1891 beschloss das Parlament, ein amtliches Wortprotokoll einzuführen, das «Amtliche stenographische Bülletin» (das 1963 zum «Amtlichen Bulletin» wurde). So wurde – als Vorläufer des Dienstes für das Amtliche Bulletin und damit der Parlamentsverwaltung – das «Stenographische Büreau» mit einem eigenen Redaktionsteam eingerichtet.

Das Amtliche Bulletin dient zunächst dokumentarischen Zwecken, ist darüber hinaus aber auch ein veritabler Leitfaden für den Parlamentsbetrieb. Es verweist auf die Dokumente, welche den Debatten vorausgehen (Berichte, Vorlagen, Änderungsanträge usw.), auf den Stand der Verhandlungen (erste Lesung, Differenzbereinigung usw.), auf die Namen der Redner und Rednerinnen wie auch auf deren Parteizugehörigkeit.

Daneben werden auch die «Requisiten» verzeichnet, welche gewisse Ratsmitglieder in den Debatten zu Veranschaulichungszwecken benutzt haben, etwa einen Vogelkäfig oder einen Zählrahmen, aber auch Plastikschläuche oder eine Schafsmaske.

 

Filippo Lombardi, Ständeratspräsident, 4. März 2013
Foto Keystone / Lukas Lehmann (165244155)

 

Das Amtliche Bulletin greift auch korrigierend ein, um Inhalt und Ton der Redebeiträge so gut wie möglich wiederzugeben. Die Redaktorinnen und Redaktoren merzen Fehler und Unstimmigkeiten aus, streichen unnötige Wiederholungen, räumen Gemeinplätze aus, bringen Pleonasmen und Tautologien zum Verschwinden, bügeln Schnitzer und Versprecher aus, beseitigen Widersprüche, überprüfen Zahlen, Daten und Quellenverweise. Diese Eingriffe sind unerlässlich, um Klarheit und Kohärenz in die Voten zu bringen und sie längerfristig verständlich zu machen.

 

Die neue Internetseite des Amtlichen Bulletins ermöglicht es, ein Wortprotokoll gleichzeitig mit der Videoaufzeichnung anzusehen.

 

In unserer audiovisuellen Zeit ist man versucht, den Nutzen der schriftlichen Aufzeichnungen von Ratsdebatten zu hinterfragen. Bilder aber sind nicht neutral. Sie betonen Äusserlichkeiten und bevorzugen die Form gegenüber dem Inhalt. Das Amtliche Bulletin sorgt innerhalb der ganzen Informations- und Bilderflut für eine vollständige, genaue und sachliche Betrachtung des Ratsgeschehens. So wie Justitia, ist auch das Bulletin blind: Die Unparteilichkeit gebietet ihm, seine Analysen mit Bedacht und der dafür notwendigen Distanz anzugehen.