Mit 17 zu 8 Stimmen beantragt die Kommission, der von Nationalrat Marc Jost eingereichten parlamentarischen Initiative 24.420 («AHV-Solidaritätsabgabe auf Millionen-Nachlässen») keine Folge zu geben, und erteilt damit auch dem Ansinnen für einen indirekten Gegenentwurf zur «Initiative für eine Zukunft» der JUSO eine Absage.

Die parlamentarische Initiative Jost verlangt, eine Bundessteuer auf Millionen-Nachlässen von natürlichen Personen zugunsten der Finanzierung der AHV einzuführen. Die Kommissionsmehrheit lehnt eine nationale Erbschaftssteuer einerseits aus steuerpolitischen Erwägungen ab: Die Erhebung einer Erbschafts- und Nachlasssteuer liegt in der Kompetenz der Kantone. Ein Eingriff in ihre Steuerhoheit soll ebenso vermieden werden wie eine wirtschaftliche Doppelbelastung, die sich aus der Kombination einer nationalen Erbschaftssteuer mit der bereits existierenden Vermögenssteuer ergeben würde. Als Folge der Umsetzung der parlamentarischen Initiative könnten vermögende Personen ihr Kapital ins Ausland verlagern und die Nachfolgeregelung vieler Familienunternehmen wäre gefährdet. Andererseits kommt für die Mehrheit ohne eine Gesamtschau der AHV auch eine neue Finanzierungsart für dieses Vorsorgewerk nicht in Frage. Die Minderheit versteht eine nationale Erbschaftssteuer im Sinne der Initiative als Beitrag an die Generationengerechtigkeit und als Weg, einen Beitrag zum finanziellen Mehrbedarf der AHV zu leisten.

WAK-N will das inländische Bankgeheimnis beibehalten

Mit 16 zu 9 Stimmen beantragt die Kommission, der parlamentarischen Initiative Zryd 24.403 keine Folge zu geben. Die parlamentarische Initiative fordert die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten im Inland, wie er bereits im Verhältnis zum Ausland besteht, um Steuerhinterziehung und -betrug zu bekämpfen. Die Kommission möchte, dass die finanzielle Privatsphäre gewahrt bleibt; sie ist der Ansicht, die Bürgerinnen und Bürger seien grundsätzlich vertrauenswürdig. Nach Ansicht der Mehrheit würde ein automatischer Informationsaustausch unnötigen Aufwand nach sich ziehen, denn die Steuerbehörden verfügten heute bereits über die nötigen Instrumente, um Steuerhinterziehung und -betrug aufzudecken. Ohnehin wären im Bereich der Steuerhinterziehung nicht nur die Bankkonten, sondern auch z.B. Immobilien oder Schwarzarbeit ein Thema. Eine Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben. Aus ihrer Sicht entgehen dem Staat aufgrund der fehlenden Transparenz Steuereinnahmen. Die Einführung eines automatischen Informationsaustauschs würde Fairness und Demokratie fördern.

Finanzielle Mittel für die Landwirtschaft

Der Bundesrat beantragt dem Parlament mit seiner Botschaft 24.061 drei Zahlungsrahmen für die Landwirtschaft mit einer Gesamtsumme von 13 817 Millionen Franken. Diese Summe liegt 1,6 Prozent unter derjenigen der laufenden Vierjahresperiode, was auf die vorgesehenen generellen Kürzungen bei den schwach gebundenen Bundesausgaben ab 2025 zurückzuführen ist. Die Kommission kann sich diesem Sparvorhaben im Bereich der Landwirtschaft nicht anschliessen. Sie beantragt mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Zahlungsrahmen für die Förderung von Produktion und Absatz und für die Ausrichtung von Direktzahlungen gegenüber dem Vorschlag des Bundesrats um 100 bzw. um 261 Millionen Franken zu erhöhen, damit für diese Bereiche nominal gleich viele finanzielle Mittel zu Verfügung stehen wie in der laufenden Vierjahresperiode. Die Mehrheit führt an, dass die Bundesausgaben für die Landwirtschaft seit 20 Jahren konstant geblieben sind, während alle anderen Bereiche teilweise ein sehr starkes Ausgabenwachstum zu verzeichnen hatten. Die Einkommen in der Landwirtschaft seien heute bereits ungenügend und die Anforderungen an die landwirtschaftliche Produktion gestiegen. Kürzungen im Bereich der Direktzahlungen und der Förderung von Produktion und Absatz seien vor diesem Hintergrund nicht zu verantworten. Eine starke Minderheit unterstützt den Bundesrat mit Verweis auf die Finanzlage des Bundes und hält die vorgeschlagenen Kürzung für die Landwirtschaft für verkraftbar. Mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung lehnt es die Kommission ausserdem ab, den Verpflichtungskredit für landwirtschaftliche Strukturverbesserungen explizit an Bedingungen betreffend die Wirtschaftlichkeit der Investitionen zu knüpfen. Aus Sicht der Mehrheit müssten diese Bedingungen – wenn überhaupt – in der Strukturverbesserungsverordnung aufgeführt werden. Diese Frage und auch die Frage des landwirtschaftlichen Einkommens generell wird die Kommission auch künftig beschäftigen.

