Die WBK-S hat die eidgenössische Volksinitiative «Ja zum Importverbot für Stopfleber (Stopfleber-Initiative)» (24.089) vorgeprüft und sich gleichzeitig mit dem indirekten Gegenvorschlag ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission (25.404) befasst.
Sie möchte den Gegenvorschlag dahingehend ergänzen, dass der Bundesrat die Möglichkeit erhält, tierwohlbezogene Auflagen (11 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung) und Auflagen zu den Herstellungsverfahren (9 zu 4 Stimmen) vorzuschlagen. Zudem beantragt die Kommission mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, zu präzisieren, in welcher Reihenfolge die Massnahmen je nach Entwicklung der Situation ergriffen werden sollen. Sie hat in der Gesamtabstimmung letztlich mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung die Annahme des Gegenvorschlags beschlossen und beantragt ihrem Rat mit 9 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Die Minderheit beantragt die Ablehnung des Gegenvorschlags. Beide Vorlagen kommen in der Sommersession in den Ständerat.
Lohngleichheit
An ihrer Februarsitzung setzte die WBK-S ihre Diskussion über die Zwischenbilanz des Gleichstellungsgesetzes (GlG) fort und führte sie Anhörungen zur Umsetzung der Lohngleichheitsanalyse durch. Nun hat sich die Kommission mit verschiedenen Geschäften zu diesem Thema befasst.
Sie hält fest, dass der Bundesrat voraussichtlich 2027 eine Evaluation zur 2020 in Kraft getretenen Revision des GlG vorlegen wird. Ihrer Meinung nach sollte erst über eine allfällige Gesetzesänderung befunden werden, wenn die Ergebnisse dieser Evaluation vorliegen. Deshalb hat sie Folgendes beschlossen:
- Die Kommission beantragt mit 5 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung und Stichentscheid des Präsidenten, der parlamentarischen Initiative 25.406 («Abschaffung der Sunset-Klausel im Gesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann») keine Folge zu geben. Die Minderheit beantragt Folgegeben.
- Mit 6 zu 5 Stimmen beantragt die Kommission, der parlamentarischen Initiative 24.478 («Wiederholte Lohngleichheitsanalysen durch die Unternehmen müssen die Norm sein») keine Folge zu geben. Die Initiative geht somit zurück an die WBK-N.
Sie beantragt zudem mit 6 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion 23.4139 anzunehmen. Diese beauftragt den Bundesrat, diskriminierungsfreie Schichtzulagen von der Lohngleichheitsanalyse auszunnehmen. Die Minderheit beantragt die Ablehnung der Motion.
Leistungsschutzrecht für Medien
Die WBK-S hat Stellung genommen zur vom Nationalrat beschlossenen Rückweisung der Vorlage des Bundesrates zur Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Medienunternehmen (25.064). Der Erstrat möchte, dass die Vorlage um den Auftrag der Motion 24.4596 («Besserer Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch») ergänzt wird. Die WBK-S beantragt ihrem Rat ohne Gegenantrag, der Rückweisung an den Bundesrat und dem Auftrag zuzustimmen.
Klinische Forschung
Die Kommission hat ihre Arbeiten zur klinischen Forschung in der Schweiz fortgesetzt und dabei zwei Motionen verabschiedet. Mit der mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossenen Motion 26.3510 soll die Rekrutierung von Patientinnen und Patienten für klinische Studien in der Schweiz verbessert werden, dies namentlich indem die Bekanntheit und die Benutzerfreundlichkeit der Informationsplattform «HumRes» gesteigert wird. Die mit 9 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung verabschiedete Motion 26.3511 beauftragt den Bundesrat, ein einziges Einreicheportal (One-Stop-only) für Humanforschungsprojekte zu schaffen, um das Einreich- und Bewilligungsverfahren im Rahmen der laufenden Revisionsarbeiten am Humanforschungsgesetzes zu vereinfachen.
Tierseuchenprävention fördern und unterstützen
Die Kommission hat einstimmig die Motion 26.3509 («Förderung und Unterstützung der Tierseuchenprävention») beschlossen, die den Bundesrat beauftragt, dringend die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Nutztierhalterinnen und -halter vom Bund für Einkommensausfälle und Mehrkosten, die ihnen durch die von den Veterinärbehörden angeordneten Präventivmassnahmen gegen hochansteckende Tierseuchen entstehen, entschädigt werden können. Die WBK-N hatte im Februar eine gleichlautende Motion verabschiedet. Beide Geschäfte werden in der Sommersession behandelt.
Die WBK-S unterstützt den Nachtragskredit für die EU-Forschungsprogramme
Im Rahmen des Mitberichtsverfahrens hat sich die Kommission weiter mit dem Nachtrag I zum Voranschlag 2026 (26.007) befasst. Als für die EU-Forschungsprogramme zuständige Kommission unterstützt sie den vom Bundesrat beantragten Nachtragskredit in der Höhe von 67,3 Millionen Franken. Die Kommission weist darauf hin, dass dem Parlament im Rahmen der Botschaft zum Horizon-Paket 2021–2027 die Möglichkeit eines Nachtrags angekündigt wurde. Es kann auch festgestellt werden, dass dieser Nachtrag sich im Rahmen des damals bewilligten Verpflichtungskredits bewegt.
Die Kommission hat am 25.-27. März 2026 unter dem Vorsitz von Ständerat Matthias Michel (FDP, ZG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, Vorsteherin des EDI, in Bern getagt.