Schuldenbremskonformer Voranschlag 2024
Gestützt auf eine Aktualisierung der finanzpolitischen Perspektiven nach der Wintersession 2022, welche von der Eidgenössischen Finanzverwaltung im Auftrag der Kommission erstellt wurde, führte die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) zusammen mit der Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartementes eine erste Aussprache zum Voranschlag 2024 und zum Finanzplan 2025-2027. Die der FK-N präsentierten Zahlen sind zum Teil noch vorläufig, insbesondere, weil die aktuellen Einnahmenschätzungen noch nicht vorliegen. Dennoch zeigen sie ein klares Bild: Der Bereinigungsbedarf, um die Vorgaben der Schuldenbremse zu erfüllen, und die Unsicherheiten über die finanzpolitischen Perspektiven sind nach wie vor sehr gross. Der Ball liegt nun beim Bundesrat, der in den kommenden Wochen beschliessen wird, wie Voranschlag und Finanzplan aus seiner Sicht zu bereinigen sind. Die Finanzkommission wird die Diskussion in der zweiten Februarhälfte fortführen, wenn der Bundesrat seine Weisungen über die Erstellung des Budgets 2024 verabschiedet hat.
Neue Produktionssysteme (NEPRO) für swisstopo. Verpflichtungskredit für 2023-2029 (22.052 s)
Die FK-N anerkennt die Notwendigkeit der Modernisierung der Produktionssysteme des Bundesamts für Landestopografie (swisstopo), um den aktuellen und zukünftigen gesellschaftlichen und technischen Anforderungen gerecht zu werden. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat das Programm «Neue Produktionssysteme» (NEPRO) gestartet. Für die Realisierung dieses Projekts beantragt der Bundesrat für die Jahre 2023–2029 einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 37 Millionen Franken. Der Ständerat hat die Vorlage in der Wintersession einstimmig angenommen. Ebenfalls einstimmig beantragt die FK-N ihrem Rat, dem Ständerat zu folgen und die vom Bundesrat vorgesehen Mittel zu bewilligen.
Pa. Iv. WBK-NR. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung (21.403 n)
Am 8. Dezember 2022 hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) ihre Vorlage zur Umsetzung ihrer Initiative 21.403 n zu Ende beraten. Die FK-N hat diese in Anwesenheit einer Vertretung der WBK-N aus finanzpolitischer Sicht beraten.
Kontrovers diskutiert wurden insbesondere die Frage der Finanzierung der Vorlage und die Kompetenz des Bundes im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung. Trotz der schwierigen finanzpolitischen Ausgangslage und der Tatsache, dass die familienergänzende Kinderbetreuung grundsätzlich Aufgabe der Kantone ist, vertritt die Kommission die Auffassung, dass auf den Gesetzentwurf der WBK einzutreten ist (Beschluss mit Stichentscheid des Präsidenten). Um die Folgekosten der Vorlage abzudämpfen, beantragt die FK-N mit 14 zu 11 Stimmen die Annahme einzelner Minderheitsanträge aus der WBK-N. So soll die Unterstützung des Bundes nur bis Ende der Primarschule ausgerichtet werden können und 15 statt 20 Prozent der durchschnittlichen Kosten eines Betreuungsplatzes betragen. Eine Minderheit der FK-N beantragt der WBK-N, ihren Entwurf dahingehend zu ergänzen, dass zur Finanzierung des Bundesbeitrags an die Kosten der Eltern für die Kinderbetreuung insbesondere die Einnahmen des Bundes aus der Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen verwendet werden (Antrag mit 14 zu 11 Stimmen abgelehnt). Schliesslich lehnt eine Mehrheit der FK-N die Programmvereinbarungen des Bundes mit den Kantonen ab und beantragt, auf den entsprechenden Bundesbeschluss nicht einzutreten (Beschluss mit 14 zu 11 Stimmen).
Die Finanzkommission wird ihre Anträge und finanzpolitischen Erwägungen zuhanden der WBK-N in einem Mitbericht erläutern.
Räumung des ehemaligen Munitionslagers Mitholz. Verpflichtungskredit (22.074 n)
Im Mitberichtsverfahren hat sich die FK-N mit den finanziellen Aspekten der Vorlage des Bundesrates zur Räumung des ehemaligen Munitionslagers Mitholz befasst, für deren Vorberatung die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) zuständig ist. Gegenstand der Diskussion waren die Auswirkungen des Projekts auf den Bundeshaushalt, die Bildung von Rückstellungen und die Höhe der vom Bundesrat vorgesehenen Reserven.
Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Die Mehrheit der Finanzkommission beantragt der SiK-N und dem Nationalrat die Annahme des vom Bundesrat beantragten Verpflichtungskredits in der Höhe von 2,59 Milliarden Franken. Eine Minderheit beantragt, dass die Ausgaben für die Räumung in den künftigen Budgets des Bereichs Verteidigung kompensiert werden. Dieser Antrag wurde mit 16 zu 8 Stimmen abgelehnt.
Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer. Änderung (Erhöhung der Abzüge für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien) (22.053 s)
In einem Mitbericht an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) beantragt die Finanzkommission mit 17 zu 7 Stimmen Nichteintreten auf das Bundesgesetz. Sie folgt damit dem Antrag ihrer Schwesterkommission an die WAK-S und dem Beschluss des Ständerates in der Wintersession 2022. Für die Mehrheit sind die in der Vorlage vorgesehenen Mindereinnahmen von jährlich etwa 315 Millionen Franken angesichts der angespannten Situation der Bundesfinanzen nicht finanzierbar. Die Mehrheit hält aber auch den Ansatz der Vorlage, die Abzüge für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien zu erhöhen, für ungeeignet, um das Problem steigender Krankenkassenprämien zu bekämpfen. Die Minderheit argumentierte damit, dass die Abzüge der Versicherungsprämien vom Parlament in Auftrag gegeben worden seien und zudem den Mittelstand entlaste.
Globale Umwelt 2023-2026. Rahmenkredit (22.060 s)
In einem Mitbericht an die für dieses Geschäft zuständige Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) beantragt die FK-N, auf die Vorlage einzutreten und den Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit in Höhe von 197,75 Millionen Franken für die Jahre 2023–2026, so wie vom Bundesrat beantragt und im vergangenen Dezember vom Ständerat angenommen, zu genehmigen. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass der mit dieser Vorlage beantragte Kredit ausgewogen und angemessen ist und das Image der Schweiz als verlässliche und engagierte Partnerin im Umweltbereich festigt.
Ein Antrag, den Gesamtbetrag des Verpflichtungskredits auf 273,03 Millionen Franken zu erhöhen, um die Projekte des Globalen Umweltfonds (GEF) stärker zu unterstützen, wurde mit 16 zu 8 Stimmen abgelehnt. Ein gegenteiliger Antrag, wonach der Verpflichtungskredit angesichts der düsteren Finanzaussichten des Bundes auf 147,83 Millionen Franken zu kürzen sei, wurde mit 15 zu 9 Stimmen ebenfalls abgelehnt.
Weitere Geschäfte
Mit 17 zu 7 Stimmen beantragt die FK-N dem Nationalrat, der parlamentarischen Initiative 22.458 n der SVP-Fraktion keine Folge zu geben. Die Initiantin schlägt vor, die Schuldenbremse dahingehend zu ergänzen, dass das Ausgabenwachstum über einen Konjunkturzyklus hinweg nicht grösser als das Wirtschaftswachstum sein darf. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit besteht kein Handlungsbedarf: Das bestehende Instrument der Schuldenbremse stellt sicher, dass sich die Ausgaben des Bundes nach dem Wirtschaftswachstum richten. Eine Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben.
Die Finanzkommission verfasste am 13. Oktober 2022 einen Mitbericht an die federführende WAK-N zur Totalrevision des Zollgesetzes (22.058 n; vgl. dazu die
Medienmitteilung vom 14.10.2022). Sie hielt im Mitbericht fest, dass die finanziellen Auswirkungen in der Botschaft zu wenig genau ausgewiesen seien und ersuchte die WAK-N, bei der Verwaltung einen Zusatzbericht zu den finanziellen Auswirkungen zu bestellen. Gestützt auf diesen Zusatzbericht werde sie gegebenenfalls den Mitbericht ergänzen. Die für das EFD zuständige Subkommission befasste sich mit dem Zusatzbericht und beantragte der Kommission einstimmig, auf eine Ergänzung des Mitberichts zu verzichten. Die Kommission folgte dem Antrag der Subkommission oppositionslos.
Die Finanzkommission ist die für den Finanzausgleich zuständige Kommission. Sie liess sich informieren über den
Bericht des Bundesrates vom 15.11.2022 über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Bundesaktivitäten in den Kantonen 2017–2022 in Erfüllung des Postulates 14.3951 Amherd sowie über die
Finanzausgleichszahlungen 2023 (vgl.
Medienmitteilung des Bundesrates vom 16.11.2022). Präsentiert wurden auch die Auswirkungen der Beschlüsse der Räte zur OECD-Steuerreform (22.036 s) auf den Finanzausgleich.
Die Kommission hat am 19. und 20. Januar 2023 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Nationalrat Roland Fischer (GLP, LU), in Bern getagt. Zeitweise anwesend waren die Vorsteherinnen des EFD und des VBS, der Direktor der EFK sowie Vertreterinnen und Vertreter der EFK und von verschiedenen Departementen (EFD, EDI, VBS, UVEK).