Angesichts der wichtigen demokratiepolitischen Funktion einer vielfältigen Medienlandschaft und deren sich stetig verschlechternden wirtschaftlichen Situation, beantragt die Medienkommission mit einer Initiative, dringend notwendige Änderungen des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) rasch in Kraft zu setzen.

Nachdem die Stimmbevölkerung am 13. Februar 2022 das Massnahmenpaket zugunsten der Medien abgelehnt hat, beschliesst die KVF-N eine Kommissionsinitiative (22.425), welche eine rasche Umsetzung der in der parlamentarischen Debatte stets unbestrittenen Teile der Vorlage fordert (13 zu 10 Stimmen). Insbesondere geht es um die Unterstützung von Aus- und Weiterbildungsinstitutionen, Nachrichtenagenturen und Selbstregulierungsorganisationen sowie um IT-Investitionen. Ausserdem soll der Abgabenteil zugunsten der privaten Radios und Fernsehen erhöht werden. Zudem stimmt die Kommission mit 12 zu 11 Stimmen einer Kommissionsmotion (22.3378) zu, welche eine erneute Unterstützung der Printmedien für das Jahr 2022 vorsieht. Insbesondere sollen die abonnierten Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse mit einer Auflage bis zu 40'000 Exemplaren im Tageskanal der Post kostenlos zugestellt werden. Diese Förderung gilt nur für Unternehmen, bei welchen im Geschäftsjahr 2022 keine Dividenden ausbezahlt werden. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass auf Basis der Arbeiten der Verwaltung im Zusammenhang mit dem Postulat 21.3781 mittelfristig eine grössere Auslegeordnung für eine zukunftsgerichtete Medienförderung stattfinden muss, dass aber mit diesen beiden Stossrichtungen die Medien kurzfristig gestärkt werden können. Eine Minderheit spricht sich mit Verweis auf die Abstimmung vom 13. Februar gegen die Kommissionsmotion aus.

Im Rahmen ihrer Beratung zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (21.039) beantragt die KVF-N, eine Mehrheit der Differenzen mit dem Ständerat zu bereinigen. In 8 von 12 Bestimmungen stimmt sie den ständerätlichen Beschlüssen zu. Die Kommission spricht sich einstimmig gegen die Einführung eines neuen Drittelsmodelles bei der Gewinnverwendung (Art. 36) aus. Einstimmig beantragt die Kommission, die vom Ständerat in Art. 35a vorgesehene beschränkte Lockerung des Gewinnverbots wieder zu streichen. Ohne Gegenstimme schliesst sie sich dem Ständerat an und verzichtet in Art. 17a auf einen expliziten Ausschluss des Kartellgesetzes. Vergünstigte Tageskarten für Schülerinnen und Schüler (Art. 15) sollen auf die Dauer der obligatorischen Schulzeit begrenzt sein. Nach dem Beschluss des Ständerates beantragt auch die KVF des Nationalrates, auf eine Ausdehnung der Vergünstigung für Jugendliche bis 25 Jahre zu verzichten. Eine Minderheit ist der Meinung, dass diese Bestimmung gestrichen werden kann, da entsprechende Vergünstigungen bereits auf freiwilliger Basis durch Transportunternehmen angeboten würden (14 zu 7 Stimmen). Beim Vergabeentscheid von bestellten Verkehrsangeboten beantragt die Kommission ihrem Rat, weitgehend der Formulierung des Ständerates zu folgen. Einzig der Faktor Umweltverträglichkeit soll mit dem Begriff Nachhaltigkeit ersetzt werden (Art. 32g Abs. 2, 16 zu 9 Stimmen).

Im Rahmen ihrer zweitägigen Sitzung besuchte die Kommission die Swisscom an ihrem Sitz in Ittigen, wo sie mit dem Unternehmen einen Austausch über aktuelle Themen und Herausforderungen führte.

Des Weiteren führte die KVF-N eine Anhörung mit einer Delegation der Expertenkommission Grundversorgung Post über deren Schlussbericht vom 24. Februar 2022 durch. Zu einem späteren Zeitpunkt wird die Kommission eine Anhörung mit Vertretern der Post zu diesem Thema durchführen.