Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF)
​Die Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) geniesst nach wie vor grossen Rückhalt in der KVF des Ständerates. Die Kommission spricht sich ausserdem für die Integration des im Jahr 2012 verabschiedeten Netzbeschlusses in den NAF aus. Damit für die Finanzierung eine mehrheitsfähige und kohärente Lösung gefunden werden kann, sind aber noch weitere Abklärungen nötig.

​In der Herbstsession 2015 ist der Ständerat auf die Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) (15.023) eingetreten und hat sie an die KVF zurückgewiesen mit dem Auftrag, den Netzbeschluss 2012 in die Vorlage zu integrieren sowie dessen Finanzierung vertieft abzuklären und sicherzustellen. Im Oktober 2015 hat die KVF beschlossen, zur Thematik des Netzbeschlusses die Kantone zu einer erneuten Stellungnahme einzuladen. Zusätzlich zu dieser Diskussion mit einer Vertretung der BPUK führte die Kommission auch eine weitere Anhörung der interessierten Kreise durch.

Die Kommission hat Kenntnis genommen von der Bereitschaft der Kantone, zur Integration des Netzbeschlusses einen Beitrag von 60 Mio. Franken pro Jahr zu leisten. Unter diesen Voraussetzungen ist sie bereit, den Netzbeschluss 2012 gemäss Auftrag ihres Rates in den NAF zu integrieren und damit ein kohärentes und regional ausgewogenes Nationalstrassennetz zu schaffen. Als grosse Herausforderung sieht die KVF allerdings die Beschaffung der darüber hinaus notwendigen Finanzmittel. Wie auch die Stellungnahmen der interessierten Kreise aufgezeigt haben, ist der Grundsatz der Verankerung eines NAF in der Bundesverfassung und damit die Schaffung einer langfristigen und transparenten Finanzierung der Strasseninfrastruktur unbestritten. In Bezug auf die Einnahmequellen zur Schliessung der Finanzierungslücke im Strassenverkehr gehen die Meinungen aber nach wie vor auseinander. Zusätzlich erschwert wird diese Diskussion durch die momentan schwierige Situation des Bundeshaushaltes. Um in Bezug auf die Einnahmequellen eine mehrheitsfähige und nachhaltige Lösung zu finden, hat die Kommission der Verwaltung den Auftrag erteilt, bis zu ihrer nächsten Sitzung im Februar weitere mögliche Finanzierungsvarianten aufzuzeigen.

Entgegen dem Antrag seiner KVF ist der Ständerat anlässlich der Wintersession 2015 auf die Vorlage zur Teilrevision des Mineralölsteuergesetzes (15.028) eingetreten. Diese Gesetzesrevision bezweckt, Treibstoffe, die für Pistenfahrzeuge verwendet werden, vom strassengebundenen Anteil der Mineralölsteuer und vom Mineralölsteuerzuschlag zu befreien. Gemäss Entwurf des Bundesrates soll für Diesel-Fahrzeuge ausserdem ein Anreizsystem eingeführt und der Anteil an der Mineralölsteuer nur für diejenigen Fahrzeuge zurückerstattet werden, die mit einem Partikelfilter ausgerüstet sind.
Die KVF-S hat sich nun in der Detailberatung einstimmig für die Version des Nationalrates und damit für eine Rückerstattung ohne Anreizsystem und ohne Differenzierung nach der technischen Ausrüstung ausgesprochen. Die Kommission erachtet es als wichtig, den Bergtourismus, der zurzeit vor grossen Herausforderungen steht, finanziell zu unterstützen. Das im Entwurf des Bundesrates vorgesehene zusätzliche Erfordernis eines Partikelfilters würde diese ökonomische Unterstützung aber entscheidend schwächen und ausserdem zu einem grossen administrativen Aufwand führen. Daher sollen nach Ansicht der Kommission sämtliche Pistenfahrzeuge die volle Rückerstattung des Strassenanteils der Mineralölsteuer erhalten. Ausserdem ist sie der Meinung, dass die vorliegende Revision so schnell wie möglich in Kraft gesetzt werden soll.

Überdies beantragt die Kommission ihrem Rat einstimmig dem Bundesgesetz über die Ermächtigung des Bundesrates zur Genehmigung von Änderungen des Europäischen Übereinkommens vom 1. Juli 1970 über die Arbeit des im internationalen Strassenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) zuzustimmen (15.061). Die Änderung bewirkt, dass der Bundesrat neu über die unbefristete Kompetenz verfügt Änderungen des AETR zu genehmigen.

 

 

Bern, 19. Januar 2016 Parlamentsdienste