Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) hat an ihrer Sitzung vom 20. August 2024 die Beratung der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft, 24.031) abgeschlossen. Die Detailberatung der 4 Gesetzesentwürfe hat die Kommission bereits an ihrer letzten Sitzung abgeschlossen. An der heutigen Sitzung hat die Kommission die 12 Entwürfe der Bundesbeschlüsse beraten.

Die Kommission beantragt ihrem Rat allen Bundesbeschlüssen ausser dem Bundesbeschluss zur Unterstützung von Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung (Entwurf 10), dem Bundesrat zu folgen und den von ihm vorgeschlagenen Zahlungsrahmen für die Jahre 2025-2028 zu bestätigen. Sie folgt damit der Mehrheit der Finanzkommission ihres Rats und hat sich mit 8 zu 4 Stimmen gegen die vom Nationalrat beschlossene Erhöhung von 23,4 Millionen Franken des Zahlungsrahmens für die Berufsbildung (Entwurf 1) ausgesprochen. Auch die vom Nationalrat geplante Erhöhung des Zahlungsrahmens für den ETH-Bereich (Entwurf 4) um 100 Millionen Franken hat sie mit 7 zu 5 Stimmen abgelehnt.

Für Diskussion in der Kommission sorgte das Projekt «viamia» für die berufliche Standortbestimmung, welches zu 80 Prozent aus Bundesgelder finanziert wird. Mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid der Präsidentin wurde entschieden, der in der Botschaft vorgeschlagenen Finanzierungsverlängerung bis 2028 zuzustimmen (Entwurf 1). Eine Minderheit möchte den Kredit der Berufsbildung um 30 Millionen Franken kürzen, dies entspricht dem vorgesehenen Beitrag an viamia.​

Auch beim Bundesbeschluss über die Finanzierung des Hochschulförderungs- und –koordinationsgesetzes (Entwurf 5) hat die Kommission entschieden, dem Bundesrat zu folgen und im Gegensatz zum Nationalrat weder die Mittel für die Förderung der kantonalen Universitäten und Fachhochschulen zu erhöhen, noch die Mittel für die Infrastruktur zu kürzen. Sie beantragt jedoch neu mit 10 zu 0 Stimmen, bei 2 Enthaltungen, den Hochschulen für die Erhöhung der Anzahl der Ausbildungsabschlüsse in Humanmedizin einen Höchstbetrag von 75 Millionen vorzugeben.

Auch die vom Nationalrat beschlossene Krediterhöhung um 9 Millionen Franken für die Innovationsparks von «Switzerland Innovation» wurde mit 8 zu 3 Stimmen, bei 1 Enthaltung, abgelehnt (Entwurf 9). Dies aus der Konsequenz heraus, dass sich die WBK-S bereits an ihrer Junisitzung gegen die Gesetzesänderung für mögliche Bundesbeiträge an «Switzerland Innovation» für bezugsbereite Geschossflächen ausgesprochen hatte (Entwuf 16).

Eine Minderheit der Kommission möchte bei den vom Nationalrat beschlossenen Erhöhungen bleiben. Sie empfindet diese Erhöhung als angemessen und wichtige Beiträge für die Institutionen im Bereich Bildung, Forschung und Innovation für die nächsten 4 Jahre. Eine weitere Minderheit der Kommission möchte einen Akzent auf die Raumforschung setzen und den Verpflichtungskredit für die Raumfahrt von 28 auf 58 Millionen Franken für die nächste BFI-Periode erhöhen, wobei die erhöhten 30 Millionen intern im Bereich der Ressortforschung kompensiert werden müssen.

Die Kommission hat zu den nationalen Massnahmen zur Stärkung des Space Sektors einstimmig ein Kommissionspostulat 24.3821 «Nationale Massnahmen zur Stärkung des Space Sektors» verabschiedet. Dieses beauftragt den Bundesrat, in einem Bericht den Ausbau der nationalen Massnahmen zur Stärkung des Space-Sektors im Interesse der Unternehmen, der Sicherheit und der Verteidigung darzulegen.

Bei der Unterstützung von Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung, die Aufgaben erfüllen, welche nicht von bestehenden Hochschulen und anderen Institutionen des Hochschulbereichs wahrgenommen werden können, folgt die Kommission dem Nationalrat und beantragt ihrem Rat mit 10 zu 2 Stimmen zusätzliche 4.5 Millionen Franken (Entwurf 10). 

Die Bildungsbotschaft wird in der ersten Woche der Herbstsession 2024 im Ständerat beraten.

Kommission nimmt Kenntnis von den Ergebnissen der Vernehmlassung des KITA-Geschäft​​s

Die Kommission hat an ihrer Sitzung von den Ergebnissen über die Vernehmlassung zu ihren neuen Anträgen zum Geschäft 21.403 «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» Kenntnis genommen.

Weitere Aufträge wurden an die Verwaltung übermittelt, damit im nächsten Quartal die Beratung zum Entwurf weitergeführt werden kann.

Die Stellungnahmen der Vernehmlassung sind auf der Parlamentswebseite und auf der Seite der Bundeskanzlei publiziert.

Die Armut in der Schweiz soll weiter bekä​mpft werden

Die zwei gleichlautenden Motionen 23.4450 und 23.4454 mit dem Titel «Bekämpfung der Armut durch die Verlängerung des Präventionsprogramms und die Verabschiedung einer nationalen Strategie» beauftragen den Bundesrat, das 2024 auslaufende nationale Programm zur Verhinderung und Bekämpfung von Armut bis mindestens 2030 zu verlängern und eine nationale Strategie zur Bekämpfung von Armut zu verabschieden.

Die Kommission beantragt mit 7 zu 4 Stimmen, die nationale Strategie anzunehmen (Ziffer 2 der Motion) und die Verlängerung des auslaufenden Programms abzulehnen (Ziffer 1 der Motion). Eine Minderheit beantragt die Ablehnung der Motionen und argumentiert, dass es sich hierbei nicht um Aufgabe des Bundes handelt.

Eine weitere Minderheit der beantragt eine vollumfängliche Annahme der Motionen. Sie ist der Meinung, dass der Bedarf erwiesen ist und das Programm sich bewährt hat.

Die Kommission hat am 20. August 2024 unter dem Vorsitz von Ständerätin Mathilde Crevoisier Crelier (S, JU) in Bern getagt.