Die WAK-N spricht sich klar dafür aus, die Berechnung des Beteiligungsabzugs bei der Konzernobergesellschaft systemrelevanter Banken punktuell anzupassen. Sie stimmt der Vorlage 18.020 in der Gesamtabstimmung einstimmig zu.

​1. Mit der Vorlage soll verhindert werden, dass systemrelevante Banken aufgrund von Too-big-to-fail-Instrumenten zusätzlich steuerlich belastet werden, weil sie diese Instrumente über ihre Konzernobergesellschaft herausgeben müssen. Mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung lehnt es die WAK-N ab, die Anpassung des Beteiligungsabzugs auf alle Konzernobergesellschaften und andere Leistungsgesellschaften auszuweiten. Dies würde aus Sicht der Mehrheit den Rahmen der Vorlage sprengen. Der Bundesrat will die generelle Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für die Konzernfinanzierung im Rahmen der derzeit sistierten Reform der Verrechnungssteuer weiterverfolgen. Die Kommission begrüsst dieses Vorgehen. Sie beschloss mit 15 zu 10 Stimmen, den Bundesrat mittels einer Kommissionsmotion (18.3718) zu beauftragen, die Arbeiten an dieser Reformvorlage unverzüglich wiederaufzunehmen.

2. Keine Anpassung der gesetzlichen Aufgaben der Nationalbank

Die WAK-N hat sich mit der parlamentarischen Initiative 17.455 von Nationalrätin Adèle Thorens Goumaz befasst, wonach ein Verweis auf den Zweckartikel (Art. 2) der Bundesverfassung ins Nationalbankgesetz aufgenommen werden sollte. Damit sollte die Nationalbank die Grundlage erhalten, um in ihrer Politik auch die internationalen Verpflichtungen der Schweiz im Bereich Nachhaltigkeit umzusetzen. Die Kommission hat nach intensiver Diskussion mit 18 zu 7 Stimmen beschlossen, der Initiative keine Folge zu geben. Die Kommissionsmehrheit hält es nicht für nötig, die gesetzliche Grundlage für das Handeln der Nationalbank zu ändern. Sie möchte keinen Präzedenzfall schaffen und nicht in die Unabhängigkeit der Nationalbank eingreifen. Die Minderheit ist hingegen der Ansicht, im Hinblick auf die Klimaveränderung dränge die Zeit derart, dass sie als Signal zuhanden der Nationalbank der Initiative Folge geben will.

3. Mehr gemeinnützige Vereine von der MWST befreien

Mit 18 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen hat die Kommission ausserdem der parlamentarischen Initiative 17.448 von Nationalrat Olivier Feller Folge gegeben. Sie hält die geltende Limite von 150'000 Franken bei vielen Organisationen zu tief, diese bräuchten mehr Umsatz für ihr Überleben. Die Kommission möchte deshalb die Arbeit von mehr Vereinen und gemeinnützigen Institutionen steuerlich entlasten. Wie hoch die relevante Umsatzgrenze neu sein soll, soll im Lauf der Arbeiten definiert werden. Damit die konkrete Umsetzung an die Hand genommen werden kann, braucht es auch hier die Zustimmung der WAK-S.

4. FINMA soll Wettbewerbsfähigkeit stärker berücksichtigen

Die Kommission hat mit 13 zu 11 Stimmen (ohne Enthaltung) beschlossen, der parlamentarischen Initiative 17.454 von Nationalrätin Roberta Pantani Folge zu geben. Die Kommission ist der Ansicht, mit der Aufhebung des Bankgeheimnisses und der Einführung des Automatischen Informationsaustauschs habe die Schweiz ihre Marktvorteile verloren, die Wettbewerbsfähigkeit sei deshalb ins Zentrum zu rücken. Dieser Grundsatz gelte auch bei anderen wichtigen Aufsichtsbehörden, ohne dass dies zu Problemen geführt hätte. Ausserdem soll der FINMA eine Frist für die Bearbeitung der Gesuche gesetzt werden. Damit die konkrete Umsetzung an die Hand genommen werden kann, braucht die WAK-N die Zustimmung ihrer Schwesterkommission.

5. Aussprache mit dem WBF-Vorsteher zur Handelspolitik

Die Kommission hat mit Bundesrat Johann Schneider-Ammann über die geplanten Massnahmen der Schweiz gegen die Schutzzölle der EU auf Stahlprodukte sowie über den Umgang mit den US-Strafzöllen diskutiert. Ausserdem hat die Kommission erörtert, ob der Abschluss eines Freihandelsabkommens mit den USA möglich und zweckmässig wäre. In diesem Zusammenhang hat die Kommission mit 17 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen einem Antrag zugestimmt, mit welchem dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) empfohlen wird, mit den USA explorative Gespräche bezüglich eines Freihandelsabkommens zu führen, das einen grundsätzlichen Freihandel in der Landwirtschaft ausschliesst und insbesondere auf sensible Agrarprodukte Rücksicht nimmt. Der Departementsvorsteher hat diesen Vorschlag an der Sitzung begrüsst.

6. Revision der Eigenmittelverordnung

Schliesslich hat sich die Kommission zur Revision der Eigenmittelverordnung (Gone-concern-Kapitalanforderungen) konsultieren lassen. Sie hat dazu eine umfangreiche Anhörung mit Vertretern der Schweizerischen Bankiervereinigung, aller systemrelevanter Banken (UBS, CS, Zürcher Kantonalbank, Raiffeisen und Postfinance), der FINMA und der Schweizerischen Nationalbank durchgeführt. Zudem hat sie Prof. Aymo Brunetti als Vertreter der Wissenschaft angehört.

Die Kommission hat am 3. und 4. September 2018 unter dem Vorsitz von Nationalrat Jean-François Rime (SVP/FR) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Johann Schneider-Ammann in Bern getagt.