Die WBK-S hat die Beratung ihres Entwurfs zur familienergänzenden Kinderbetreuung fortgesetzt. Sie beantragt, die Programmvereinbarungen in reduzierter Form beizubehalten und die Behandlungsfrist für die Volksinitiative zu verlängern. Die Beratungen gehen im August weiter.

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) hat die Beratung der Differenzen beim Entwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 21.403 («Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung»), der den indirekten Gegenvorschlag zur Kita-Initiative (24.058) darstellt, fortgesetzt und sich mit den noch verbleibenden Differenzen befasst.

Mit 8 zu 5 Stimmen spricht sie sich für die Programmvereinbarungen aus. Mit 9 zu 4 Stimmen unterstreicht sie die Bedeutung eines Bundesbeitrags für den Ausbau der familienergänzenden Kinderbetreuung sowie für die Förderung von Betreuungsplätzen für Kinder mit Behinderungen. Zur Finanzierung dieser Förderbereiche beantragt die Kommission, dass sich der Bund über vier Jahre mit 100 Millionen Franken verpflichtet, wohingegen der Nationalrat einen Verpflichtungskredit in Höhe von 200 Millionen Franken vorsah.

Die vom Nationalrat vorgeschlagenen zusätzlichen Förderbereiche zur qualitativen (pädagogischen und strukturellen) Verbesserung der Betreuungsangebote und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf lehnt sie hingegen ab.

Eine Minderheit will am Förderbereich für die Qualität der institutionellen Betreuung festhalten. Eine andere Minderheit möchte die Programmvereinbarungen sowie den Bundesbeitrag streichen.

Die WBK-S hat zudem beschlossen, sich mit der Frage der Erwerbstätigkeit zu befassen. Sie will vermeiden, dass Eltern Anspruch auf eine Betreuungszulage haben, wenn ein Elternteil nicht erwerbstätig ist. Die Kommission hat die Verwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Konferenz der Ausgleichskassen einen Vorschlag auszuarbeiten. Dieser wird an der Augustsitzung beraten.

Mit 9 zu 4 Stimmen hält die Kommission an ihrer Position fest, dass die Betreuungszulage nur für Kinder gezahlt werden soll, die in einer Landessprache institutionell betreut werden. Damit bekräftigt sie einen auf Einzelantrag gefassten Beschluss des Ständerates. Mit 9 zu 4 Stimmen beharrt die WBK-S zudem darauf, dass für Kinder, die in einem EU- oder EFTA-Land betreut werden, kein Anspruch auf eine Betreuungszulage besteht. Die Kommission spricht sich ferner mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung dafür aus, dass die Betreuungszulage bei Kindern mit Behinderungen höchstens verdoppelt werden kann.

Zu guter Letzt beantragt die WBK-S ohne Gegenstimme ihrem Rat, die Behandlungsfrist für die Kita-Initiative (24.058) zu verlängern.

Stärkung der Berufsbildung und des Sprachenunterrichts

Die WBK-S hat ihre Arbeiten zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes (25.046) aufgenommen. Mit dieser Änderung soll die Berufsbildung gestärkt werden, indem namentlich die Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master», Englisch als zusätzliche Prüfungssprache bei eidgenössischen Prüfungen und der Bezeichnungsschutz für höhere Fachschulen eingeführt werden. Die Kommission hat zunächst eine Vertretung der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) und danach Swissuniversities, die Schweizerische Konferenz der Höheren Fachschulen (K-HF), den Schweizerischen Gewerbeverband (sgv), den Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) und Travail.Suisse angehört. Die eigentliche Beratung des Geschäfts wird sie an ihrer Sitzung vom August 2025 aufnehmen.

In der Diskussion mit der EDK hat die Kommission ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck gebracht, dass in vielen Kantonen die Tendenz zu beobachten ist, dem Englischunterricht auf Kosten des Französischunterrichts Vorrang einzuräumen. An einer ihrer nächsten Sitzungen wird sich die Kommission erneut mit diesem Thema befassen.

Im Rahmen der Vorprüfung der Standesinitiative 25.304, wonach alle Verordnungen über die Berufsbildung dahingehend angepasst werden sollen, dass zur Erlangung des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) eine Zweitsprache erlernt werden muss, hat die Kommission zudem einen Vertreter des Kantons Tessin angehört. Die Kommission wird dieses Thema erneut diskutieren, sobald der Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 23.3694 vorliegt.

