Die Kommission hat an der heutigen Sitzung beschlossen, die Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis Ende des Jahres 2026 zu gewährleisten. Aus Sicht der Kommission ist diese Verlängerung mit Blick auf den Zeitplan des weiteren Rechtsetzungsprozesses «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» erforderlich.

Da die Ausarbeitung eines neuen Gesetzes nicht vor Ablauf der bestehenden Fördermassnahmen abgeschlossen werden kann, reichte die WBK-S am 20. November 2023 eine weitere parlamentarische Initiative (23.478 «Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis Ende des Jahres 2026») ein, die verlangt, dass die Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis zum Inkrafttreten des in Ausarbeitung befindlichen neuen Gesetzes oder bis längstens am 31. Dezember 2026 verlängert werden. Die Schwesterkommission unterstützt die parlamentarische Initiative mit dem Ziel, Lücken in den Fördermassnahmen des Bundes zu verhindern.

Grundsatzentscheide Betreuungszulage für die Vernehmlassung finalisiert

Die Kommission hat an ihrer heutigen Sitzung die offenen Punkte zum Konzept der Betreuungszulage nach Massgabe des Familienzulagengesetzes finalisiert. Dabei wurden Grundsatzentscheide zu den Themen «Nichterwerbstätigkeit», «Statistik», «Kinder mit Behinderung», «Familienzulagen in der Landwirtschaft» und zum finanziellen Rahmen gefällt. Zu den neuen Anträgen der ständerätlichen Kommission zur Vorlage des Nationalrates (21.403) zum Bundesgesetz über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung und der Kantone in ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern (UKibeG) wird ein Zusatzbericht erarbeitet. Der Zusatzbericht zu den neuen Anträgen aus der ständerätlichen Kommission soll als Grundlage für eine Vernehmlassung zum Konzept der Betreuungszulagen dienen.

Nichteintreten auf das M​​ovetiagesetz

Die Kommission hat das Movetiagesetz (23.072) beraten, mit dem die nationale Agentur Movetia in eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes überführt werden soll, um den Corporate-Governance-Grundsätzen des Bundes zu entsprechen. Die Kommission beantragt mit 9 zu 4 Stimmen, nicht auf den Entwurf des Bundesrates einzutreten, da sie eine solche Überführung nicht für nötig hält.

Die Kommission hält fest, dass sich die Movetia seit ihrer Gründung 2017 bewährt hat, was auch der Bundesrat in seiner Botschaft anerkennt. Sie ist der Meinung, dass die vorgelegten Änderungen nicht gerechtfertigt sind und die Movetia in ihrer derzeitigen Form im Grossen und Ganzen mit den Corporate-Governance-Grundsätzen des Bundes – die im Übrigen keine Rechtskraft haben – vereinbar ist. Darüber hinaus würde die neue Form der Movetia aus Sicht der Kommission nicht zu einer besseren Vereinbarkeit mit den Vorgaben für nationale Agenturen im Rahmen der EU-Bildungsprogramme führen.

Lancierung ein​​es Impulsprogramms zur Prävention von Gewalt im Alter

Die Kommission hat die Motion 21.3715 («Impulsprogramm zur Prävention von Gewalt im Alter mit Fokus auf Betreuung») vorberaten und beantragt ihrem Rat mit 5 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen und Stichentscheid der Präsidentin, sie anzunehmen. Sie ist der Meinung, dass der Bund Massnahmen zur zielgerichteten Prävention von Gewalt an älteren Menschen unterstützen soll und die bestehenden Massnahmen noch nicht ausreichend sind.

Die Kommissionsminderheit ist demgegenüber der Auffassung, dass die Kantone bereits Massnahmen gegen Gewalt im Alter umsetzen und der Bund im breiteren Kontext der häuslichen Gewalt eine angemessene Unterstützung leistet.

Mit Ber​​ufsmaturität prüfungsfrei an pädagogische Hochschulen

Der Sankt Galler Kantonsrat fordert die Bundesversammlung mit der Standesinitiative 23.304 auf, die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass Personen mit einer Berufsmaturität prüfungsfrei Zugang zu den pädagogischen Hochschulen (PH) erhalten, um dort eine Ausbildung zur Kindergarten- oder Primarlehrperson absolvieren zu können. Der Ständerat hatte sich bereits in der Herbstsession zu diesem Thema geäußert, als er die Motion 22.4268 ablehnte. Die Kommission hat eine Kantonsvertretung angehört und beschlossen, ihren Entscheid in dieser Sache zu vertagen. So kann sie vorgängig Kenntnis nehmen von den ersten Ergebnissen des Berichts in Erfüllung des Postulats 22.4267 («Zulassung von Absolventen und Absolventinnen einer Berufsmatura zur Primarlehrerausbildung»), das vom Nationalrat bereits angenommen wurde.

Mandat für Verhan​dlungen mit der EU

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates hat sich im Beisein von Bundesrat Guy Parmelin über die wichtigsten Auswirkungen des Entwurfs für das Verhandlungsmandat informieren lassen. Die Kommissionsmitglieder hatten Gelegenheit, Auskünfte über ihre Zuständigkeitsbereiche einzuholen, so u. a. über die Abkommen in den Bereichen Medien, Lebensmittelsicherheit, Digitalisierung und Raumfahrt.

Sie wurde insbesondere über die gleichzeitig geführten fachlichen Diskussionen informiert und hat Kenntnis genommen von den Bedingungen, unter welchen die Schweizer Forschenden raschmöglichst an den EU-Forschungsprogrammen teilnehmen können.

Die WBK-S wurde zudem darüber orientiert, wie die Finanzierung einer solchen Teilnahme sichergestellt würde und sie bekräftigte ihre Unterstützung für die Vorgehensweise des Bundesrates