Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) hat in Anwesenheit von Bundesrat Ignazio Cassis, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), die Diskussion über die Leitlinien des Entwurfs für ein Verhandlungsmandat mit der Europäischen Union (EU) aufgenommen. Sie wird ihre Arbeiten an ihrer Sitzung vom 29. und 30. Januar 2024 mit Anhörungen fortsetzen und dann auch ihre Stellungnahme zuhanden des Bundesrates verabschieden.

Gemäss dem Bundesgesetz über die Bundesversammlung hat der Bundesrat die APK zu den Leitlinien des Entwurfs für ein Verhandlungsmandat mit der EU zu konsultieren. Die APK-N begrüsst es, sich eingehend mit sämtlichen Aspekten des konkreten Mandatsentwurfs befassen zu können. Sie hat die Konsultation mit einer ersten ernsthaften und ausführlichen Debatte über alle Facetten der im Mandatsentwurf behandelten Themen begonnen. In Anwesenheit von Bundesrat Ignazio Cassis hat die APK-N u. a. über die Teilnahme der Schweiz an den EU-Programmen, den Lohnschutz, die Funktionsweise des Schiedsgerichts sowie über die neuen Abkommen in den Bereichen Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit diskutiert. Mehrere Kommissionsmitglieder begrüssen, dass die Sondierungsgespräche zwischen der Schweiz und der EU auf der Grundlage des Paketansatzes zu positiven Ergebnissen geführt haben, was wiederum konkrete Verhandlungen ermöglicht. Diese Mitglieder sind erfreut über die neue Etappe, welche die Konsultation bei der Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU darstellt. Andere Kommissionsmitglieder wiederum sehen im Entwurf einen weiteren Versuch des Bundesrates, die soziale und wirtschaftliche Unabhängigkeit der Schweiz zu untergraben.

Die APK-N wird an ihrer Sitzung vom 29. und 30. Januar 2024 u. a. die Kantone, die Wissenschaft und die Sozialpartner anhören. Darüber hinaus wird sie sich dann mit allfälligen Vorschlägen zur Änderung des Entwurfs für ein Verhandlungsmandat befassen und ihre Stellungnahme an den Bundesrat fertigstellen.

Weitere Themen

Die APK-N wurde zu einem Entwurf für ein Verhandlungsmandat für die 13. ordentliche Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (WTO), die vom 26. bis zum 29. Februar 2024 in Abu Dhabi stattfindet, konsultiert und hat sich mit 17 zu 0 Stimmen bei 8 Enthaltungen für das Mandat ausgesprochen. Trotz ihrer Zustimmung fordert sie den Bundesrat auf, den Text dahingehend zu ergänzen, dass die Schweizer Delegation verstärkt dazu angehalten wird, sich jedem Vorschlag für eine automatische Aussetzung der Rechte am geistigen Eigentum im Pandemiefall zu widersetzen. Die APK-N hat einen entsprechenden Antrag mit 16 zu 9 Stimmen angenommen.

Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass ein wirksamer Schutz des geistigen Eigentums notwendig ist, um die Innovation im medizinischen Bereich zu fördern. Sie hebt hervor, dass diese Innovationskraft massgeblich zur raschen Herstellung von Impfstoffen während der Covid-19-Pandemie beigetragen hat. Die Minderheit ist hingegen der Ansicht, dass ein rigider Schutz des geistigen Eigentums im Pandemiefall den ärmsten Ländern den Zugang zu Impfstoffen, Behandlungen und Diagnosen erschwert.

Im Weiteren wurde die APK-N über die laufenden Verhandlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) informiert, die zum einen die Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) und zum anderen ein mögliches neues WHO-Abkommen zur Pandemievorsorge betreffen. Die Kommission wird dem Bundesrat mitteilen, dass sie zu den nächsten Verhandlungsschritten formell (gemäss Art. 152 Abs. 5 ParlG) konsultiert werden möchte.

Darüber hinaus sieht die APK-N das aktive Engagement der Schweiz im UNO-Sicherheitsrat sowie die Schweizer Stellungnahmen grossmehrheitlich sehr positiv. Sie zieht eine erfreuliche Bilanz über das erste Jahr der Schweiz als nichtständiges Mitglied des Sicherheitsrates. Einige Kommissionsmitglieder haben jedoch darauf hingewiesen, dass ein solches Mandat in ihren Augen nicht mit der Neutralität und der Politik der guten Dienste der Schweiz vereinbar ist.

Die APK-N hat den Bericht des Bundesrates zum Postulat 20.4389 von Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter («Bundesbeteiligung und gesetzliche Grundlagen bei schweizerischen NGO») eingehend diskutiert und zur Kenntnis genommen.

Darüber hinaus hat sich die Kommission über die Lage im Nahen Osten informiert. Thema waren die jüngsten Manöver der israelischen Armee unter dem Gesichtspunkt sicherheitsrelevanter und politischer Aspekte. Ausserdem wurde über die regionalen Dynamiken und die in diesem Zusammenhang in Betracht gezogenen Szenarien diskutiert. Die Delegation der Verwaltung hat die APK-N auch über die humanitäre Lage in Gaza und das humanitäre Engagement der Schweiz orientiert. In diesem Kontext wurde auch die internationale Zusammenarbeit der Schweiz, insbesondere mit der EU, thematisiert. Ausserdem kam die kürzlich beschlossene Aussetzung der finanziellen Unterstützung der Schweiz für bestimmte NGO zur Sprache.

Im Weiteren hat sich die Kommission mit der geplanten Eröffnung eines humanitären Büros in Kabul befasst sowie mit der humanitären Lage in Syrien vor dem Hintergrund des anhaltenden Krieges und des Erdbebens von 2023. Ebenfalls Thema war die äusserst instabile Lage im Sudan und die diesbezüglich von der Schweiz ergriffenen Massnahmen – insbesondere im UNO-Sicherheitsrat.