Keine Verlängerung der Lagerfrist für kryokonservierte Eizellen

Die WBK-S hat die von ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission eingereichte parlamentarische Initiative 25.405 («Übergangsregelung zur Verlängerung der Lagerfrist für kryokonservierte Eizellen») vorgeprüft. Mit 8 zu 4 Stimmen hat die Kommission beschlossen, dieser Initiative, mit der die Lagerfrist von zehn Jahren für kryokonservierte Eizellen verlängert werden soll, keine Folge zu geben.

In den Augen der Kommission wäre es verfrüht, dieses Anliegen zu unterstützen, da der Bundesrat eine Totalrevision des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) in Aussicht gestellt hat. Darüber hinaus ging aus der Diskussion hervor, dass die Frage der Lagerfrist nicht ohne Berücksichtigung des Alters der Spenderin erörtert werden kann, was zu einer breiteren Debatte führt und zeigt, dass dieses Thema ganzheitlich angegangen werden muss.

Kein Plan für den Ausstieg aus der 3R-Forschung

Nach der Anhörung verschiedener Organisation und Fachleute (namentlich Interpharma, Animalfree Reasearch und Swiss 3RCC) hat die WBK-S die parlamentarische Initiative 24.436 («Zukunftsfähige Forschung mit einem Plan für den Ausstieg aus belastenden Tierversuchen fördern») vorgeprüft. Sie weist darauf hin, dass zu diesem Thema Gesetzgebungsarbeiten in einer Subkommission der WBK-N laufen, und zwar im Rahmen der Behandlung der parlamentarischen Initiative 21.426. Die Kommission beantragt mit 9 zu 4 Stimmen, der Initiative 24.436 keine Folge zu geben, da ihr die Forderung eines Ausstiegsplans zu weit geht und sie insbesondere keine zu strikten Einschränkungen für die Forschung zugunsten der menschlichen Gesundheit wünscht. Die WBK-S hat in diesem Zusammenhang auch die Petition 24.2014 behandelt. Die Kommissionsminderheit befürwortet die parlamentarische Initiative und erachtet einen verbindlicheren Ausstiegsplan als notwendig.

Übermittlung von Steuerdaten zu statistischen Zwecken: Kommission spricht sich für eine formelle Gesetzesgrundlage aus

Die WBK-S unterstützt einstimmig die Motion 25.3025 («Übermittlung von Steuerdaten durch die Kantone an den Bund zu statistischen Zwecken. Für eine formelle Gesetzesgrundlage»). Diese Motion hat zum Ziel, eine explizite Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Steuerdaten durch die Kantone an den Bund zu statistischen Zwecken zu schaffen und so einen transparenten und sicheren Rahmen zu gewährleisten.

Nachdem der Nationalrat die von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) beschlossenen Motionen 25.3024 und 25.3025 angenommen hatte, hat die WBK-S die Beratung der Motion Regazzi 24.3507 sowie der beiden Motionen der WAK-N wieder aufgenommen.

Der Bundesrat erklärte sich seinerseits bereit, eine spezifische Rechtsgrundlage zu schaffen, verzichtete jedoch darauf, die Steuerdatenerhebung in die neue Bundesstatistikverordnung aufzunehmen. Die Kommission hat beschlossen, erst dann über die Motion Regazzi 24.3507 («Keine Weitergabe von Steuerdaten ohne Anonymisierung») sowie über die gleichlautende Motion 25.3024 der WAK-N zu befinden, wenn der anstehende Gesetzesentwurf vorliegt und sie diesen analysieren kann. Diese beiden Motionen fordern, dass die Steuerdaten vor ihrer Weitergabe an den Bund anonymisiert werden, was die Rechte des Bundesrates bei der Verarbeitung und Analyse dieser Daten einschränken würde.

Die Kommission hat am 23./24. Juni 2025 unter dem Vorsitz von Ständerätin Mathilde Crevoisier Crelier (S, JU) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Elisabeth Baum-Schneider, Vorsteherin des EDI, in Bern getagt.