Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) hat ohne Gegenstimme beschlossen, dem Ständerat das Postulat 19.3593 von SR Hannes Germann (SVP, SH) zur Annahme zu empfehlen. Sie hält dabei fest, dass die Finanzierung subsidiär und in enger Absprache mit den Kantonen erfolgen müsste.

​Begründet wird der Beschluss mit der geschätzten Zahl von 61 Millionen Objekten von Tieren, Pflanzen, Steinen, Bodenproben etc., die sich in über 50 Standorten wie Museen und Universitäten befinden und die im internationalen Vergleich überaus wichtige, wenn nicht sogar weltweit einzigartige wissenschaftliche Sammlungen darstellten.

Die WBK-S folgt einstimmig der Forderung des Postulats. Die Sammlungen stellten eine wichtige Quelle dar, auf deren Grundlage Forschungsarbeiten zu drängenden gesellschaftlichen Fragen, zum Beispiel im Bereich von Biodiversität, Land- und Forstwirtschaft oder auch Rohstoffgewinnung entstehen könnten. Aufarbeitung, Digitalisierung und Vernetzung dieser Sammlungen für die Forschung und die Allgemeinheit sind dringend geboten. Die Kommission setzte sich mit dem Umstand auseinander, dass 81 Prozent der genannten Objekte Museen und Hochschulen zugeordnet werden können. Somit liegt ausser im Falle von Bundesmuseen die Verantwortung bei den Kantonen und dem Gemeinwesen als Träger dieser Einrichtungen. Bei der Finanzierung durch den Bund würde es sich demnach um eine subsidiäre Unterstützungsleistung handeln.

Neues Instrument zur Förderung innovativer Unternehmen: Beratung sistiert

Die WBK-S hat mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung die parlamentarische Initiative 19.436 von Nationalrat Fathi Derder (FDP, VD) sistiert. Die parlamentarische Initiative will Artikel 19 Absatz 4 des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) dahingehend ändern, dass die Innosuisse Innovationsprojekte von Unternehmen direkt fördern kann. Bisher können Fördermittel nur an von Unternehmen beauftragte Hochschulforschungsstätten ausbezahlt werden. Die Gesetzesänderung zielt vor allem auf innovative KMU und Start-Ups, denen die Mittel zur internen Entwicklung und die zeitlichen Möglichkeiten fehlen, das Verfahren über eine Hochschule abzuwickeln.

Die Initiative geht in die gleiche Richtung wie die geplante Teilrevision des FIFG, die eine Flexibilisierung der Bundesbeiträge und stärkere Förderung von Start-Ups im Rahmen der Förderung von Innosuisse vorsieht (siehe Medienmitteilung des Bundesrats vom 20. September 2019). Da die Vernehmlassung für diese Teilrevision am 20. Dezember endet, erachtet es die Kommission als zielführender, die parlamentarische Initiative zu sistieren und die Ergebnisse der Vernehmlassung für diese Gesetzesänderung sowie die Reaktion des Bundesrates darauf abzuwarten.

Die parlamentarische Initiative zielt durch eine allgemeinere Formulierung im Unterschied zur geplanten Teilrevision auch auf die direkte Förderung von betriebsinternen Innovationen durch KMU ab, damit diese gegenüber Start-Ups nicht benachteiligt wären. Dieses Anliegen kann nach Ansicht der Kommission falls gewünscht zu einem späteren Zeitpunkt in die Beratung der Gesetzesrevision eingebracht werden – die Vorlage wird voraussichtlich im Sommer 2020 dem Parlament überwiesen.

Zusätzliche finanzielle Unterstützung von J+S-Lagern

Die Kommission hat mit 8 zu 1 Stimmen beschlossen, den Bundesrat zu bitten, die Beiträge für J+S-Lager weiter als von ihm vorgesehen zu erhöhen. Die Kommission bekräftigte den gesamtgesellschaftlichen Nutzen von J+S-Lagern und begrüsst den Vorschlag des Bundesrates, die Lagerbeiträge von aktuell 7.60 auf CHF 12.00 pro Person und Tag zu erhöhen. Die Kommissionsmehrheit ist jedoch der Ansicht, dass der Bundesrat den finanziellen Spielraum im Rahmen der vom Parlament bewilligten Kredite ausnutzen sollte. Dies würde bedeuten, die Beiträge bereits ab 2020 auf maximal CHF 16.00 zu setzen.

Pelzdeklaration

Die Kommission hat sich zu einer geplanten Änderung der Pelzdeklarationsverordnung konsultieren lassen. Ziel der Verordnungsänderung ist es, zusätzliche Transparenz bei der Deklaration der Gewinnungsart und der Herkunft der Pelze zu schaffen. Insbesondere soll echter Pelz als solcher deklariert werden. Die Kommission nahm die Änderungen zur Kenntnis und unterstützt das Vorgehen des Bundesrates. Im Rahmen dieser Diskussionen hat sie einstimmig beschlossen, zwei Petitionen zum Thema Pelzimport (15.2023 n Pet. Märki Thomas, Tierpartei Schweiz. Importverbot für tierquälerisch hergestellte Pelzprodukte und 18.2010 Pet. Aeberhard Simon. Für ein Pelz-Importverbot in der Schweiz) keine Folge zu geben. Der vom EDI vorgezeichnete Weg einer Verordnungsänderung scheint der Kommission zweckmässiger, zumal es keine internationalen Standards und keine Definition zu «tierquälerisch hergestellten Pelzprodukten» gebe.

Information zu den MEDIA-Ersatzmassnahmen

Die Kommission hat sich über den aktuellen Stand der europäischen Zusammenarbeit im Bereich Film informieren lassen. Seit 2014 kompensieren Ersatzmassnahmen die wegfallenden Gelder des EU-Filmförderungsprogramms MEDIA. Die Kommission nahm mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die Ersatzmassnahmen es ermöglichen, einen allfälligen späteren Wiedereinstieg ins MEDIA-Programm zu erleichtern.

Die Kommission hat am 18. November 2019 unter dem Vorsitz von Ständerat Ruedi Noser (FDP, ZH) in Bern getagt.