An ihrer Sitzung vom 13. Oktober befasste sich die Finanzkommission des Nationalrates (FK N) mit den aktuellen Bauvorhaben des Bundes (296 Millionen Franken). Zudem nahm sie die Beratung der neuesten vom Bundesrat beantragten Nachtragskredite zum Budget 2022 in der Höhe von 1,6 Milliarden Franken auf. Ferner verfasste die Kommission zuhanden der federführenden Sachbereichskommissionen Mitberichte zu diversen Vorlagen.

1. Immobilienbotschaft EFD 2022 (22.037 s)

Die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) beantragt ihrem Rat einstimmig, Verpflichtungskredite in der Höhe von 296,1 Millionen Franken zu bewilligen. Sie folgte dabei dem einstimmigen Antrag der vorberatenden Subkommission 1 und dem einstimmigen Beschluss des Ständerates in der Herbstsession 2022. Zu Diskussionen Anlass gab der Verpflichtungskredit für die Sanierung und den Umbau eines Verwaltungsgebäudes in Ittigen von rund 55 Millionen Franken (Art. 1 Bst. b des Bundesbeschlusses). Ein Teil des Gebäudes muss schon nach 16 Jahren saniert werden. Einer der Gründe ist, dass damals ein innovatives neues Konzept getestet wurde. Es wurde erstmals mit Holz und Beton gebaut. Ein weitaus grösserer Teil des Verpflichtungskredits wird für die Weiterentwicklung des Campus in Ittigen beantragt. Der Nationalrat berät die Vorlage in der Wintersession.

2. Voranschlag 2022. Nachtrag II (22.042 ns)

Weiter hat sich die FK-N im Rahmen einer allgemeinen Aussprache mit dem Nachtrag II zum Voranschlag 2022 (22.042 ns) befasst, den der Bundesrat mit seiner Botschaft vom 16. September 2022 beantragt hatte. Der Nachtragskredit für subsidiäre Finanzhilfen an ein systemkritisches Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft in Höhe von 4 Milliarden Franken wurde von National- und Ständerat Ende September bereits genehmigt. Darüber hinaus beantragt der Bundesrat dem Parlament Nachtragskredite von insgesamt 1,6 Milliarden Franken. Die Subkommissionen der FK-N werden die Anträge des Bundesrates bis Ende Oktober im Rahmen der Detailberatung eingehend diskutieren. Für das Reservekraftwerk in Birr, die höheren Ausgaben für die Migration aufgrund der Ukraine-Krise, die höheren Passivzinsen sowie die Impfungen gegen die Affenpocken hat die Finanzdelegation bereits Vorschüsse in Höhe von 303 Millionen Franken freigegeben.

3. OECD-Mindeststeuer (22.036 s)

Einstimmig unterstützt die FK-N in einem Mitbericht an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben ihres Rates (WAK-N) die Vorlage über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (OECD-Mindeststeuer; 22.036 s). Sie beantragt der WAK-N jedoch mit 12 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, allfällige Erträge der Ergänzungssteuer je zur Hälfte zwischen Bund und Kantonen aufzuteilen. Mit Blick auf die düsteren Aussichten für den Bundeshaushalt in den kommenden Jahren sowie auch angesichts der vielen zusätzlichen Ausgaben, die der Bund in den aktuellen Krisen übernommen hat, ist für die Kommissionsmehrheit klar, dass der Bund einen höheren Anteil an der Ergänzungssteuer erhalten soll. So stünden auch mehr Mittel für die nationale Förderung der Standortattraktivität der Schweiz zur Verfügung. Die unterlegene Minderheit der FK-N unterstützt die Zuteilung von 75% allfälliger Erträge der Ergänzungssteuer an die Kantone, wie sie der Ständerat basierend auf einem Kompromiss zwischen Bundesrat und Kantonen beschlossen hat. Eine weitere, mit 6 zu 16 Stimmen unterlegene Minderheit beantragt eine Aufteilung 78,8% Bund und 21,2% Kantone, analog zu den Anteilen an der direkten Bundessteuer. Mit je 14 zu 8 Stimmen abgelehnt wurden zwei weitere Anträge, die Ergänzungssteuer durch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) zu vollziehen sowie den Kantonsanteil der Ergänzungssteuer nach der Wohnbevölkerung statt nach dem Steueraufkommen zu verteilen. Beide Änderungsanträge werden von jeweils einer Minderheit der Kommission unterstützt.,

