Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) hat sich über die Lage im Iran orientieren lassen und hat eine Erklärung verabschiedet, in der sie ihre Besorgnis zum Ausdruck bringt. Sie wurde zudem zum provisorischen Bericht des Bundesrates über den Stand der Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) konsultiert, zu welchem sie an einem Point de Presse ihre Position dargelegt hat.

Die APK-N ist über die jüngsten Entwicklungen im Iran und das gewaltsame Vorgehen der iranischen Behörden gegen die Zivilbevölkerung zutiefst besorgt. Die Kommission hat von der Lageeinschätzung des Bundesrates sowie von dessen bilateralen und multilateralen Massnahmen Kenntnis genommen. Nach einer intensiven Debatte hat die APK-N mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, eine Erklärung des Nationalrates für Menschenrechte und Demokratie im Iran (23.020) zu verabschieden. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit muss der Nationalrat sein Engagement für den Minderheitenschutz zum Ausdruck bringen und die exzessive Gewalt der iranischen Regierung verurteilen. In den Augen der Kommissionsminderheit enthält die Erklärung nichts Neues und ist gar kontraproduktiv.

Beziehungen Schweiz–EU

Die Kommission hat sich im Beisein des Vorstehers des Eidgenössisches Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Bundesrat Ignazio Cassis, eingehend mit dem Bericht des Bundesrates über den Stand der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU befasst. Sie begrüsst die bundesrätliche Analyse und die lang erwartete Veröffentlichung des Berichts. Thematisiert wurden die Einschätzung des aktuellen Verhältnisses zwischen der Schweiz und der EU, der Stand der Sondierungsgespräche sowie die in diesem Zusammenhang noch offenen Dossiers. Die APK-N hat zudem die verschiedenen Optionen für die Weiterentwicklung der Beziehungen erörtert, die im Bericht präsentiert werden. In diesem Zusammenhang war insbesondere die Rede vom Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und von den Zukunftsperspektiven des bilateralen Wegs. Die APK-N hat einen Point de Presse zu ihren Beratungen abgehalten und die folgende Stellungnahme verabschiedet: Position der APK-N.

Weitere Themen

Die Kommission hat sich eingehend mit dem Schweizer Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beschäftigt. Sie hat zunächst den Westsaharakonflikt und danach die Entwicklungen in Myanmar sowie die Situation der nach Bangladesch geflüchteten Rohingya besprochen. Ferner hat sie kontrovers über die Erklärung diskutiert, welche die Schweiz im Rahmen der Dringlichkeitsdebatte im UNO-Sicherheitsrat zum Besuch eines israelischen Ministers auf dem Tempelberg in Ostjerusalem abgegeben hatte.

Die APK-N hat sich zudem über die humanitäre Lage und die Sicherheitslage in der Ukraine informieren lassen. Diskutiert wurden unter anderem die Winterhilfe und deren Finanzierung sowie die Themen Minen, Kampfmittelbeseitigung und Minenräumung. Ferner erörterte die Kommission vertieft die Problematik der Weitergabe von Schweizer Kriegsmaterial an die Ukraine. Sie stellte dabei fest, dass dies aufgrund der aktuell geltenden Bestimmungen im Schweizer Kriegsmaterialgesetz ausgeschlossen ist.

Die Kommission hat ferner die Motion 22.3534. SR (Sommaruga Carlo). Internationale Zusammenarbeit. Stärkung des Privatsektors in den Schwerpunktländern der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz beraten und mit 19 zu 6 Stimmen angenommen. Die Kommissionsmehrheit unterstützt die Förderung von lokalen Unternehmen in unseren Partnerländern, welches ein Hauptanliegen der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit darstellt. Die Minderheit ist der Auffassung, dass das Anliegen der Motion bereits erfüllt ist und lehnt diese deshalb ab.

Weiter wurde die APK-N zu einem Verhandlungsmandat für ein Digitalabkommen mit Singapur gemäss Art. 152 Abs. 3 ParlG konsultiert. Sie unterstützt das Verhandlungsmandat grundsätzlich mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung. Die Kommissionsmehrheit unterstützt die Zielsetzung dieses Abkommens und die Integration von umfassenden Regeln zum digitalen Handel in Wirtschaftsabkommen. Im Rahmen der kontroversen Diskussion äusserte die Minderheit grosse Bedenken im Zusammenhang mit der Datensicherheit.

Schliesslich wurde die Kommission zum Mandat der Schweizer Delegation für Verhandlungen im Rahmen des Europarats zu einer Konvention zu künstlicher Intelligenz, Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaat gemäss Art. 152 Abs. 3 ParlG konsultiert. Sie unterstützt das Verhandlungsmandat einstimmig.