Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) beantragt ihrem Rat die Genehmigung des Unesco-Übereinkommens über den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes und dessen Umsetzung sowie die Genehmigung des Rahmenübereinkommens des Europarates über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft.

​Das Unesco-Übereinkommen von 2001 über den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes ist eine Reaktion auf die Bedrohung dieses Erbes durch Plünderung und neue Formen wirtschaftlicher Nutzung. Es führt zudem einen wirksamen rechtlichen Schutz für die Weltmeere ausserhalb des Küstenbereichs ein. In der Schweiz handelt es sich dabei u. a. um die Pfahlbauersiedlungen, die als «Prähistorische Pfahlbauten um die Alpen» Teil des Unesco-Weltkulturerbes sind. Die WBK-S befürwortet ohne Gegenstimme die Genehmigung dieses Übereinkommens (18.083 «Kulturgütertransfergesetz und Seeschifffahrtsgesetz. Änderung»), das bereits über 60 Vertragsstaaten zählt.

Das Rahmenübereinkommen des Europarates von 2005 über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft (18.084) empfiehlt die Kommission ohne Gegenstimme zur Genehmigung. Die sogenannte «Konvention von Faro» definiert das Kulturerbe als zentrale Ressource für die Förderung der kulturellen Vielfalt und der nachhaltigen Entwicklung von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt, und beschreibt konkrete Wege, wie Kultur für alle Bevölkerungsgruppen nutzbar gemacht werden kann. Das bereits von 18 der derzeit 24 Unterzeichnerstaaten ratifizierte Übereinkommen versteht unter Kulturerbe sowohl dessen materiellen wie auch dessen immateriellen und digitalen Ausdrucksformen.

Gezielte Abklärungen zur Urheberrechtsrevision

Die Kommission hat sich gestern erneut vertieft mit der Vorlage zur Revision des Urheberrechtsgesetzes (17.069) befasst und gezielte Anhörungen durchgeführt. Zuerst liess sie sich vom Institut für Geistiges Eigentum (IGE) über allfällige Handlungsspielräume beim AGUR12-Kompromiss informieren – auch in der Optik des am vergangenen Dienstag gefällten Entscheides des Europäischen Parlamentes bezüglich der EU-Urheberrechtsrevision.

Im anschliessenden Hearing standen die Vergütungspflicht für das Zugänglichmachen von journalistischen Inhalten (Art. 13b) sowie das Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Art. 37a) im Zentrum. Es handelt sich dabei um von der Kommission in der ersten Vorberatung aufgenommene Anträge, die im Entwurf des Bundesrates nicht vorgesehen waren. Bei der Anhörung nahmen die folgenden Institutionen teil: Berufsverband impressum – Die Schweizer Journalistinnen, Verband Schweizer Medien (VSM, gemeinsam mit je einem Vertreter von Médias Suisses und Ringier Axel Springer Schweiz), Google Schweiz und Allianz für ein faires Urheberrecht in der Schweiz (gemeinsam mit der Digitalen Gesellschaft). Die gesamte Diskussion wurde von den zwei Urheberrechtsexperten Prof. Dr. Florent Thouvenin, Inhaber des Lehrstuhls für Informations- und Kommunikationsrecht der Universität Zürich, und Dr. Willi Egloff, Rechtsanwalt bei advocomplex, begleitet. Die Diskussion wird an der nächsten Kommissionsitzung vom 29. April 2019 fortgeführt.

Keine Zustimmung zur parlamentarischen Initiative 17.516 n Pa.Iv. Masshardt. Politische Bildung ist im öffentlichen Interesse

Die WBK-S hat mit 4 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen und Stichentscheid des Präsidenten der parlamentarischen Initiative 17.516 Politische Bildung ist im öffentlichen Interesse von Nationalrätin Nadine Masshardt (SP, BE) keine Folge gegeben. Die Initiative verlangt eine Anpassung von Art. 55 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBG). Die politische Bildung würde neu als von öffentlichem Interesse definiert werden, damit konkrete Projekte zur Förderung der politischen Bildung bundesseitig finanziell unterstützt werden könnten.
Der Kommission ist die politische Bildung ein grosses Anliegen. Die Mehrheit äussert jedoch Zweifel am Nutzen der angestrebten Anpassung des Berufsbildungsgesetzes. Die Mehrheit macht geltend, dass es bereits heute auf der Grundlage von Art. 54 desselben Gesetzes möglich sei, Projekte zur Förderung der politischen Bildung zu unterstützen. Einer neuen Gesetzesbestimmung bedürfe es deshalb nicht. Zudem verweist sie auf die übrigen, bereits bestehenden Förderinstrumente des Bundes, namentlich auf das Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG), auf dessen Grundlage etwa die Durchführung der Jugendsession unterstützt werde.
Einige Kommissionsmitglieder beantragten, dem Beschluss der Schwesterkommission zuzustimmen und der Initiative Folge zu geben, um der WBK-N eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Thematik zu ermöglichen. Die parlamentarische Initiative geht nun zurück in die WBK-N zur erneuten Vorprüfung.

Die Kommission hat am 28. und 29. März 2019 unter dem Vorsitz von Ständerat Ruedi Noser (FDP, ZH) getagt. Heute Freitag besucht die Kommission das Landesmuseum und den Balgrist Campus in Zürich sowie die Empa in Dübendorf und tauscht sich mit den Verantwortlichen der drei kulturellen bzw. wissenschaftlichen Institutionen aus dem Heimatkanton des Kommissionspräsidenten aus.