Zwei Standesinitiativen des Kantons Tessin verlangen die systematische Einholung von Strafregisterauszügen von allen zuziehenden EU-Bürgern (15.320/15.321, siehe die Medienmitteilungen vom
8. November 2016 und vom
20. Januar 2017). Nachdem die SPK beider Räte den Initiativen Folge gegeben haben, stand die SPK des Nationalrates nun vor der Frage, wie sie konkret umgesetzt werden können.
Eine direkte Umsetzung der Initiativen würde bedeuten, dass das Ausländergesetz entsprechend geändert werden müsste. Diese Gesetzesänderung würde aber in klarem Widerspruch zum Freizügigkeitsabkommen (FZA) mit der EU stehen. Dieses Vorgehen würde Rechtsunsicherheit verursachen. Möglicherweise würde das Bundesgericht in einem Beschwerdefall einen Vorrang des FZA feststellen, was die Gesetzesänderung obsolet machen würde. Die Beziehungen mit der EU würden belastet.
Die Kommission hat sich informieren lassen, dass die EU einen Austausch von Informationen über Strafverfolgungen im Rahmen von ECRIS (European Criminal Records Information System) kennt. Das Anliegen der Tessiner Standesinitiativen könnte durch einen Beitritt der Schweiz zu ECRIS erfüllt werden. Die Kommission beabsichtigt, den Bundesrat mit einem Postulat zu beauftragen, die Aufnahme von Verhandlungen mit diesem Ziel zu prüfen. Der Text des Postulates wird an der nächsten Sitzung beschlossen. Die Umsetzung der Standesinitiativen wird sistiert, bis diese Prüfung erfolgt ist.
Die Kommission tagte am 23./24. März 2017 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Nationalrat Heinz Brand (V, GR) in Bern.