument zur Umsetzung der Lohngleichheit eingeführt worden und eines der Hauptanliegen der Standesinitiative erfüllt.


Die Kommission hat am 12. Februar 2019 unter dem Vorsitz von Ständerat Ruedi Noser (FDP, ZH) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Karin Keller-Sutter, Vorsteherin des EJPD, in Bern getagt.