Gemeinnütziger Wohnungsbau: kein fakultatives Vorkaufsrecht für Gemeinden

Die Kommission sieht keinen Bedarf, eine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene zu schaffen, um den Gemeinden ein fakultatives Vorkaufsrecht zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus zu ermöglichen. Mit 17 zu 7 Stimmen beantragt sie, der parlamentarischen Initiative Suter Gabriela 23.465 keine Folge zu geben. Dass insbesondere im urbanen Raum Wohnungsknappheit herrscht, wird von der Kommission nicht bestritten. Ein Vorkaufsrecht für Gemeinden stellt aus Sicht der Mehrheit jedoch keine taugliche Lösung dieses Problems dar. Das Beispiel des Kantons Genf, der dieses Instrument seit vielen Jahren kennt, belege dies. Der Bau von erschwinglichem Wohnraum werde mit anderen Mitteln, insbesondere mit schlankeren Baubewilligungsverfahren und weniger Auflagen für die Bauherren, stärker gefördert als mit staatlichen Eingriffen in die Wirtschaftsfreiheit, denen ein Vorkaufsrecht der Gemeinden gleichkomme. Zudem stünde es den Kantonen und Gemeinden heute bereits frei, ein solches Vorkaufsrecht auf kantonaler oder Gemeindeebene einzuführen. Die Minderheit betont, dass die Initiative lediglich ein fakultatives Vorkaufrecht für Gemeinden verlange, die in Bietverfahren aufgrund ihrer Strukturen oft benachteiligt sind. Das Anliegen werde von den Städten unterstützt, wie eine Umfrage belege.

Weitere Beschlüsse

Die Kommission ist gestützt auf Artikel 152 Absatz 5 des Parlamentsgesetzes (ParlG) zum Verhandlungsmandat des Bundesrates zu einem Rahmenübereinkommen der UNO über die internationale Zusammenarbeit im Steuerbereich konsultiert worden. Mit 14 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung spricht sie sich für die vom Bundesrat gewählte Verhandlungslinie aus.

Die WAK-N beantragt einstimmig, die Motion Burkart 24.3208 anzunehmen. Diese verlangt eine zielgerichtete Anpassung des erst kürzlich revidierten Versicherungsaufsichtsgesetzes (20.078), sodass die Bestimmungen zur Vermittleraufsicht sowie die entsprechende Strafbestimmung nicht auf Rückversicherungsunternehmen anwendbar sind. Die Kommission anerkennt die Schwierigkeiten, mit denen Schweizer Rückversicherer seit der Revision des VAG konfrontiert sind, da sie im Gegensatz zu ausländischen Rückversicherern ausschliesslich mit von der FINMA registrierten Vermittlern zusammenarbeiten dürfen.

Die Kommission unterstützt einstimmig die vom Ständerat beschlossene Textänderung der Motion 23.4212 zur administrativen Entlastung der Bauernfamilien. Sie betont gleichzeitig, der Bundesrat solle diejenigen Erleichterungen, die keine Gesetzesanpassung benötigen, sondern auf Verordnungsebene erfolgen können, rasch umsetzen.

Der Bundesrat solle sich stärker für die Einhaltung und die Anerkennung von schweizerischen geographischen Herkunftsangaben (AOP, IGP) einsetzen, auch gegenüber Ländern, die der Genfer Akte des Lissaboner Abkommens nicht beigetreten oder nicht an Freihandelsabkommen gebunden sind. Dies verlangt eine Motion der WAK-S (24.3814), die auch in der WAK-N einstimmig Unterstützung findet.

Weiter hat die Kommission die vom Ständerat angenommene Motion 24.3375 beraten, die eine Anpassung der Kontrollmodalitäten für selbsteinkellernde Winzerinnen und Winzer in der Weinverordnung fordert. Sie beantragt dem Nationalrat mit 17 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion anzunehmen. Die Kommission ist der Meinung, es brauche bei der Weinhandelskontrolle eine Differenzierung, damit diese für kleine, nicht kommerzielle Weinkellereien gelockert werden kann.

Schliesslich beantragt die Kommission einstimmig, der Petition 23.2047 der Jugendsession, welche fordert, dass die landwirtschaftliche Fläche der Schweiz analog zum Waldgesetz in einer nationalen Gesetzgebung verankert wird, um die Versorgung sicherzustellen, keine Folge zu geben. Die WAK-N teilt das Anliegen der Jugendsession im Grundsatz, jedoch wird dieses bereits im Raumplanungsrecht umgesetzt. Ebenfalls fragt sich die Kommission, woher die Kompensationsflächen bei einer Regelung analog zum Waldgesetz kommen sollen. Steinwüsten liessen sich nicht einfach in fruchtbares Land umwandeln.

Die Kommission hat am 28./29. Oktober 2024 unter dem Vorsitz von Nationalrat Thomas Aeschi (SVP/ZG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Guy Parmelin in Bern getagt.