Präventionsgesetz
Die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz soll neu positioniert werden und im Rahmen des Präventionsgesetzes gewisse Aufgaben erhalten. Diesen Grundsatzentscheid hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats gefällt.  Im Zusammenhang mit dem neuen Finanzausgleich schlägt die Kommission vor, die Übergangsfrist für gewisse Bauvorhaben von Institutionen für Behinderte zu verlängern.

Die Kommission hat die Detailberatung des Präventionsgesetzes (09.076 n) aufgenommen, auf das sie am 25. März 2010 eingetreten war. Mit 14 zu 8 Stimmen beschloss sie, auf die vom Bundesrat vorgeschlagene Schaffung eines Schweizerischen Instituts für Prävention und Gesundheitsförderung zu verzichten. Stattdessen soll die bestehende Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz neu positioniert werden und gesetzlich gewisse Aufgaben übertragen erhalten. So soll sie Beiträge an konkrete Präventionsprojekte gewähren, nicht aber selber solche Projekte umsetzen können. Die Kommission beauftragte die Verwaltung, dieses Konzept noch genauer auszuarbeiten. Die Minderheit beantragt, am Vorschlag des Bundesrates festzuhalten.

Ausgehend von der parlamentarischen Initiative Finanzierung von Institutionen für Behinderte (Robbiani; 09.526 n) beantragt die Kommission dem Nationalrat, die in Artikel 20 Buchstabe b des Finanz- und Lastenausgleichsgesetzes verankerte Übergangsfrist von drei auf fünf Jahre zu verlängern. Sie hiess den Erlassentwurf ohne Gegenstimme bei 3 Enthaltungen gut. Konkret geht es um Institutionen für Behinderte, die vom Bund noch vor Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) Beiträge für Bau- oder Renovationsvorhaben zugesichert erhalten hatten, diese Projekte aber erst nach Inkrafttreten des NFA in Angriff nahmen. Sie sollen ihre Schlussabrechnung nun spätestens bis Ende 2012 abliefern können. Es geht um rund ein Dutzend Institutionen und einen Betrag von rund 23 Millionen Franken.

Mit 15 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission, die Mo. Ständerat (Sommaruga Simonetta). Todesfälle und Millionenkosten aufgrund von Medikationsfehlern (09.4155 s) in den Punkten 1 und 2 anzunehmen. Die Motion verlangt vom Bundesrat, mit verschiedenen Massnahmen die eindeutige Identifizierung von Arzneimitteln zu fördern, um der Verwechslungsgefahr entgegenzutreten. Zu diesem Zweck sollen die Wirkstoffbezeichnung eines Medikamentes auf Originalpräparaten in adäquater Weise aufgeführt werden (Punkt 1) und Generika an erster Stelle mit dem Wirkstoffnamen und erst an zweiter Stelle mit dem Markennamen beschriftet werden (Punkt 2). Die Kommission beantragt weiter, Punkt 4 der Motion in Form eines Postulates zu überweisen. Der Bundesrat soll prüfen, ob und unter welchen Bedingungen Spitäler verpflichtet werden können, beim Austritt von Patientinnen und Patienten auf die Verschreibung von Markennamen zu verzichten und stattdessen Wirkstoffe zu verschreiben. Eine Kommissionsminderheit beantragt, der Motion in allen vier Punkten zu folgen, das heisst auch in Punkt 3, wonach der Bundesrat Swissmedic den Auftrag erteilen soll, die Sicherheit der Anwendung von Medikamenten auch im Anwendungsumfeld zu beurteilen.

Mit 15 zu 11 Stimmen hat die Kommission beschlossen, dem Rat zu beantragen, die parlamentarische Initiative Keine Diskriminierung von Personen mit Behinderung beim Zugang zu Gebäuden in fremdem Eigentum (Recordon; 07.427 n) abzuschreiben.

Weiter ersucht die Kommission das Büro des Nationalrates, die Standesinitiative 09.319 Kt. Iv. GE. Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Änderung ins Programm der Herbstsession 2010 aufzunehmen. Die Standesinitiative verlangt, dass die Reserven der Krankenversicherer für jeden Kanton separat gebildet werden. Die Kommission hatte am 29. April 2010 mit 10 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt, der Initiative keine Folge zu geben.

Die Kommission tagte am 2. Und 3. September 2010 in Bern unter dem Vorsitz von Thérèse Meyer-Kaelin (CVP, FR), teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Didier Burkhalter.

Die Kommission führte am ersten Sitzungstag zwei Anhörungen durch. Die erste Anhörung drehte sich um Fragen im Zusammenhang mit der Einführung der DRG im Rahmen der neuen Spitalfinanzierung. Es nahmen teil: Dr. Carlo Conti, Regierungsrat BS und Präsident Swiss DRG, Michael Jordi, Zentralsekretär GDK, Stefan Kaufmann, Direktor santésuisse, Verena Nold, stellvertretende Direktorin santésuisse, Dr. Pierre Conne, leitender Oberarzt in der Ärztlichen Direktion des Universitätsspitals Genf, Dr. Bernhard Wegmüller, Direktor H+ Spitäler der Schweiz, Beat Straubhaar, Direktionsvorsitzender Spital STS in Thun, Elsbeth Wandeler, Geschäftsleiterin, Schweizerischer Berufsverband Pflegefachleute (SBK) und ihre Stellvertreterin Barbara Züst, Dr. med. Christian Hess, Chefarzt Medizin, Bezirksspital Affoltern a. A., Dr. med. Markus Trutmann, Generalsekretär, Verband chirurgisch und invasiv tätiger Ärztinnen und Ärzte Schweiz (fmCh).

Die zweite Anhörung hatte die 6. IV-Revision, Teil A zum Gegenstand. Es nahmen teil: Kathrin Hilber, Regierungsrätin SG und Präsidentin der SODK, Peter Gomm, Regierungsrat SO und Vorstandsmitglied der SODK, Dr. Walter Schmid, Rektor der Hochschule für soziale Arbeit Luzern und Präsident der SKOS, Martin Waser, Stadtrat in Zürich und Präsident der Städteinitiative Sozialpolitik, Matthias Kuert Killer, Verantwortlicher für Sozialpolitik bei Travail.Suisse, Martin Boltshauser, Chef des Rechtsdienstes und Verantwortlicher für Sozialpolitik bei Procap, Dr. Niklas Baer, Leiter der Fachstelle für psychiatrische Rehabilitation der Kantonalen Psychiatrischen Dienste Basel, sowie Prof. Dr. Jacques-André Schneider vom Centre de droit public der Universität Lausanne.

 

Bern, 3. September 2010 Parlamentsdienste