Die Gebärdensprache wird von mehreren Kantonen anerkannt. Damit die drei Schweizer Gebärdensprachen auch auf Bundesebene rechtlich anerkannt werden, beantragt die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) ihrem Rat mit 7 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den Bundesrat zu beauftragen, ein Gesetz zur Anerkennung der Gebärdensprachen und zur Gleichstellung der gehörlosen und hörbehinderten Personen auszuarbeiten.

Nachdem die WBK-S vom Bericht des Bundesrates über die Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen Kenntnis genommen und die Präsidentin des Schweizerischen Gehörlosenbunds, Tatjana Binggeli, – in Gebärdensprache – angehört hat, ist sie zum Schluss gekommen, dass die Gebärdensprache mittels eines neuen Bundesgesetzes anerkannt werden sollte.

Damit spricht sich die WBK-S für die von ihrer Schwesterkommission angenommene Motion 22.3373 aus, die den Bundesrat beauftragt, ein Gesetz zur rechtlichen Anerkennung und Förderung der drei Schweizer Gebärdensprachen auszuarbeiten. Gegenstand des Gesetzes soll ausserdem auch die Chancengleichheit in den Bereichen Information, Kommunikation, politische Mitwirkung, Dienstleistungen, Bildung, Arbeit, Kultur und Gesundheit sein. Jene Kommissionsmitglieder, die sich gegen die Motion ausgesprochen haben, befürchten, dass ein spezifisches Gesetz zu Ungleichbehandlungen führen könnte, weshalb sie eine entsprechende Regelung lieber im Behindertengleichstellungsgesetz verankern möchten.

Kommission will digitale Transformation des Gesundheitswesens rasch vorantreiben

Die Kommission beantragt einstimmig die Annahme zweier Standesinitiativen der Kantone Basel-Stadt (22.313) und Basel-Landschaft (22.318), die eine schnelle Digitalisierung des Schweizerischen Gesundheitswesens verlangen. Die Kommission spricht sich dafür aus, dass die laufenden und geplanten Arbeiten der Bundesverwaltung zur digitalen Transformation des Gesundheitswesens weiter vorangetrieben und beschleunigt werden. Damit möchte die Kommission zur Erhaltung der internationalen Konkurrenzfähigkeit des Schweizer Wirtschafts- und Forschungsstandorts sowie zu einer einheitlichen Regelung der Metadaten und der Dateninteroperabilität im Sinne des Patientennutzens beitragen. Analog zu anderen Ländern soll der rechtliche Rahmen geschaffen werden, dass Gesundheitsdaten einheitlich erhoben, einfach zugänglich und wiederverwendbar zur Verfügung stehen.

Kommission will Statistik über Kinder, die Zeuginnen und Zeugen von häuslicher Gewalt sind

Die Kommission erachtet es als wichtig, die Anzahl Kinder, die Zeuginnen und Zeugen von häuslicher Gewalt sind, regelmässig statistisch zu erfassen. Daher beantragt sie ihrem Rat mit 5 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion 20.3772 anzunehmen. Diese beauftragt den Bundesrat, zu erheben, wie viele Kinder in Haushalten leben, in denen Polizeieinsätze aufgrund von häuslicher Gewalt stattgefunden haben.

Die Kommissionsminderheit lehnt die Motion ab. In ihren Augen ist es mit den verschiedenen bestehenden Massnahmen bereits heute möglich, die gewünschten Statistiken zu erstellen.

Keine Unterstützung der parlamentarischen Initiative Masshardt zur politischen Bildung

Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 7 zu 3 Stimmen, der parlamentarischen Initiative 21.429 keine Folge zu geben. Die Initiative verlangt, eine neue Disposition zur Förderung der politischen Bildung im Berufsbildungsgesetz einzuführen. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass es keines neuen Fördertatbestandes bedürfe, um die politische Bildung im Bereich der Berufsbildung bundesseitig zu unterstützen. Auf der Grundlage von Artikel 54 verfüge der Bund bereits über die Möglichkeit, entsprechende Projekte zu fördern. Politische Bildung sei zudem ohnehin Bestandteil des Rahmenlehrplans. Eine Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben, und weist auf den in verschiedenen Studien aufgezeigten grossen Bedarf an politischer Bildung insbesondere bei Berufsschülerinnen und Berufsschülern hin.

Austausch mit der EDK-Präsidentin

Die Kommission hat sich im Austausch mit der Präsidentin der Erziehungsdirektorenkonferenz, Regierungsrätin Silvia Steiner, mit den aktuellen und künftigen Prioritäten im Bildungs- und Kulturbereich befasst. Im Fokus standen dabei insbesondere die Herausforderungen im Bereich der Mobilität, des Lehrpersonenmangels und der Berufsbildung. Im Anschluss daran hat sich die Kommission auch über das Projekt der Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität informieren lassen und sich mit der Projektleitung sowie mit einer Vertretung der Koordinationsgruppe ausgetauscht.

Sie hat beschlossen, das Dossier weiterhin zu verfolgen und sich im Frühjahr zur Revision der Maturitätsanerkennungsverordnung konsultieren zu lassen.

Die Kommission hat am 8. November 2022 unter dem Vorsitz von Ständerätin Marina Carobbio Guscetti (SP, TI) in Bern getagt.