4. Zollgesetz. Totalrevision (22.058 n)

Die Kommission beantragt in einem Mitbericht an die WAK-N einstimmig Eintreten auf die Totalrevision des Zollgesetzes (22.058 n). Für die FK-N ist die Notwendigkeit der Vorlage unbestritten. Da die finanziellen Auswirkungen der Vorlage in der Botschaft aus Sicht der Kommission zu wenig genau ausgewiesen sind, ersucht sie die WAK-N, einen Zusatzbericht über die Kosten und finanziellen Auswirkungen zu bestellen. Gestützt auf diesen Bericht wird die FK-N die Kosten und die finanziellen Auswirkungen prüfen und ihren Mitbericht gegebenenfalls ergänzen. Die Finanzkommission weist die WAK-N auch darauf hin, dass die Umsetzung der Vorlage angesichts der schwierigen finanzpolitischen Situation nicht zu höheren als vom Bundesrat veranschlagten Ausgaben führen darf. Die Transformation des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) im Rahmen der Vorlage DaziT (17.021 n) hat auch erhebliche Auswirkungen auf seine Immobilien. Die FK-N ist die für die zivilen Immobilien des Bundes zuständige Kommission. Sie wird sich deshalb im Rahmen der Immobilienbotschaft des EFD 2023 intensiv mit der Immobilienstrategie des BAZG befassen.

5. Schwerverkehrsabgabegesetz. Änderung (22.059 n)

In einem Mitbericht an die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) unterstützt die Kommission die Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes (22.059 n). Eine Erneuerung des aktuellen Systems zur Erhebung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ist technisch, vertrags- und beschaffungsrechtlich notwendig. Auch den mit der Vorlage beantragten Verpflichtungskredit über 515 Millionen Franken für die Erneuerung der Infrastruktur der LSVA unterstützt die FK-N oppositionslos. Sie bittet die KVF-N jedoch, die steigenden Betriebskosten des neuen Systems, gewisse Aspekte des Datenschutzes sowie die Konformität mit der relevanten EU-Richtlinie vertieft zu prüfen.

6. Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege. Bundesgesetz (22.040 s)

Ebenfalls einstimmig unterstützt die FK-N in einem Mitbericht an die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) das Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege und die Verpflichtungskredite für die finanzielle Unterstützung durch den Bund in der Höhe von insgesamt 502 Millionen Franken (22.040 s). Die Kommission respektiert den Volksentscheid zur Pflegeinitiative und verzichtet deshalb auf Änderungsanträge zur bundesrätlichen Vorlage. Auch im Sinne einer raschen Umsetzung beantragt sie, keine Differenzen zum Ständerat zu schaffen. Die FK-N betont allerdings, dass die finanzielle Unterstützung des Bundes für die vorgesehene Ausbildungsoffensive eine Ausnahme bleiben muss und nicht zur Regel werden darf. Die Bildung falle in die Zuständigkeit der Kantone und dies müsse auch so bleiben.

7. Weitere Geschäfte

Ferner orientierten die zuständigen Subkommissionen der FK-N die Kommission über die Ergebnisse ihrer jeweiligen Dienststellenbesuche bei der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), beim Institut für Virologie und Immunologie (IVI) sowie beim Nachrichtendienst des Bundes (NDB). Zudem informierte die Finanzdelegation die FK-N über die wichtigsten Ergebnisse ihrer Arbeiten seit März 2022.

Die FK-N hat darüber hinaus einstimmig eine Kommissionsmotion (22.4255 n) beschlossen, mit welcher der Bundesrat beauftragt werden soll, in der Bundesverwaltung und subsidiär in Kantonen und Gemeinden digitale Projekte zu fördern, welche die Interoperabilität und Mehrfachnutzung digitaler Behördenprozesse (E-Government) sowie die politische Teilhabe (CivicTech) ermöglichen sollen. Dafür sollen bestehende Finanzierungsgefässe verwendet und entsprechend ausgestaltet werden.

Die Kommission hat am 13. Oktober 2022 in Bern getagt, unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Nationalrat Roland Fischer (GLP, LU) und im Beisein von Vertreterinnen und Vertretern des EFD, der BK und des EDI.